Hallo miteinander,
ich habe bei einem Vertragshändler ein Neufahrzeug zu einem günstigen Preis verkauft.
Ich zahle bar und wollte ursprünglich mein derzeitiges Fahrzeug in Zahlung geben. Der Händler sprach bei ersten Gesprächen von 3.500 Euro, als es konkreter wurde, waren es nuch 3.200 Euro vorbehaltlich der Gebrauchtwagenuntersuchung.
Bei dieser Untersuchung kam heraus:
1. Standlichtbirne defekt
2. Scheibenwischergummis zu weich (Aldi-Wischer, sind super!)
3. Linker Lautsprecher hat einen Wackelkontakt (habe später nur mal den Stecker hin und her bewegt, dann war alles in Ordnung)
4. die nächste Inspektion (fällig Ende des Jahres, Kilometer sind lange noch nicht erreicht)
Unterm Strich waren dann nur noch 2.870 Euro.
Also wurde ein Vertrag aufgesetzt: Ankauf eines Fahrzeugs
mit technischen Daten, Adresse, Zusicherung des Eigentums, Gerichtsstand, Nichtigkeit bei Wertänderung und dem handschriftlichen Zusatz, dass der Vertrag nur mit dem unterzeichneten Neuwagen-Kaufvertrag gültig ist.
Nun habe ich schon mehrere private Interessenten, die mir für das Fahrzeug 3.500 -3.800 Euro geben würden.
Kann ich das Fahrzeug privat verkaufen, oder bin ich an den Inzahlungnahme-Vertrag gebunden?
Vielen Dank für eine Einschätzung!
Privatverkauf trotz Inzahlungnahme
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
und dem handschriftlichen Zusatz, dass der Vertrag nur mit dem unterzeichneten Neuwagen-Kaufvertrag gültig ist.
Und?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Der Neuwagen-Kaufvertrag wurde unterschrieben.
Kann ich das Fahrzeug trotzdem privat verkaufen, oder bin ich an den Inzahlungnahme-Vertrag gebunden?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Kann ich das Fahrzeug trotzdem privat verkaufen
Klar, dann hast du allerdings zwei Kaufverträge über dieselbe Sache abgeschlossen und wirst einem deiner beiden Vertragspartner schadensersatzpflichtig.
quote:
bin ich an den Inzahlungnahme-Vertrag gebunden
Verträge sind einzuhalten.
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""
Ich habe das Autohaus angemailt und nach der Möglichkeit gefragt, den Wagen vorher privat zu verkaufen.
Per Mail erhielt ich vom Verkäufer folgende Aussage:
"Ein Privatverkauf Ihres Fahrzeuges ist möglich, bitte teilen Sie mir nur bis zum 22.07.11 mit, ob der Verkauf Realität wird. Dann kann ich noch die Disposition informieren."
@Snoop Pooper Scoop: Vielen Dank für die Einschätzung!
Dadurch fällt ja wohl die Schadenersatzpflicht, (obwohl eine Mail ja nicht die richtige Form für solche Zusicherungen ist...)
quote:
Dadurch fällt ja wohl die Schadenersatzpflicht,
Ganz so einfach ist es nicht.
Denn es wurde nicht ausdrücklich auf Schadenersatz verzichtet.
Hier sollte man nochmals anfragen, das auf Schadensersatz durch Rücktritt von dem Inzahlungnahme-Vertrag verzichtet wird.
Denn wenn man tatsächlich vor Gericht steht, weis man nie welche Entscheidung ein Richter trifft ...
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Danke für den Hinweis, das werde ich mir so bestätigen lassen!
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