Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage an euch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Habe mir einen neuen Golf 7 GTD gekauft. Hab ihm beim Händler abgeholt. Er ist jetzt ca. 4 Wochen alt und hat knapp 1000km gelaufen.
Es war von Anfang an eine Rotznase am rechten Kotflügel an der Spitze zu sehen. Mein Händler (von dem ich das Auto habe), wollte es nicht richten. Deswegen bin ich zu einem andren VW Händler der mir das beilackiert hat. Die Rotznase ist weg aber man sieht trotzdem wo beilackiert wurde.
meine Frage ist nun, ob ich nach dem 2ten Reparaturverusch trotzdem noch die Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen kann oder ob ich nur die Option habe vom Kaufvertrag zurück zu treten?
Zu beachten ist noch das die Reparaturversuche nicht bei dem Händler waren wo ich das Auto gekauft habe, sonder in einer anderen Vertragswerkstatt (wie oben beschrieben). Weiss nicht ob das irgendwie relevant ist.
Ich habe mich ein wenig in die Schuldenrechtreform eingelesen. Weiss jetzt eben nicht ob ich trotz Reparaturversuch noch das Recht auf Lieferung einer mängelfreien Sache habe.
Hoffe ihr könnt mit helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
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Recht auf Lieferung einer mängelfreien Sache?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
ob ich nach dem 2ten Reparaturverusch trotzdem noch die Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen kann
Kannst du gerichtsfest beweisen, daß dein VK die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hat? Ansonsten wäre dein Anspruch durch die Selbstvornahme (anderswo reparieren lassen) nämlich erloschen.
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Gerichtsfest beweisen kann ich das nicht. War ja alleine und die waren zu dritt.
Wusste nicht, dass das einen Unterschied macht. Dachte VW sei VW.
Was ich vielleicht noch hatte sagen sollen. Das Auto wurde über Schwerbehindertenrabbat gekauft. Sprich der Händler dient nur als Vermittler. Hoffe ich sage das jetzt richtig.
Der andere Händler hat dann Fotos gemacht, an VW geschickt und die erteilten die Freigabe am Folgetag....
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quote:<hr size=1 noshade>Der andere Händler hat dann Fotos gemacht, an VW geschickt und die erteilten die Freigabe am Folgetag.... <hr size=1 noshade>
Du hast also nichts bezahlt?
Dann ging das auf Werksgarantie oder auf Kulanz.
Beides wäre keine Nachbesserung und löst auch kein Rücktrittsrecht aus.
Im übrigen hat der BGH bezüglich Rücktritt eine neue Hürde aufgestellt, Mängel bis 5% des Kaufpreises gelten in der Regel als nicht erheblich.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Nein habe nichts dafür bezahlt. Vermute es ging ganz normal auf Herstellergarantie. Da wurde im Werk ja nachlackiert. Eine Lackdickemessung vor Ort ergab 220 an der nachlackierten Stelle und ca 120 an den anderen Stellen am Kotflügel.
Was meinst du mit es löst kein Rücktrittsrecht aus?
Mit dem richtigen Lackieren des Kotflügels denke ich das ich über die 5% des Kaufpreises kommen würde. Muss ja alles demontiert werden und lackiert und wieder angebaut...
Vielen Dank die Hilfe
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quote:<hr size=1 noshade>Mit dem richtigen Lackieren des Kotflügels denke ich das ich über die 5% des Kaufpreises kommen würde. <hr size=1 noshade>
Ein neuer Golf 7 GTD für 12000 EUR?
Da kauf ich mir sofort einen ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Da würde ich mir auch noch 2 kaufen.
Aber sind 5% von 32000 nicht 1600 Euro?
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quote:
Aber sind 5% von 32000 nicht 1600 Euro?
Ein Kotflügel nur Lackieren kostest nie und nimmer diese Summe, nach Schwacke mit Vorbereitung 389€, Nur der Preis wird mit der Lackierung nie erreicht werden, da ja kein Kotflügel in Rohform vorhanden ist, wo erst mal angepasst und gespachtelt werden muss.
Wer bitte kommt auf 1600€?
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Wenn das andere was am Auto noch als Mangel vorhanden ist dazu gerechnet wird, denke ich wird die Summe erreicht.
Wir sind jetzt auch weit weg von der Frage gekommen. Ich will ja vom Kaufvertrag gar nicht zurück treten.
Wollte nur wissen ob ich nich das Recht auf Lieferung einer mängelfreien Sache habe.
Den daß Prozedere beim Rücktritt ist mir zu doof.
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quote:<hr size=1 noshade>Wollte nur wissen ob ich nich das Recht auf Lieferung einer mängelfreien Sache habe. <hr size=1 noshade>
Klar. Sofern es keine unerheblichen Mängel sind.
Der Kotflügel wurde ja nachgebessert, fällt also raus.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn das andere was am Auto noch als Mangel vorhanden ist dazu gerechnet wird, <hr size=1 noshade>
Und das wäre?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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