Reparatur am VW Passat

9. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.09.2017 07:14:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur am VW Passat

Ich bin in die Werkstatt gefahren , da meine Kupplung defekt war.
In der Werkstatt hat man diese repariert , als ich meine alte Kupplung mitnehmen wollte erfuhr ich ganz nebenbei das diese eine Leihgebühr hat und innerhalb von 10 Tagen eingeschickt wird zum Tausch. Das hat mich sehr stutzig gemacht da diese doch mein Eigentum ist wenn ich nichts anderes mit der Werkstatt besprochen habe.
Also bin ich dahin. Der Chef hat mir erzählt das diese wieder aufbereitet wird und wir auch eine aufbereitete Kupplung jetzt im Auto haben. Rechnung 1500 Euro. Ich dachte ich höre nicht richtig. Er meinte das wird mit allen Teilen so gemacht,sonst könnte ich es gar nicht bezahlen so teuer wäre dann die Reparatur. Er hat mir ohne Worte die kaputte Kupplung überlassen. Dann bin ich nach Hause gefahren und jetzt am überlegen was ich machen soll.
Vielleicht hat jemand mit so was schon Erfahrung gemacht.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Horacsek):
als ich meine alte Kupplung mitnehmen wollte erfuhr ich ganz nebenbei das diese eine Leihgebühr hat

Nö, kann sie gar nicht haben, denn sie ist Dein Eigentum.

Die neu eingebaute Kupplung hat möglicherweise eine. Das dürfte aber das Problem der Werkstatt sein, wenn man Dir das zuvor nicht irgendwie gesagt hat.



Die Frage ist auch, was genau vereinbart wurde.
Wenn nur "Kupplung reparieren" vereinbart wurde, ist das ok.
Wenn "Kupplung reparieren mit fabrikneuer Kupplung" vereinbart wurde, ist das nicht ok.



Das ist ein übliches System, nicht nur bei Kupplungen.
Die Kupplungen sind ja nicht komplett kaputt sondern nur der "Reibebereich". Man nimmt also die Kupplung, testet alle Bauteile und tauscht nur defektes aus. Spart dann bis zu 60% des Neupreises.
Die Leihgebühr sorgt dafür, das die alte Kupplung zurückgesendet wird, damit die Forma kein Verlustgeschäft macht.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Horacsek):
sonst könnte ich es gar nicht bezahlen so teuer wäre dann die Reparatur.


Warum weiß er denn besser über die Finanzen seiner Kunden bescheid?

Reden wir hier von einer Reparatur aufgrund von Sachmängelhaftun/Garabtie/Kulanz, oder ein normaler Auftrag des Kunden?
Wenn letzteres, dann halte ich eine gebrauchte Kupplung, ohne dass diese explizit vereinbart wurde, für einen Sachmangel.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.09.2017 07:14:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von Horacsek):
sonst könnte ich es gar nicht bezahlen so teuer wäre dann die Reparatur.


Warum weiß er denn besser über die Finanzen seiner Kunden bescheid?

Reden wir hier von einer Reparatur aufgrund von Sachmängelhaftun/Garabtie/Kulanz, oder ein normaler Auftrag des Kunden?
Wenn letzteres, dann halte ich eine gebrauchte Kupplung, ohne dass diese explizit vereinbart wurde, für einen Sachmangel.


Dankeschön,
Er hat uns nicht unterrichtet das man so etwas macht, und schon gar nicht das wir eine aufbereitete Kupplung eingebaut bekommen. Für mich ist das Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.09.2017 07:14:21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von Horacsek):
sonst könnte ich es gar nicht bezahlen so teuer wäre dann die Reparatur.


Warum weiß er denn besser über die Finanzen seiner Kunden bescheid?

Reden wir hier von einer Reparatur aufgrund von Sachmängelhaftun/Garabtie/Kulanz, oder ein normaler Auftrag des Kunden?
Wenn letzteres, dann halte ich eine gebrauchte Kupplung, ohne dass diese explizit vereinbart wurde, für einen Sachmangel.

Ja das sehe ich auch so man kann doch nicht davon ausgehen das der Kunde weiß das immer aufgearbeitete Teile verwendet werden. Es ist auch in der Rechnung nicht ausgewiesen. Übrigens handelt es sich um einen ganz normalen Auftrag keine Garantie.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Horacsek):
Er hat mir ohne Worte die kaputte Kupplung überlassen.


