Rückgabe wegen Rost und Unterbodenloch?

19. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Nicoline Felkl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe wegen Rost und Unterbodenloch?

Ich habe letztes Wochenende mein knapp 10 Jahre altes Auto privat verkauft. Die 3 Unfälle, die ich hatte, habe ich dem Käufer erklärt und ebenso, was daraus resultierend repariert wurde und was nicht. Schäden sind beide nur ausgebeulte Kotflügel sowie der Kühlergrill, alles deutlich sichtbar. Der Motor ist nicht beschädigt, der Schaden an einer Zugstrebe vorn wurde fachgerecht repariert. Im Vertrag steht "Unfallwagen, diverse Schäden". TÜV läuft bis September 2004, das Auto stand seit 5 Monaten draußen. Auch das habe ich dem Käufer erklärt. Über den Zustand des Wagens war er nicht erbaut. Mit einem Bekannten begutachtete er den Wagen, beide fuhren Probe. Wir einigten uns auf einen Preis, er bezahlte bar und nahm das Auto gleich mit.
3 Tage später rief er an und sagte, er habe den Wagen auf die Bühne gehoben und sei dabei in den Unterboden eingebrochen, der total rostig sei und jetzt ein faustgroßes Loch habe. Außerdem seien die Radkästen total rostig. Das alles gefiele ihm nicht und er wolle das Auto zurückgeben. Zwischenzeitlich sprach er noch von einem über 50 %igen Preisnachlass, wovon er aber wieder abging. Als ich mich weigerte, drohte er mit einem Anwalt.
Was mache ich jetzt? Ich meine, richtig gehandelt zu haben. Was kann mir schlimmstenfalls passieren? HILFE!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Also die angeblich rostigen Radkästen hätte er bereits bei seiner "Begutachtung" erkennen können. Wenn er sich schlüssig war das Fahrzeug zu kaufen ist es sein Bier, würde ich sagen.

Wenn er dem Fahrzeug nicht getraut hätte, hätte er es gleich durchchecken sollen.

Wenn bis Sept `04 TÜV drauf ist, warst du Sept. '02 beim TÜV. Also mussten dort die Mängel bereits vorhanden gewesen sein, und falls sie relevant wären, angezeit. Innerhalb von 3 Monaten wirds kein Auto vom Rost zerfressen.

Nunja, bin kein Jurist.
Viel Glück!

Jörg

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