Probleme mit TÜV nach Autokauf

16. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Chris2806
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Probleme mit TÜV nach Autokauf

Guten Tag zusammen. Ich habe im März einen Chevrolet Camaro von Privat gekauft, mit der Klausel im Vertrag, dass dieser im April den TÜV neu macht. Dies sollte auch geschehen, nur ist dabei herausgekommen, dass die Sitze nicht korrekt angeschlossen waren und deshalb die Airbagkontrolleuchte dauerhaft blinkt, sprich das Fahrzeug bekommt so keinen TÜV. Der Verkäufer hat sich auch prompt entschuldigt und nimmt das auf seine Kappe. Das Problem: Ich habe das Auto nun schon 3x zu einer Werkstatt (90km Entfernung) gebracht und das Auto für je 1 Woche dort gelassen. OHNE das der Fehler behoben werden konnte. Nun haben wir mittlerweile Juli und ich verliere allmählig die Geduld. Fahrzeug ist erneut dort. Der Händler selber kommt nicht aus dem Knick, da ich ihn nicht bezahle habe ich auch kein richtiges Druckmittel :( (Besitzer + Verkäufer sind zudem auch noch befreundet). Ich möchte eigentlich ungern jemanden unnötig Druck machen, aber ich finde bei einem Kaufpreis von 35000€ kann man schon bisschen mehr erwarten. Was habe ich für Möglichkeiten?
Bin mittlerweile nur noch gefrustet über den Kauf und würde das Fahrzeug am liebsten wieder loswerden :(
Vielen Dank für Ihre Mühen im voraus.


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120354 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ganz einfach:
Man setzt dem Verkäufer eine Frist (14 Tage nach Datum) der vertraglich vereinbarten Pflicht "TÜV" nachzukommen.
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man an, die Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen.
Das ganze sendet man per Zustellenachweis (mindestens Einschreiben).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

das Fahrezug bekommt - trotz Nachbesserungsversuchen des Verkäufers - keinen TÜV. Da neuer TÜV eine zugesicherte Vertragsleistung darstellt, können Sie nach schriftlicher Abmahnung (bitte per Einschreiben Rückschein) und letzter Fristsetzung zur Behebung des Fehlers nach weiterem erfolglosem Reparaturversuch vom Kaufvertrag zurück treten.

Ein unseriöser oder genervter Verkäufer könnte auf die Idee kommen, lediglich die Kontrolleuchte zu dekativieren. TÜV kommt drauf und alles ist gut?

Mit freundlichem Gruß


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Ein unseriöser oder genervter Verkäufer könnte auf die Idee kommen, lediglich die Kontrolleuchte zu dekativieren.


Wenn die beim Einschalten der Zündung nicht (kurz) angeht, sollte das dem TÜV'er auch auffallen.

Das mit dem Deaktivieren hilft nur gegenüber dem Laien, dem man dann sagt "hier, hab ich repariert".

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn die beim Einschalten der Zündung nicht (kurz) angeht, sollte das dem TÜV'er auch auffallen.
Und darum schließt man die Lampe einfach an eine andere Stromquelle an (etwa an die Motorkontrolleuchte, ABS, oder was weiß ich). :grins:

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chris2806
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Habe abgewartet was diese Woche passiert... Scheinbar wurde beim GM Händler ein neues Gurtschloss verbaut... Aber wie immer bekomme ich keine Rückmeldung, ob und wann ich das Auto mit TÜV zurückbekomme :(
Nach erneuter Durchsicht der Vertragsunterlagen musste ich festestellen, das vertraglich folgendes festgehalten wurde: "Die Kosten für eine erneute TÜV Prüfung wird der Verkäufer übernehmen, diese wird im April 2014 bei der Firma xxx in xxx durchgeführt"

Damit komme ich beim Anwalt vermutlich nicht weit oder? Mündlich wurde festgehalten, dass er ihn auf jeden Fall durch den TÜV bringt und er schlichtweg vergessen hat, dass die Airbagkontrollleuchte aufleuchtet.
Aber steht da nicht Aussage gegen Aussage? Mein Freundin war zwar beim Gespräch mit dabei, aber das zählt nicht oder?

Bin echt am verzweifeln :(

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Mein Freundin war zwar beim Gespräch mit dabei, aber das zählt nicht oder?


Natürlich zählt das. Der Mythos, daß persönlich verbundene Personen keine brauchbaren Zeugen sind, ist leider nicht auszurotten.

Erst wenn begründete Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage bestehen, würde man berücksichtigen, daß eine persönlich verbundene Person eher ein Interesse an einer Gefälligkeitsaussage hat als ein Wildfremder.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chris2806
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

also meinst Du ein Besuch bei einem Anwalt lohnt sich trotz der, ich sage mal "schwammigen" Aussage im Kaufvertrag trotzdem? Das könnte man doch auch so deuten, dass er einfach eine TÜV Prüfung zahlt, egal ob der PKW durchkommt oder nicht :(

Habe zwar eine Rechtschutzversicherung, bin mir aber ehrlich gesagt vollkommen unsicher ob dennoch Kosten auf mich zukommen könnten.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das könnte man doch auch so deuten, dass er einfach eine TÜV Prüfung zahlt, egal ob der PKW durchkommt oder nicht
Solchen Wortklaubereien wird sich aber wohl kein Gericht anschließen.
Vertragsbestandteile sind im Zweifel so zu deuten, wie sie der gewöhnliche Käufer verstehen muss.
Genauso wie bei "Klimaanlage" kein funktionierendes Seitenfenster reicht, muss bei einer TÜV-Zusage diese Prüfung auch bestanden werden.

quote:
Habe zwar eine Rechtschutzversicherung, bin mir aber ehrlich gesagt vollkommen unsicher ob dennoch Kosten auf mich zukommen könnten.
Dann besorg dir doch erstmal eine Deckungszusage von der Versicherung.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chris2806
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

alles klar, dann werde ich das mal klären mit meiner Versicherung und ggfs. einen Termin beim Anwalt organisieren :)

Vielen Dank für Eure Hilfen und Geduld mit mir :)

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-- Editiert Chris2806 am 24.07.2014 21:23

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hi Chris,

leuchtet Die Airbaglampe dauernd oder brennt sie nach dem Start nur ungewöhnlich lange und erlischt während der Fahrt?

Ohne dir jetzt Angst machen zu wollen... wäre die 2. Alternative ein Hinweis auf eine Tachomanipulation.

Gruß
Ice

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ich würde es umgedreht machen: Erst zum Anwalt, dann die Schadennummer. Vergibt eine Versicherung eine Schadennummer, ist der Vertrag belastet, egal, ob die Versicherung leisten musste.

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