Rechte Pflichten Verkäufer Käufer

11. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
krzyskaski
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte Pflichten Verkäufer Käufer

Guten Morgen
Habe da paar Fragen was Gebrauchtwagenkauf angeht. Vor 3 Wochen auf den Tag genau kaufte ich einen gebrauchten Ford Mondeo beim Händler. Hier war noch alles bestens. Auf der Heimfahrt merkte ich als ich anhielt und weiter fahren wollte dass beim einschalten der Motor unter 500 Umdrehungen läuft. Habe mir nichts dabei gedacht und bin weiter gefahren. Dann die ersten Schocks. im Kofferraum kein Ersatzrad nur eine Felge, kein Warndreieck und Verbandskasten. Tüv hat auch noch eine Sache bemängelt. Dies alles dem Verkäufer mitgeteilt dann meinte er er würde die Rechnung und die Reparatur übernehmen. Man schickte ihm eine Rechnung und nun warte ich seit 1,5 Wochen auf das Geld. Zu dem mit dem einschalten es schlimmer ist denn die einen sagen es wäre der Turbo wo defekt ist andere meinen das Zweimassenschwungrad oder Einsprützdüsen. Habe das dem Verkäufer mitgeteilt und dieser meinte ich solle in eine Ford Werkstatt und nicht in eine Freie. Habe das gemacht und nun hält man mich wieder hin. Statt sich mit der Werkstatt in Verbindung zu setzen wird gar nichts gemacht nur immer wieder versprochen es wird erledigt. Nun zu meinen Fragen.
Da ich keine Rechtschutzversicherung habe ab wann sollte ich einen Anwalt einbeziehen. Gibt es Vordrucke für Privat um Gewährleistungsansprüche zu stellen ? Die Reperatur je nach dem was es ist wird zwischen 1500 und 2500 kosten. Auf das scheinbar schon überwiesene alte Rechung ist ein Betrag von 441€. Was kostet denn in ca. so ein Verfahren durch Anwalt? Nicht dass ich kein Geld hätte aber drin schwimmen tue ich auch nicht:). Darf sich denn der Verkäufer die Werkstatt aussuchen zu der ich soll? denn ich würde lieber in die Freie gehen wo ich dem Meister vertrauen kann. Da er aber mehr vermutet als Ford würde auch die Rechnung höher was ich dann wiederum denke dass der Verkäufer nein sagt. und falls es wichtig ist das auto hat 7500 gekostet.
Danke schon mal vorab für die schnellen antworten.

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"danke für eure hilfe
christoph"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Wenn Sie sich ein wenig einlesen würden, wären einige Ihrer Fragen schon beantwortet.

Der Händler darf nacherfüllen.
Wer bezahlen soll, bestimmt auch welche Musik gespielt wird, also kann der Händler natürlich bestimmen, wohin der Wagen geht. Im Zweifel müssen Sie das Fahrzeug dem Verkäufer zur Verfügung stellen.

Übrigens, die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels, liegt immer bei Ihnen.

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" --- OO ---"

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