Reparatur auf Rechnung - gesetzliche Gewährleistung

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz454249-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur auf Rechnung - gesetzliche Gewährleistung

Hallihallo,

ich habe im August einen Gebrauchtwagen gekauft, mit Garantie und gesetzlicher Gewährleistung. DIrekt 4 Wochen später musste ich einige Teile reparieren lassen, was ich aber widerwillig hingenommen habe, da es sich um Verschleißteile handelt. Jetzt, Ende Oktober, Anfang November, hat sich gezeigt, dass die Heizung nicht funktioniert, also nur kalte Luft rauskommt. Der Wärmetauscher im Fußraum wird aber warm. Habe meinen Händler aufgesucht, der meinte, er finde innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Reparatur. Die zwei Wochen sind nun mittlerweile auch rum, ich erfriere im Auto und sobald die Scheiben gefroren sind, werde ich Probleme bekommen.

Kann ich jetzt also die Heizung auf Rechnung reparieren lassen und diese ihm zukommen lassen? Oder muss ich wirklich warten, bis der Kerl sich dazu bequemt, mein Auto zu reparieren?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Theoretisch ist die vereinbarte Frist zur Nachbesserung mittlerweile um, daher wäre eine eigenmächtige Reparatur möglich.
Praktisch besteht hier nur das Beweisproblem, dass dem Händler der Mangel mitgeteilt wurde.

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#2
 Von 
amz454249-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Theoretisch ist die vereinbarte Frist zur Nachbesserung mittlerweile um, daher wäre eine eigenmächtige Reparatur möglich.
Praktisch besteht hier nur das Beweisproblem, dass dem Händler der Mangel mitgeteilt wurde.


Da hab ich - Gott sei Dank - einen Zeugen mitgenommen, der auch bezeugen kann, dass der Händler selber im Auto festgestellt hat, dass viel kalte Luft, aber definitiv keine warme aus der Lüftung kommt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119598 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von amz454249-84):
dass der Händler selber im Auto festgestellt hat, dass viel kalte Luft, aber definitiv keine warme aus der Lüftung kommt.

Und? Hat er auch festgestellt das es ein Fall der gesetzlichen Sachmängelhaftung wäre?


Ich würde hier ein Einschreiben senden, ihn auf die Vereinbarung hinweisen und für die Instandsetzung im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung eine einmalige Nachfrist nach Datum (7 Tage sollten reichen) setzen.
Für den Fall der weiteren Weigerung bis zum Fristablauf tätig zu werden würde ich eine Ersatzvornahme auf sein Kosten ankündigen.



Zitat (von amz454249-84):
Kann ich jetzt also die Heizung auf Rechnung reparieren lassen und diese ihm zukommen lassen?

Sofern er endgültig verweigert hätte:
Sofern diese mit Gebrauchten Teilen gleichen Alters repariert wird, wäre das in Ordnung.
Sofern diese mit Neuteilen repariert wird, würde man wohl einen Teil selbst tragen müssen (abzug Alt-für-Neu).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz454249-84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank :) dann werd ich das Einschreiben in die Wege leiten. Allerdings muss das wohl oder übel mit Neuteilen repariert werden, da es sich herauskristallisiert, dass es an der Elektronik liegt :/ und der Händler auch meinte, dass das in die Gewährleistung fällt.

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es sich hier um bestimmungsgemäßen Verschleiß handelt.

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