Glückwunsch - Ziel erreicht!

Weisst du was er dir damit sagen wollte!!??

Zitat (von Horacsek):
Ich bin in die Werkstatt gefahren , da meine Kupplung defekt war.


Genauer Wortlaut des Auftrages!? (Den gibt es natürlich wieder nicht)

Zitat (von Horacsek):
Dann bin ich nach Hause gefahren und jetzt am überlegen was ich machen soll.


Du solltest froh sein, dass die Werkstatt für dich mitgedacht und in deinem Interesse gehandelt hat.
Du kannst das offensichtlich nicht.


Zitat (von Horacsek):
Ich bin in die Werkstatt gefahren ,



Der freundliche VW Vertragshändler war es bestimmt nicht - oder? Denn der ist ja viel zu teuer!!!


Zitat (von Horacsek):
Für mich ist das Betrug.


Gott sei Dank nur für dich.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn letzteres, dann halte ich eine gebrauchte Kupplung, ohne dass diese explizit vereinbart wurde, für einen Sachmangel.
Nein, wieso denn? Beauftragt war sicher den Kupplungsschaden zu beheben, und das geht halt auch nur mit der Erneuerung des verschlissenen Teils. Oder erwartest du auch eine neue Abdeckung der Kupplung, oder gar eine komplett neue Kupplungsglocke?
Was sagst du denn wenn man wegen einem defekten Scheinwerfer in die Werkstatt fährt und die tauscht dann nicht nur die Lampe aus sondern den an sich einwandfreien Scheinwerfer komplett?
Eine Werkstatt darf durchaus entscheiden (imho muss sie das sogar abwägen) welchen Umfang eine Reparatur haben muss um den Fehler zu beheben. Kritisch ist eher der umgekehrte Fall, also wenn ganze Bauteile ersetzt werden obwohl nur eine Schraube locker war.

Und das Ganze bitte nicht mit runderneuerten Reifen vergleichen, eine Kupplung hält abgesehen von dem Reibbelag und einigen anderen Teilen eigentlich ewig.

@Horacsek: Ich möchte dir raten das übergebene Teil wieder zurückzugeben. Du kannst damit so gut wie nichts anfangen, der Werkstatt bringt es aber die Pfandkosten zurück (Stichwort: Leben und leben lassen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was sagst du denn wenn man wegen einem defekten Scheinwerfer in die Werkstatt fährt und die tauscht dann nicht nur die Lampe aus sondern den an sich einwandfreien Scheinwerfer komplett?


Wenn ein Vergleich herangezogen wird, darf dieser auch nicht hinken.
Was würdest du sagen, wenn du wegen eines defekten Scheinwerfers in die Werkstatt fährst und eine gebrauchte rundumerneuerte Birne erhälst. Wo. Niemand weiß wie lang es hält.

Ich sage nicht, dass es technisch per se falsch war eine gebrauchte Kupplung zu verwenden. Aber der Kunde hätte meines Erachtens nach zumindest zuvor über das Teil informiert bzw. befragt werden müssen.

Eine Kupplung ist dann nämlich doch etwas mehr als die Verschleißteile und ein unzerstörbarer Metallklotz. Je nach Umfang der Reperatur mag der TE jetzt schlechtere Qualität verbaut haben. Ausrücklager, ZMS, Feder, Welle,...
Wie gesagt kann... Nicht muss.

Aber es stimmt schon. Jenachdem was defekt war und zu welchen Kosten, war das die beste Lösung. Unbeachtet der Frage was vereinbart wurde und wie dies im Zweifel zu beweisen wäre.
Beispiel ein 20 Jahre alter Passat mit 400tkm. Da wäre es sicher weltfremd anzunehmen, dass der TE den fünffachen Fahrzeugwert für eine Kupplung hätte ausgeben wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Was würdest du sagen, wenn du wegen eines defekten Scheinwerfers in die Werkstatt fährst und eine gebrauchte rundumerneuerte Birne erhälst.

Die Birne (Verschleißteil) ist ja neu, nur der Scheinwerfer ist gebraucht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

die Werkstatt hat ordentlich gearbeitet und der Preis so ist auch ok!

Zitat:
Dann bin ich nach Hause gefahren und jetzt am überlegen was ich machen soll.
Wenn du nochmal dort was richten lassen willst, dann fahre zu der Werkstatt, gib das altteil wieder ab und entschuldige dich!

Sollte es eine freie Werkstatt sein, sollte man immer bedenken, meisst kennen sich die Werkstattbetreiber auch untereinander, soll bedeuten, kann gut sein, dass Werkstätten in der Umgebung ab jetzt Aftrage deinerseits dankend ablehnen.

Ein mangel ist die verbaute Kupplung übrigens nicht, diese ist auch nichtmal 0,001% schlechter als eine komplett fabrikfrische, dafür aber rund halb so teuer...



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Horacsek):
Er hat uns nicht unterrichtet das man so etwas macht, und schon gar nicht das wir eine aufbereitete Kupplung eingebaut bekommen. Für mich ist das Betrug.

Dann sollte man einfach mal bei den Herstellern wie Sachs usw mal nachfragen.
Es gibt Neuteile welche oder Tauschteile, und das zweite wird bei der Reparatur in der Regel verbaut. Beim Tauschteil wird eben das Altteil wieder zurück an den Hersteller geliefert, welcher einmal damit den Kreislauf des Recycling die Materialien wieder trennt, Guß wie an der Druckplatte vorhanden ist lässt sich wieder in die Produktion mit einschmelzen und Neuteile produziert werden.

Genau wie bei den Autobatterien welche alle mit Pfand belegt sind, damit das Blei wieder für neue Akkus zur Verfügung steht. Und das ist wohl kein Betrug.

1x Hilfreiche Antwort

guest-12314.09.2017 07:14:21 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Beim Tauschteil wird eben das Altteil wieder zurück an den Hersteller geliefert, welcher einmal damit den Kreislauf des Recycling die Materialien wieder trennt, Guß wie an der Druckplatte vorhanden ist lässt sich wieder in die Produktion mit einschmelzen und Neuteile produziert werden.
Das stimmt in diesem Fall nicht so ganz. Denn die Trägerplatte wird nicht eingeschmolzen, sondern direkt mit neuen Reibbelägen versehen und wieder verkauft. Das muss auch nicht der Hersteller machen, so schwierig ist das nicht.
Als Privatperson kenne ich es sogar so das man vorher das defekte Teil einschicken muss und erst dann das neue Teil geliefert geliefert. Bei raren Teilen bekommt man manchmal sogar sein eigenes Teil zurück.

Zitat:
Genau wie bei den Autobatterien welche alle mit Pfand belegt sind, damit das Blei wieder für neue Akkus zur Verfügung steht.
Bei Batterien hat das Pfand wohl einen anderen Grund, nämlich den Umweltschutz, defekte Batterien haben so gut wie gar keinen Wert. Wenn du jemanden kennst der 7,50 Euro für eine Batterie zahlt nur her damit, ich hab' da noch ein paar rumstehen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich denke, dass der Händler deinen neuen Auftrag ("Herausgabe der alten Kupplung") sogar in Rechnung stellen darf.
Wenn ursprünglich nur die Reparatur beauftragt war, war das Vorgehen des Händlers in Ordnung, weil er die Abwicklung sicherlich im Sinne des Kunden entsprechend kostengünstig abwickeln soll und das Rücksenden des Altteils für den Kunden keine Benachteiligung darstellt.

Nun hast du noch einen Sonderwunsch gehabt, diesen kann der Händler entsprechend berechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nun hast du noch einen Sonderwunsch gehabt, diesen kann der Händler entsprechend berechnen.

Vor allem ist nicht erkenntlich, was zum Teufel hat man mit dem Altteil vor?
Als Dekostück im Wohnzimmer kann man so was sich schlecht vorstellen, ok die Geschmäcker sind verschieden.
Zitat (von reckoner):
Denn die Trägerplatte wird nicht eingeschmolzen,

Druckplatte war gemeint.
Zitat (von reckoner):
Wenn du jemanden kennst der 7,50 Euro für eine Batterie zahlt nur her damit, ich hab' da noch ein paar rumstehen.

Na die gibt es in jeder Stadt, geschenkt nehme ich gerne welche entgegen, ab einer gewissen Menge hole ich die sogar kostenlos ab. Der polnische Autoverwerter bei uns zahlt sogar je nach Größe auch 10€ dafür.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Es ist immer wieder faszinierend wie weltfremd der eine oder andere durch die Welt läuft oder in dem Fall fährt. Was spricht dagegen der Werkstatt das Altteil zu überlassen? Anlasser und Lichtmaschinen sind meistens auch aufgearbeitete Austauschteile was zu einem hohen Anteil Erstausrüster sind.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nun hast du noch einen Sonderwunsch gehabt, diesen kann der Händler entsprechend berechnen.

Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.
Das ist kein Sonderwunsch, das ist als Eigentümer sein Recht gemäß BGB.



Zitat (von 0815Frager):
Vor allem ist nicht erkenntlich, was zum Teufel hat man mit dem Altteil vor?

Gute Frage, würde mich auch interessieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)



Zitat (von Harry van Sell):
Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.
Das ist kein Sonderwunsch, das ist als Eigentümer sein Recht gemäß BGB.


Du kennst also die AGB`s, nach denen der Werkvertrag vielleicht abgeschloßen wurde - Respekt!?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von 0815Frager):
Vor allem ist nicht erkenntlich, was zum Teufel hat man mit dem Altteil vor?


Gute Frage, würde mich auch interessieren.



Das ist doch vollkommen gleichgültig - vielleicht wollte er sich nen Kerzenständer daraus bauen.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Vor allem ist nicht erkenntlich, was zum Teufel hat man mit dem Altteil vor?
Das ist ein übliches Vorgehen um festzustellen ob überhaupt repariert wurde. Es soll nämlich Werkstätten geben die - bei dem von mir geschilderten Scheinwerfer-Beispiel .- nur die Lampe austauschen, aber den ganzen Scheinwerfer in Rechnung stellen. Natürlich hat man dann vorher das betreffende Bauteil irgendwie markiert.
Und ja, ich weiß auch, dass das mit der Markierung bei einer Kupplung nicht so leicht möglich ist.

Zitat:
Druckplatte war gemeint.
Ja, auch von mir (der eine nennt es so der andere so - für mich ist es das Bauteil das einiges trägt, aber lass uns nicht über Begriffe streiten).
Jedenfalls wird auch die nicht eingeschmolzen, sondern wiederverwendet.

Zitat:
Na die gibt es in jeder Stadt, geschenkt nehme ich gerne welche entgegen, ab einer gewissen Menge hole ich die sogar kostenlos ab.
Klar, geschenkt nehme ich auch welche, ich kann die auch weiterverkaufen. Aber eben für weniger als den Pfand. :augenroll:

Zitat:
Der polnische Autoverwerter bei uns zahlt sogar je nach Größe auch 10€ dafür.
Echt? Warum nimmt dann überhaupt jemand diese - lächerlichen - 7,50 Pfand?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hiphappy):
Nun hast du noch einen Sonderwunsch gehabt, diesen kann der Händler entsprechend berechnen.

Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage.
Das ist kein Sonderwunsch, das ist als Eigentümer sein Recht gemäß BGB.

Und was ist, wenn die Rechnung quasi unter der Bedingung erstellt wurde das die alte Kupplung eingeschickt wurde?
Um beim Beispiel der Batterie zu bleiben. Sagen wir ich lasse die in der Werkstatt wechseln. Kostet mich 100 Euro,wenn ich die alte Batterie da lasse, damit die Werkstatt sich den Pfand für die neue Batterie wiederholen kann. Möchte ich die alte Batterie doch mitnehmen um daraus ne Blumenvase zu basteln muss ich der Werkstatt 107,5€ bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von xmkxx):
Und was ist, wenn die Rechnung quasi unter der Bedingung erstellt wurde das die alte Kupplung eingeschickt wurde?

Dann ist das ein geänderter Sachverhalt.
Und dann sollte man die Rückfrage aus #1 beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von guest-12314.09.2017 07:14:21
#21

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.

Es kommt bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt maßgeblich darauf an, welche vertragliche Leitung zwischen Ihnen und der Werkstatt getroffen wurde.

Wurde hierbei nicht vereinbart, dass neue Teile eingesetzt werden, dann besteht hierbei in einem solchen Fall grundsätzlich auch keine Pflicht. Ein Betrug im strafrechtlichen Sinne durch die Werkstatt ist nicht ersichtlich.

Jedoch kann auch Ihre Kupplung keiner Leihgebühr unterliegen. Diese befindet sich in Ihrer Schilderung in Ihrem Eigentum, ohne dass hier Dritte Rechte an dieser anmelden können.

Wenn die Werkstatt Ihre Kupplung einschicken möchte, müssen Sie hierüber grundsätzlich informiert werden.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

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