hallo,
habe im Juni 2002 einen Peugeot 206 gebraucht bei einem Vertragshändler gekauft. Der Kaufvertrag beinhaltete neben der normalen Garantie auch eine extra Gebrautwagen-Garantie. Mittlerweile sind an dem Wagen mehrere Mängel aufgetreten und diese sind von dem Händler auch ohne in Rechnung stellung der Reparaturen beseitigt worden. Nun ist ein neuer Schaden aufgetreten und dieser Schaden scheint schwerweigender zu sein. Nach 6 Monaten liegt die Beweislast aber offensichtlich beim Käufer. Kann mir jemand sagen wie ich mich am besten verhalte und ob es möglich ist den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da das Fahrzeug sehr Mängel anfällig zu sein scheint????
Vielen Dank für die Hilfe bereits im Vorraus
Lars
Rücktritt vom Autokauf / Gebrauchtwagengarantie
26. Januar 2003
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Frage vom 26. Januar 2003 | 19:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Autokauf / Gebrauchtwagengarantie
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