Recht zur Wandlung?

28. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Recht zur Wandlung?

Habe ein PKW finanziert der nun schon einige Schäden hat und ich das Auto liebend gern zurückgeben würde!

Bekommen habe ich es beschädigter Windschutzscheibe die dann ausgewechselt wurde. Auch die zweite bekam kurz nach einbau einen Sprung.
Zudem brach nach Abfahrt die Sonnenblende auf der Fahrerseite herunter.
laut Fahrzeugschein soll der PKW 157 Km/h fahren.
Beim Ausfahren fuhr er gerade mal 130- 140 Km/h auf der Autobahn.
Die Gepäckträgerhalterung auf dem Dach war locker.

Daraufhin bekam ich einen Werkstatttermin! Da ich im Außendienst beschäftigt bin, wollte ich einen Leihwagen für meine Brufliche Tätigkeit.
Nach sehr langem hin und her, bekam ich für den Tag eine alte Schrottkiste vom Händler gestellt.
Ich bin ja nich wählerisch, aber Service gleich null.
So, den Wagen hol ich ab.
Nun die Schäden sind soweit beseititgt, aber die Scheibe wurde so schlampig eingebaut, das teilweise noch klebefetzten herausstehen.
Nun gehts schon wieder los.
Wenn ich mit dem Auto anfahre, an er ständig Probleme.
Entweder der rucktelt so lange bis er sich entdlich wieder fängt, oder er stirbt mir gleich ab.
Zudem spinnt meine Wischanlage. Einmal geht sie, einmal nicht.
Ich habe keinen Bock mehr auf die Kiste.
Was kann ich tun?
Den Händler anrufen, und das Auto einfach zurückgeben.
Ich brauch ne Lösung. Zahle mtl. 257 EUR für des Ding.
Will es auf keinen Fall mehr.

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo Tora,

nur "keinen Bock" haben reicht sicher nicht.
Die Frist von 14 Tagen ist sicher vorbei? da ich ein Rücktritt nicht mehr möglich,
Die Mängel sind ja sicher kleinere. Wenn Die Scheibe nicht ordnungsgemäß eingebaut wurde kann man sicher Reklamieren. Schon wieder ein Sprung, kann auch ein kleiner Steinschlag sein der danach auftrat.
Wann wurde den der Kauf getätigt ?? und wurde ein Zustandsbericht erstellt?? Wann nach dem Kauf traten die Mängel denn auf ?
Wenn er anfangs gut lief und später was auftritt, ist meisst kein Sachmangel vorhanden, diese gilt nur für Mängel die schon beim Verkauf vorhanden waren. Alles andere sind sicher kleinere Sachen die man in anbetracht einer gebrauchten Ware akzeptieren muss.
Jeder normal denkende Mensch weiss doch, das beim Auto folgendes gilt. Heute ganz morgen kaputt.
( Eben ging noch alles und plötzlich macht es Peng!! und dann geht nichts mehr.)
Empfehlung, rufe den Händler an und frage was er tun kann.

Gruß Spezi

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