Privater Autoverkauf - Getriebeschaden

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476867-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Privater Autoverkauf - Getriebeschaden

Guten Tag,
Ich habe vor zwei Tagen meinen BMW Privat verkauft. Bekannt war ein defekter Nox-Sensor - das stand auch im Vertrag und wurde dem Käufer mitgeteilt. Der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und den Wagen bei einer Werkstatt in meiner Anwesenheit durchchecken und auslesen lassen. Aussage der Werkstatt : Der Wagen mache einen guten Eindruck, lediglich bremsen hinten müssten neu gemacht werden, die Reifen müssen erneut werden, Fehlerspeicher zeigt Fehler im Nox-Sensor an.

Diese Fehler wurden alle im Kaufvertrag als Mängel aufgeführt, eine Gewährleistung/Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen.

Nach zwei Tagen hat mich der Käufer kontaktiert, dass der Wagen würde immer wieder "absaufen" und die Drehzahl "würde stehen bleiben". Nachdem er die Werkstatt aufgesucht hat wurde dort ein Getriebeschaden festgestellt.

Kann mich der Verkäufer haftbar machen für diesen Schaden? Der Wagen wurde zum Kauf extra in der Werkstatt vorgestellt, mir sind somit nur die Mängel bekannt die vom Fachmann festgestellt wurden!

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Dennis Giese

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Ich gehe davon aus das es sich um ein Automatikfahrzeug handelt ? Modell ? Motor? Laufleistung?

Grunsätzlich: Ein Automat egal ob Wandler oder SMG kann neben dem üblichen schleichenden Problemen auch ohne Vorankündigung kaputt gehn - da steckt man nie (!) drin gerade bei höherer Laufleistung. Das ist ist maßgeblich vom regelmäßigen Wartungszustand abhängig.(ATF Wechsel)
Da das Problem aber beim Verkauf nicht vorhanden war & wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde> ist es Sache des Käufers. Kommunikation erstmal einstellen.

PS:
übermittelten Ferndiagnosen bei solchen Schäden würde ich keinesfalls sofort Glauben schenken.
Auch ein defekter Luftmassenmesser zb. kann ein Automatikgetriebe schädigen oder die Funktion beeinträchtigen ohne das es wirklich selber defekt sein muss. Wenn es nicht eindeutig ist (zb. durchrutschender Wandler) ist die Fehlersuche sehr aufwendig & nicht "mal eben" gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb476867-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es handelt sich bei dem Wagen um ein Schaltgetriebe. Laufleistung 127.000.
Beim Check in der Werkstatt wurde nichts bzgl des Getriebes festgestellt! Der Käufer hat jetzt anscheinend seinen Anwalt eingeschaltet,von dem ich wohl die Tage Post erhalten solle. Er wirft mir vor, dass ich ihn betrogen hätte. Wie soll ich am Besten vorgehen? Sollte ich mir auch einen Anwalt nehmen?

Gruss, Dennis

-- Editiert von fb476867-20 am 22.10.2017 12:31

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von fb476867-20):
seinen Anwalt eingeschaltet,von dem ich wohl die Tage Post erhalten solle.


Erst mal abwarten.

Zitat (von fb476867-20):
Er wirft mir vor, dass ich ihn betrogen hätte.


Das müsste er erst einmal nachweisen.

Zitat (von fb476867-20):
Sollte ich mir auch einen Anwalt nehmen?


Zum jetztigen Zeitpunkt - Nein.

Zitat (von fb476867-20):
eine Gewährleistung/Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen.


Wie lautet der genaue Wortlaut?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb476867-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Der genaue Wortlaut lautet:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer 3 eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nIcht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Unter Ziffer 3 stehen nur kilometerstand, originalmotor,kein unfallschaden in meinem Besitz, Mängel ((Reifen,bremsen hinten, spiegelglas defekt, nox-Sensor Fehler) inkl dem Vermerk, dass diese Mängel durch eine Fachwerkstatt festgestellt wurden.

Da ich selber kein Fachmann bin und mich demensprechend nicht damit auskenne, musste ich mich darauf verlassen, was die Fachwerkstatt festgestellt hat!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von fb476867-20):
Wie soll ich am Besten vorgehen?



Gar nicht - sein Wagen, sein Problem.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Kommunikation mit Verkäufer und den Vertretern erst mal einstellen.

Wenn was von Anwalt kommt, wieder hier melden. Dann diskutieren wir gerne mal darüber was der Anwalt so schreibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von fb476867-20):


Es handelt sich bei dem Wagen um ein Schaltgetriebe. Laufleistung 127.000.

Getriebeschaden beim Handschalter mit nur 127tsd. km?! Das wird ja immer besser.... :augenroll:
bis auf die älteren 5Gang. Boxen (zb.im E39/E60) wo die Schaltmuffe vom 1.Gang Probleme macht sind die Getrag BMW Getriebe äusserst robust. Hier einen Schaden herbeizuführen bedarf wirklich grober Gewalt.
Die Sache riecht nach Geldmacherrei...

An der Stelle schließe ich mich voll an:
Zitat (von charlyt4):
Zitat (von fb476867-20):
Wie soll ich am Besten vorgehen?


Gar nicht - sein Wagen, sein Problem.gruß charly


-- Editiert von Jule28 am 22.10.2017 17:26

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb476867-20
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Inzwischen fängt der Käufer an mir zu drohen, wenn ich den Wagen nicht zurück nehmen würde, würde er vorbeikommen und mir "in die Fresse hauen" (so sein Wortlaut).

Die Werkstatt hat mir aucz noch einmal bestätigt, dass es keine Anzeichen/Auffälligkeiten bzgl eines Getriebeschadens gab!

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb476867-20):
Inzwischen fängt der Käufer an mir zu drohen, wenn ich den Wagen nicht zurück nehmen würde, würde er vorbeikommen und mir "in die Fresse hauen" (so sein Wortlaut).

Toller Umgangston, nicht mehr Antworten.
Zitat (von fb476867-20):
Die Werkstatt hat mir aucz noch einmal bestätigt, dass es keine Anzeichen/Auffälligkeiten bzgl eines Getriebeschadens gab!

Dann braucht man nichts befürchten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Wenn es schon so anfängt dann kann man fast sicher sein das nichts von Gericht o. Anwalt kommt. Das ist nur Einschüchterung weiter nichts. Hatte letztes Jahr einen ähnlichen Typen ,der hatte auch alles mögliche angedroht. Ende vom Lied > nie wieder was gehört.
Wie gesagt Kommunikation einstellen!! Wenn es nochmals zu Ausfälligkeiten kommt am besten ein Zeugen haben & alles protokollieren/aufnehmen. Polizei dann als letztes Mittel einschalten.



-- Editiert von Jule28 am 23.10.2017 17:42

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

BMW, Hinterradantrieb, defektes Getriebe, fehlt nur die verbrannte Kupplung.
Für mich liest sich das nach einem Fahrer, der zu doof für nen Donut / Burnout ist, es aber trotzdem mit Gewalt versuchen wollte.

2x Hilfreiche Antwort

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