der Titel ist nicht 100%ig richtig gewählt - aber hier mein Fall:
Hallo zusammen,
ich benötige mal kurz Ihre Hilfe. Ich habe mir einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, dieser hatte noch eine Rest-Werksgarantie.
Direkt nach dem Kauf stellte ich fest, dass das Navigationssystem des Autos nicht richtig funktioniere. Ich wandte mich auf anraten meines Verkäufers an eine Opel Vertragswerkstatt. Diese überprüfte das Navigationssystem und stellte fest, dass es getauscht werden müsse.
Zu diesem Zeitpunkt musste ich aus beruflichen gründen umziehen, somit wandte ich mich ein paar Monate später (noch immer während der Hersteller-Garantiezeit) an eine andere Werkstatt. Diese tauschte mir nach Überprüfen des Navigationssystemes dieses aus.
Ein oder zwei Monate später rief mich der Opel-Händler an und teilte mir mit, dass die Garantie von dem Navigationssystem abgelehnt worden wäre, da (vermutlich der Vorbesitzer) dort einen Überweisungsbeleg in den CD-Schlitz gesteckt hätte und somit kein Defekt vorlag. Er meinte zu mir, dass wir einen neuen Termin vereinbaren müssten, und ich die Kosten für den nochmaligen Tausch bezahlen muss und mein altes Navigationssystem bekomme. Ich bat um Zeit, da ich es mit meinem alten Händler klären möchte - eine Woche später erhielt ich vom Opel-Vertragshändler eine Rechnung über insgesamt 1550.35 EUR für ein neues Navigationssystem und dessen Einbau die ich sofort zu bezahlen hätte.
Meine Frage:
Ich kann ja verstehen, dass mein Händler nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben muss, aber:
a) Ist diese Rechnung vom Opel-Händler rechtens?
b) kann ich vom Vertragshändler einfach verlangen, dass wir das Navigationssystem wie ursprünglich vereinbart tauschen und ich die Kosten für den Tausch übernehme?
c) Muss ich diese Rechnung bezahlen?
d) wenn ich diese Rechnung bezahlen muss, kann ich meinen ersten Händler, der mir das Auto incl. Navi verkauft hat, in Regress nehmen?
Bitte um eine kurze Info.
Vielen Dank.
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-- Editiert von eunice am 11.01.2007 14:42:03
Problem mit Händler Gewährleistung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Sie koennen Ihren Verkaeufer nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie darlegen u. beweisen kšnnen, dass der Zettel im Navi nicht von Ihnen stammt. Ansonsten scheint mir hier alles mit Rechten Dingen zugegangen zu sein.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ist es normal, dass, wenn mein Händler meint, dass das das Navigationssystem in meinem Auto nochmals gegen das alte getauscht werden muss (ggfls. gegen eine Gebühr), dass er mir eine Rechnung über ein komplett neues Navigationssystem zusendet? Wegen 100 oder 200 Euro mache ich mir keine Sorgen, aber, dass der Händler auf einmal 1550 EUR von mir möchte, obwohl von einer Berechnung eines neuen Navigationssystemes niemals die Rede war, das finde ich schon ein wenig seltsam.
Viele Grüße,
Eunice.
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Das Problem scheint hier eher zu sein, dass Sie sich hier nicht rechtzeitig zur Rueckgabe entschieden haben.
Ein klaerendes Telefongespraech mit dem freundlichen Opelhaendler sollte hier eigentlich Abhilfe schaffen.
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