Privater Autokauf - Getriebeschaden - Was tun?

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb483028-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater Autokauf - Getriebeschaden - Was tun?

Hallo zusammen,

hier ein ziemlich kniffliger Fall und zwar hat sich mein Freund einen gebrauchten Opel Corsa OPC von einem Privatmann gekauft. Wir waren gemeinsam bei der Besichtigung und haben einige Mängel festgestellt, wie beispielsweise einen lackierten Frontschaden an der vorderen Stoßstange, der repariert war, sowie einen reparierten Heckschaden (ebenfalls angeblicher Parkrempler). Anschließend haben wir eine längere Probefahrt gemacht, wo wir keinerlei Mängel an der Fahrweise feststellen konnten, der Verkäufer beteuerte ebenfalls, dass alles einwandfrei funktionierte.
Anschließend haben wir einen Kaufvertrag aufgesetzt und den Wagen mit einem Preisnachlass von 500 Euro schließlich für 6500 Euro gekauft, wobei im Vertrag steht, dass die Gewährleistung etc natürlich ausgeschlossen ist.
Mein Freund hat den Wagen anschließend drei Tage später abgeholt und heimgefahren (100km), jedoch fiel ihm auf, dass manchmal etwas zu 'surren' schien. Auf einer kleinen Fahrt am nächsten Tag (5km) fiel ihm auf, dass ihm der Schaltknüppel beim kuppeln entgegen schwingt und er vermutete einen fortgeschrittenen(!) Getriebeschaden, den eine Werkstatt schließlich bestätigte.

Mein Freund hat danach ein Einschreiben an den Verkäufer gesendet, in denen er wünscht vom Kaufvertrag zurückzutreten, da ihm der fortgeschrittene Getriebeschaden verschwiegen worden war. Davor hatte er nämlich per SMS Schriftverkehr mit dem Verkäufer, der ihm kurzerhand in einer Sprachnachricht erklärte, dass er bereits vermutet hatte, dass das Getriebe eventuell kaputt/beschädigt sei, aber er war davon ausgegangen, dass es vielleicht auch nur die Radlager waren (was er uns ebenfalls verschwiegen hatte). Wir haben diese Sprachnachricht sofort abgespeichert, weil sie theoretisch ja bestätigt, dass er uns bewusst betrogen hat, allerdings ist meine Frage, ob sich eine Klage gegen den Verkäufer lohnt und ob da Gewinnchancen bestehen, wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde? Der Verkäufer will den Wagen nicht zurücknehmen und den Kaufpreis nicht erstatten, weil er beteuert, er habe nichts von einem Schaden gewusst (was wir dank seiner Nachricht allerdings belegen können)

Vielen Dank im Voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb483028-76):
in denen er wünscht vom Kaufvertrag zurückzutreten
Warum wünscht man sich sowas? Der Rücktritt wird erklärt, nicht gewünscht.

Zitat (von fb483028-76):
vermutet hatte, dass das Getriebe eventuell kaputt/beschädigt sei, aber er war davon ausgegangen,
Zitat (von fb483028-76):
er habe nichts von einem Schaden gewusst (was wir dank seiner Nachricht allerdings belegen können)
Ein ins Blaue angestellte Vermutung einnes Laien ist nicht mit Wissen gleichzusetzen.

Zitat (von fb483028-76):
dass es vielleicht auch nur die Radlager waren (was er uns ebenfalls verschwiegen hatte)
Oder oder oder

Zitat (von fb483028-76):
Anschließend haben wir eine längere Probefahrt gemacht, wo wir keinerlei Mängel an der Fahrweise feststellen konnten, der Verkäufer beteuerte ebenfalls, dass alles einwandfrei funktionierte.
Da ihr bei der Probefahrt nichts zu bemängeln hatte ist der VK wohl davon ausgegangen das doch alles in Ordnung ist.

Zitat (von fb483028-76):
(was wir dank seiner Nachricht allerdings belegen können)
So wie ihr das beschreibt klingt das nach einem dürftigen Beleg. Ich lasse mich gerne auch überzeugen. Wenn ihr wollt, dann schreibt mir eine PN, dann schicke ich euch meine Handynummer und höre mir das Ganze mal an. Bin neugierig...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb483028-76):
Wir haben diese Sprachnachricht sofort abgespeichert, weil sie theoretisch ja bestätigt,

Theoretisch ist praktisch nutzlos ...

Am besten mal den Wortlaut abtippen, dann kann man das besser beurteilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Alles sehr schwammig. Anhand der bisherigen Beschreibung sehe ich jetzt nicht wirklich wie man den VK würde belangen können. Hier müsste man dem VK wohl eine Arglist nachweisen. Diese ist bisher nicht erkennbar.

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#4
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Im Ernst, Ihr habt ein Fahrzeug gekauft das am Tag der Übergabe einen vernünftigen Eindruck gemacht hat.
Ihr habt Mängel dokumentiert und einen entsprechenden Nachlass erhalten.

Ihr könnt nicht erwarten das der Verkäufer KFZ Experte ist und einen Getriebeschaden am Geräusch erkennt. Er muss Euch auch nicht über etwaige Vermutungen informieren die er hat. Erstens muss der Getriebeschaden bei der Übergabe vorgelegen haben und zweitens müsst ihr nachweisen, dass der Verkäufer davon wusste.

Ihr erwerbt beim Gebrauchtwagenkauf kein mängelfreies, neuwertiges Fahrzeug sondern ein Auto mit entsprechender Laufleistung und entsprechendem Verschleiss. Selbst wenn ihr nach Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Hof rollt und 1 km später mit Getriebeschaden liegen bleibt der auf natürlichen Verschleiss zurückzuführen ist, dann ist das nicht mehr Sache des Verkäufers sondern Euer Problem.
Darum lässt man ein Fahrzeug auch VOR dem Kauf immer überprüfen. Ganz besonders hinsichtlich der bekannten Verschleissteile. Ansonsten erhält man irgendwann ein Fahrzeug mit 100.000km Laufleistung und der Zahnriemen hat die gleiche Laufleistung ;o)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Selbst wenn es ein Mangel wäre, für den der Verkäufer haften muß, berechtigte das nicht gleich zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Der VK hätte das Recht, das Fahrzeug zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern, zum Beispiel durch Einbau eines gebrauchten Ersatzgetriebes.

Bisher steht noch nicht mal der Mangel wirklich fest. Die Diagnose Ihrer Werkstatt genügt nicht.

Ob die Sprachnachricht wirklich ein absichtliches Verschweigen eines bekannten Mangels belegt, ist auch noch offen. Ein Gericht könnte sie anders interpretieren als Sie, deswegen wäre wirklich der genaue Wortlaut der Nachricht hilfreich (nicht eine Zusammenfassung durch Sie).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Ansonsten erhält man irgendwann ein Fahrzeug mit 100.000km Laufleistung und der Zahnriemen hat die gleiche Laufleistung ;o)
Ja und??? Bei meinem Fzg. beträgt die km Begrenzung für den ZR 240.000km

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