Privatverkauf PKW Vorwurf Arglistige Täuschung

26. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Eyayblank
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 10x hilfreich)
Privatverkauf PKW Vorwurf Arglistige Täuschung

Hallo, ich habe letztes Jahr meinen 9 Jahre alten PKW, 3 Vorbesitzer, 150TKm an Privat verkauft.
Bei dem Kaufvertrag handelte es sich um einen Standartvertrag mit folgender Formulierung: Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung [...] Schadensersatzansprüche des Käufers, wegen Beschaffenheit des Fahrzeuges sind ausgeschlossen, dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einem vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Verkäufers beruht.
Das vorhandende Feld: Das Kfz ist unfallfrei wurde nicht angekreuzt, es wurde lediglich dahinter formuliert: In der Zeit vom Verkäufer.

Nun werde ich beschuldigt einen vermutlich vorhandenen Unfallschaden arglistig verschwiegen zu haben, da die Spaltmaße im Frontbreich nicht korrekt sind. Ein Gutachten lag dazu jedoch noch nicht vor. Käufer hätte den Wagen nicht gekauft, wenn er vom evtl. Unfall gewusst hätte usw..

Ich habe das Fahrzeug nach bestem Gewissen verkauft, da mir keine Unfallschäden bekannt waren, ich den Wagen nur wenige Monate besessen hatte und mir ebenfalls vom Vorbesitzer wie erwähnt die Unfallfreiheit zugesichert wurde. Zusätzlich wurde dem Fahrzeug die Mängelfreiheit von der Dekra zugesichert, wo das Fahrzeug zum TÜV war.

Mittlerweile liegt der Fall beim Amtsgericht und ich bin zur Stellungnahme binnen einer Woche aufgefordert. Ein Gutachter wurde beauftragt.
Gefordert wird die Rückabwicklung des Vertrages also Rückzahlung des Geldes, sowie Abholung des Fahrzeuges (400KM), plus Schadensersatz für getätigte Reparaturen sowie Anmeldegebühren und entstandene Spritkosten.

Ist der Vorwurf so haltbar? Wie soll die Arglistige Täuschung bewiesen werden.?
Wie verhält sich die Sache, wenn vom Gutachter etwas festefgestellt wird, der Zeitpunkt für den Unfall oder was auch immer, dann aber vor meiner Besitzzeit liegt.
Das Fahrzeug schein weiterhin in Verwendung zu sein da das Schreiben das aktuelle Kennzeichen enthält, somit könnte ja in dieser Zeit (halbes Jahr) schon wieder einiges passiert sein mit dem Fahrzeug!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Man wird Ihnen schon beweisen mŸssen, dass Sie von dem Unfall Kenntnis hatten oder hŠtten haben kšnnen, gelingt dies nicht, was meisst der Fall ist, wird man auch mit den Schadensersatzforderungen nicht durchdringen.

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#2
 Von 
tatamata
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Eyayblank,

ich bin derzeit in einer ähnlichen Situation. Auto mit 2 Vorbesitzern. Habe es neulich verkauft und Käufer lastet mir arglistische Täuschung an, obwohl das Fahrzeug während meiner Zeit keinen Unfallschaden hatte. Wie ist die Sache bei Dir damals ausgegangen?

Viele Grüße


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