Reparatur hilft nicht trotz Garantie kosten

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Reparatur hilft nicht trotz Garantie kosten

Hallo
Folgendes Problem
Habe bei einem Händler ein Auto gekauft gebraucht und habe 6 Monate Garantie dazu bekommen .
Wir haben 2 Mängel im Kaufvertrag festgehalten die es gab.Beim Kauf habe ich zusätzlich die Bremsen und etwas Feuchtigkeit im Innenraum bemängelt .Es wurde gesagt da der Wagen stand kann es sein das die Bremsen etwas eingefahren werden müssen usw .Zu der Feuchtigkeit hiess es Tür war nicht richtig zu .Wenn es nach paar tagen nicht besser ist soll ich kommen und es wird gemacht .Nach ca 800 km zeigt sich das Auto nun als absolute Baustelle .Die Feuchtigkeit kommt aus allen Löchern innen .Die gesamte Elektronik spinnt schon .

Ich war nun insgesamt 6x dort und es wurde Bremsen gemacht und ein Schlauch der das Wasser ableiten soll .Da immer noch Wasser rein kommt bin ich jedesmal wieder hin plus die ganzen Sachen die nun neu auftreten .Nun ist es so wo ich auch gleich zu der Frage komme

Die wollen nun Geld sehen für die Sachen die sie machen ist das so normal habe ja eine Garantie und es wurde immer noch nicht Ordentlich erledigt

Und zweitens wie oft haben die die Möglichkeit es zu reparieren bis ich sagen kann nun reicht es?Denn es nervt wirklich langsam und greift langsam auf das ganze auto über

LG

Problem nach Autokauf?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Bist Du Privatperson?
Dann hast Du neben der 6 monatigen Garantie, nämlich auch 12 Monate Gewährleistung auf dein Fahrzeug.

Darf man fragen wie alt das Fahrzeug ist, welche Laufleistung es runter hat und was Du bezahlt hast?

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ggf. hat er die Mängel mitgekauft. So ganz eindeutig ist die Beschreibung oben dazu nicht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von icemc):
Wir haben 2 Mängel im Kaufvertrag festgehalten die es gab.Beim Kauf habe ich zusätzlich die Bremsen und etwas Feuchtigkeit im Innenraum bemängelt

Und das wurde alles schriftlich als Mangel mit in den Kaufvertrag aufgenommen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

War etwas sauer gestern sorry daher etwas dumm beschrieben .
Er ist Bj 2004 110tkm runter und ich habe 3700 bezahlt

Ja bin Privat Person.Im Vertrag stehen Mängel wie folgt .Kratzer an der Fahrer Tür und Lack ab geplatzt an der Stoßstange.
Beim Probefahren folgendes gemerkt Bremsen Nasser Anschnaller hinten so wie feuchte Scheiben innen .
Dies wurde beseitigt durch neue Bremsen neue Tür Dichtung .Nach dem Kauf ca 1 Woche gab es starken Regen .Danach leichte Wasser spuren wieder hinten .Nach dem suchen sah man das die Dichtung vom Rücklicht undicht war .

Nun 2 Monate später gab es 4 mal Unwetter mit starkem Regen .Jedes mal kommt Wasser aus den Heizungselementen sowie aus der Innenbeleuchtung Vorne und auch unten aus dem Sicherungskasten .War jetzt 4x in der Werkstatt wo ich auch das Auto her habe .4x wurde in meinem Beisein etwas getauscht was die Ursache sein sollte.Nun ist es so schlimm das wenn Auto aus ist die Klima angeht oder der Scheibenwischer usw usw.Nun bin ich hin und hab gesagt ich hab die schnautze voll und aus meiner Sicht Elektrik im Arsch .

Man will nun erneut auf Fehler suche gehen .Es nützt mir aber nix da die Elektrik schon angeschlagen ist .Wenn man dies nun auch beheben soll,soll ich dieses zahlen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zwar ist es etwas fahrlässig, dass Auto zu kaufen trotz dass schon während der Probefahrt Mängel auftauchten, die nicht aktiv von Verkäufer angesprochen wurden (finde das sehr unseriös - frei nach dem Motto "mal sehen, was der Käufer alles bemerkt"), sehe Sie aber im Recht.

Die eingetragenen Mängel haben nichts mit den auftretenden Problemen zu tun.

Ich würde eine Mängelliste erstellen (wo kommt Feuchtigkeit ins Innere, welche Teile der Elektronik funktionieren nicht wie vorgesehen), den Händler schriftlich auffordern, die Mängel im Rahmen der Gewährleistung bis xx.xx.xx zu beheben und ihm das Auto einmal mehr auf den Hof stellen.

Weigert er sich, geht das Auto in eine andere Werkstatt (Kosten sind vorzustrecken) und die Rechnung an Ihren Händler.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von icemc):
Habe bei einem Händler ein Auto gekauft gebraucht

Wann?

Gibt es Belege für diebisherigen Reparaturen?

Wurde Garantie oder Gewährleistung in Anspruch genommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von icemc):
Habe bei einem Händler ein Auto gekauft gebraucht

Wann?

Gibt es Belege für diebisherigen Reparaturen?

Wurde Garantie oder Gewährleistung in Anspruch genommen?


Wohl noch keine 6 Monate her, ansonsten würde der Händler ja nicht permanent über die Garantieversicherung abrechnen wollen.
Zweite Frage sollte sich damit erledigt haben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zweite Frage sollte sich damit erledigt haben. ;)

Nicht ganz.
Die Händler versuchen ja immer gerne über die Garantieversicherung abzurechnen, weil sie dann weniger Kosten haben.

Die Frage ist, ob der Kunde Gewährleistung wollte und wie er das nachweisen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Also eine Versicherung gibt es nicht .Es wurde im Kaufvertrag festgelegt das der Händler 6 Monate von sich Garantie gibt
4x hat er auf seine Kosten alles gemacht nun will er Geld von mir

Hab das Auto vor 3 Monaten gekauft

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von icemc):
Es wurde im Kaufvertrag festgelegt das der Händler 6 Monate von sich Garantie gibt

Genauer Wortlaut?


Was steht zum Thema Gewährleistung / Sachängelhaftung dort drin?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Also es steht drinnen zwischen xy und xxx wird wie folgt der Vertrag geschlossen
Verkauf eines PKW ..........
Zum Zeitpunkt des Verkaufes wurde dem Käufer vom Verkäufer folgende Mängel genannt.....

Der Herr xxx als Händler gibt dem Käufer xy von Ihm gewährte 6 Monate Garantie auf das gekaufte Auto .

So steht es da drinnen plus halt Betrag usw
Wie gesagt als ich kam und sagte die Bremsen wurde alles neu gemacht auch bei 2 anderen Sachen .Nur bei dem jetzigem Problem wurde 3-4 x versucht den Mängel zu beseitigen und da man nun wohl merkt das man es nicht hinbekommt,will man Geld sehen

Nur ich hab da kein Bock mehr drauf.Ganze Innenraum Nass Flecken und wie gesagt Elektronik macht was sie will

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Da es keinerlei Belege gibt welche ein Reparatur beweisen, wird man das Fahrzeug wohl noch nicht so schnell los werden.

Also eine detaillierte Liste mit allen Mängeln erstellen und dem Verkäufer mit Zustellnachweis und Fristsetzung zur Beseitigung zukommen lassen. Darauf verweisen das man seine Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung, hilfsweise im Rahmen der gegebenen Garantie geltend macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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