Riesen Problem! Autokauf ohne Brief!

2. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
autokauf123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 12x hilfreich)
Riesen Problem! Autokauf ohne Brief!

Hi,

habe folgendes Problem. Es ist etwas kompliziert:
Ich habe meinen Wagen verkauft. Dafür habe ich ein hochwertigeres Auto in Zahlung genommen.

Folgendermaßen lief das ganze ab.
- Ich habe meinen Wagen vekauft.
- Das andere Fahrzeug habe ich angemeldet erhalten und den Schein.
- Laut dem vermeintlichen Eigentümer ist der Brief beim Schwiegevater, der im Urlaub ist. Der Brief würde wohl ach 3 Tagen folgen.
- Solange habe ich den Brief von meinem Fahrzeug behalten, aber eine Differenzzahlung geleistet, obwohl ich nur das Auto hatte.

So, jetzt traten an seinem Wagen Mängel auf, die durch einen vorherigen Händler behoben werden mussten.

Der Brief ist nach 2 Wochen immernoch nicht da. Als ich das Fahrzeug bei der Werkstatt abholen wollte, wurde das Fahrzeug gepfändet von dem Händler, mit der Begründung, der Brief sei bei ihm und das Fahrzeug wäre wohl garnicht abbezahlt.

Der Wagen ist abgemeldet worden, obwohl ich schon den Fahrzeugschein hatte.
Des Weiteren wurde mir im Kaufvertrag zugesichert, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter sei!

Ich habe heute einen Termin bei meinem Anwalt. Ich hoffe trotzdem Hilfe von Hilfsbereiten Mitgliedern zu bekommen!

Ich möchte mein gekauftes und bezahltes Auto wieder haben !!!

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn der Verkäufer nicht Eigentümer war sind Sie auch nicht Eigentümer geworden.

Ein gutgläubiger Erwerb scheidet bereits mangels Briefübergabe aus.

Wenn tatsächlich Eigentum eines Dritten an dem Fahrzeug besteht werden Ihnen nur Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer verbleiben.

Tip:
Falls Ihr Verkäufer identisch mit dem Käufer des Pkw bei der Werkstatt ist würde er mit Zahlung des Kaufpreises an die Werkstatt Eigentümer des an sie verkauften Pkw werden.

In diesem Fall sollten Sie sich bei der Werkstatt nach der Höhe der Restzahlung erkundigen. Gegebenenfalls besteht dann die Möglichkeit gegen Restzahlung doch noch das Eigentum zu erwerben. Dies ist dann aber eine sowohl ökonomische als auch juristische Frage die Sie mit Ihrem Anwalt besprechen sollten..

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#2
 Von 
guest-12303.09.2010 10:12:48
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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