Rücktritt vom Kaufvertrag, Rücknahme des Fahrzeugs wegen Mängeln

21. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Stefan Fehrenbach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag, Rücknahme des Fahrzeugs wegen Mängeln

Ich habe vor vor einer Woche ein Fahrzeug verkauft. Der Käufer hat sich das Fahrzeug genau angesehen und hat eine Probefahrt gemacht. Der KV schließt jegliche Gewährleistung, Wandlung und Minderung aus. Nach fünf Tagen informiert mich der Käufer, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweise (Auspuff durchgerostet, Bremsanlage defekt). Davon war mir nichts bekannt. Er lies den Auspuff bereits für 450.- € reparieren und möchte nun auch noch die Bremsanlage für 350.- € reparieren lassen. Er forderte mich auf, mich an den Reparaturen zu beteiligen. Als ich dies ablehnte, teilte er mir mit, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt. Er hätte lt. neuer Gesetzeslage das Recht, dies innerhalb einer Woche zu tun. Ich lehnte auch die Rücknahme des Fahrzeugs ab. Nun überstellt er das Fahrzeug einem Gutachter und droht mir mit rechtlichen Schritten. Was habe ich zu befürchten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Stefan Fehrenbach,

wenn sie das Auto privat und nicht als Händler/Unternehmer verkauft haben, können sie auch nach neuer Rechtslage die Gewährleistung ausschließen. Da sie dies getan haben, kann der Käufer im Nachhinen keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Etwas anderes wäre es, wenn sie irgendwelche Zusicherungen bezüglich der Mängel gemacht hätten - z.B. das Auspuff und Bremsen neu waren. Dies wäre ein Grund für den Käufer den Kaufvertrag anzufechten - nur dann könnte er das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Rücktritt innerhalb einer Woche ohne irgendeinen Rücktrittsgrund gibt es auch nach neuer Rechtslage nicht.

Sollte er tatsächlich klagen, würde ich ihnen trotzdem raten einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Viel Erfolg
Gruss MCNeubert

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

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#2
 Von 
Stefan Fehrenbach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MCNeubert,
herzlichen Dank für die Antwort. So schnell hätte ich damit ja nicht gerechnet. Schön, dass es solche Foren gibt...

Nun sieht's ja so aus, dass der Käufer versuchen muss, mir ein arglistiges Verhalten nachzuweisen. D.h. er muss mir beweisen, dass ich beim Verkauf von den Mängeln wusste. Das Auto hat vor 5 Monaten eine neue TÜV-Plakette bekommen, und ich als Laie habe auch nicht mehr und nicht weniger Mängel an diesem Fahrzeug festgestellt als der Käufer bei der Probefahrt.

Ich habe jetzt ein Problem, da meine Rechtsschutzversicherung Verkehrsrecht nicht abdeckt. Ich würde gerne wissen, mit welchen Kosten ich zu rechnen habe, wenn es zum Rechtsstreit kommt und ich mir einen Anwalt nehmen muss. Vielleicht wird dann alles noch viel teuerer, als wenn ich seinen Forderungen nachgebe. Ich befürchte jedoch dann, dass er morgen kommt und auch noch neue Reifen haben möchte, da die auch nicht mehr ganz neu sind. Das Fahrzeug wurde übrigens für schlappe 1800.- € verkauft.

Schöne Grüße

Stefan Fehrenbach

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Stefan,

eigentlich handelt es sich bei Deinem Fall nicht um Verkehrsrecht sondern um privates Kaufrecht - vielleicht deckt dass doch Deine Rechtsschutz ab, einfach mal nachfragen.

Ich würde mich nicht auf Nachlässe einlassen - die oben genannten 800,-€ Reparaturkosten stehen ja schon außer Verhältnis zum Preis von 1.800,-€. Außerdem hast Du mit dem neuen TÜV doch sehr gute Karten - mehr kannst Du nun wirklich nicht tun.

Also, "gekauft wie gesehen" und Gewährleistung ausgeschlossen. Der Rest geht zu Lasten des Käufers.

Gruss MCNeubert

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