Hallo an alle!
Ich habe anfang dieses Jahres meinen privaten PKW an Privat verkauft, unter ausschluß der Gewährleistung. Der Wagen hatte ein halbes Jahr zuvor einen Schaden am Zylinderkopf, der in einer Fachwerkstatt behoben wurde. Zuvor war ich mit dem Wagen wegen stärkerer Rußentwicklung schon mehrfach in der Fachwerkstatt, wo man jedoch nie einen Fehler feststellen konnte und man mir sagte, ich solle mir keine Sorgen machen.
Nach der Reparatur habe ich den Wagen ca. 4 Monate und 10000 Km weiter gefahren und hatte keinerlei Probleme (ausser dem Ruß).
Beim Verkauf habe ich dem Käufer komplett über die Vorgeschichte unter Zeugen aufgeklärt und Ihm alle Reparaturrechnungen ausgehändigt.
Ca. 4 Wochen und 4000KM nach dem Verkauf hatte der Käufer nun wieder einen Zylinderkopfschaden(diesmal aber der andere Zylinderkopf-6Zylinder) und die Fachwerkstatt hat Ihm gesagt, das ein ganz neuer Motor eingebaut werden müsse.
Der Käufer hat nun Klage eingereicht wegen verschwiegen Mängeln und Kaufwandlung und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll und ob er im Recht ist.
Vielleicht könnt Ihr mir ja Weiterhelfen.
Gruß Net-Rookie
Privatverkauf - dann Motorschaden !!!
14. Juli 2004
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Frage vom 14. Juli 2004 | 16:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf - dann Motorschaden !!!
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2004 | 16:46
Von
Status: Schüler (347 Beiträge, 67x hilfreich)
Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung- also muß er seinen Schaden auf eigene Kosten beheben damit hast du nix mehr zu tun!
Und jetzt?
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