Privatverkauf bei einem Autohändler

11. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
js1000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf bei einem Autohändler

Schönen guten Tag,

ich hatte im Dezember 2017 ein gebrauchtes Auto, bei einem "Autohändler" gekauft.
Heute bin ich mit einem Mangel zu Ihm gefahren ( defekter Seitenspiegel auf der Beifahrerseite ).
Er erklärte mir ,dass das nicht in die Garantie fällt, die er mir zusätzlich verkauft hat. Darin fallen nur Motor, Getriebe, oder Kupplungsschäden.
Dann habe ich Ihn auf die Gewährleistung hingewiesen, da ich ja noch in den ersten 6 Monaten bin. Da sagte er mir, dass wir einen privaten Kaufvertrag abgeschlossen haben.
Ich fragte wie das sein kann, da ich das Auto doch hier in dem Geschäft erworben habe.
Er sagte dass Sie das halt manchmal so machen.

Ist so etwas rechtens ?

Ich weis, ich hätte mir es genauer durchlesen müssen. Aber wenn ich einen Kaufvertrag in einem Geschäft unterschreibe gehe ich nun mal davon aus, dass ich das Auto auch von dem Geschäft abkaufe.

Ist so etwas nicht arglistige Täuschung ?

M.f.G

Julian

-- Editiert von js1000 am 11.05.2018 18:51

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von js1000):

Er erklärte mir ,dass das nicht in die Garantie fällt, die er mir zusätzlich verkauft hat.

Ein Privatmann verkauft in den seltensten Fällen eine Zusatz Garantie (!) auf diverse Teile am Fahrzeug....
Alleine der Punkt ist schon außergewöhnlich.

Wer steht denn im Kaufvertrag? Der Händler selber oder war es ein Vermittlungsgeschäft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jule28):
Ein Privatmann verkauft in den seltensten Fällen eine Zusatz Garantie (!) auf diverse Teile am Fahrzeug....

Stimmt.

Aber wir haben hier Autovermittler. Die vermitteln nicht nur Autos von Händlern und Privatverkäufern osndern verkaufen auch Garantien zu den Hobeln.



Zitat (von js1000):
Ist so etwas nicht arglistige Täuschung ?

Nö, ungelesene Verträge einfach zu unterschreiben nennt sich "selbst schuld".



Was man aber prüfen könnte, ob der Verkäufer auch davon weis das er dort als Verkäufer in dem Vertrag steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Eben. Zuerst mal in den Vertrag schauen, was denn dort geschrieben steht. Wenn da statt der Firma ein Privatverkauf vorgegeben wird, dann kann man immer noch überlegen, ob und wie man weiterhin vorgeht. Je nach Alter, Laufleistung und daraus resultierendem Wert des Wagens lohnt sich das oder auch nicht.

Was genau wäre denn kaputt am Spiegel? Sie hätten eh keinen Anspruch auf einen neuen Spiegel, sondern ALLENFALLS auf einen "nicht defekten", aber gebrauchten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen