Guten Abend,
Ich habe am 12.08.2016 mein Auto Verkauft, es war ein Audi A4, BJ 2003 mit 208.000 Km für einen Preis von 3.500€.
Nun hat sich heute der Käufer bei mir gemeldet das der Wagen in der Werkstatt steht mit einem Motorschaden durch eine Eingelaufenen Nockenwelle. Er möchte jetzt gerne den Wagen wieder umtauschen was ich auch durch aus verstehen kann. Allerdings bin ich dazu nicht bereit, da ich so etwas schließlich auch nicht vorhersehen kann als Laie. Bei dem Kauf haben wir folgenden Kaufvertrag benutzt https://www.mobile.de/opencms/export/sites/magazine-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf?ticket=ST-139306-LMP1JCjn0BJOACZeFlPw-mycas47-3_c01_4201 Vor dem Kauf kam es zu einer Gründlich Besichtigung vor Ort und einer Probefahrt. Zu dem Zeitpunkt war noch nichts derartige fest zu stellen, das Auto lief rund wie immer. Der Käufer hatte zudem noch einen Fachmann mit gebracht zur Begutachtung, auch er stellte keine Mängel fest die nicht bekannt waren.
Meine frage, wie ist jetzt die Rechtliche Grundlage? muss ich das Fahrzeug wirklich kaputt wieder zurück nehmen obwohl es davor noch bestens lief?
Ich hoffe mir kann schnell jemand helfen...
Privater Auto Verkauf, nach 4 Tagen Motorschaden... Wie sieht es mit der Gewährleistung aus?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Die Rückgabe des Fahrzeuges würde ich höflich mit der Begründung ablehnen, dass dir ein defekt der Nockenwelle nicht bekannt war.
Danach jede weitere Kontaktaufnahme des neuen Fahrzeugeigentümer ignorieren.
ZitatDie Rückgabe des Fahrzeuges würde ich höflich mit der Begründung ablehnen, dass dir ein defekt der Nockenwelle nicht bekannt war. :
Danach jede weitere Kontaktaufnahme des neuen Fahrzeugeigentümer ignorieren.
So hatte ich es ihm auch am Telefon gesagt, wo her soll ich so etwas schließlich wissen... Damit gab er sich allerdings nicht zufrieden und meinte er würde seinen Anwalt einschalten.
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Hallo,
leider ein bekanntes Problem gewesen bei den Fahrzeugen dieser Jahre, mit den einlaufenden Nockenwellen.
Wie schon erwähnt, die Kommunikation einstellen, dem Käufer sein Auto und somit sein Problem.
Sollte mal Post von einem Anwalt kommen, dann kannst du ja weitersehen, aber bis dahein, alles andere ignorieren...
Er hat eigentlich nur genau zwei Chancen auf Entschädigung.
1. Sie Knicken unter dem "Druck" ein. Würde ich wohl auch probieren, ein Brief vom Anwalt kostet den K ja auch nicht die Welt
2. er könnte Ihnen arglistige Täuschung nachweisen. In wie weit das zutreffen kann, wissen nur sie, ihren Schilderungen nach sehe ich die Chance bei irgendwo unter 1%.
Sollte ihm der Nachweis doch "gelingen" würde ich fast drauf wetten, dass der Wagen bis dahin bereits repariert oder anderweitig verwertet ist. Damit hätte er ihnen das Recht auf Nachbesserung auch verwehrt und sie wären ebenfalls "fein raus".
Alles abhängig davon, was für ein Vertrag mit Dir und den Käufer vorliegt.
Hast du eindeutig Sachmängel, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Muss dich das alles nicht mehr interessieren, was der Käufer von dir will.
Wenn nicht, hast du jetzt ein Problem.
Von den beiden aufgezeigten Szenarien ist dies die wahrscheinlichste. Nicht von Drohkulissen einschüchtern lassen und wie bereits mehrfach geschrieben die Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Alles was gesagt wird, kann einem im Munde herumgedreht werden und man sich im wahrsten Sinne um Kopf und Kragen redet.ZitatSie Knicken unter dem "Druck" ein. :
Zitatund meinte er würde seinen Anwalt einschalten :
Das ist auch nur die moderne Form von "ich komme mit meinen Brüdern vorbei"
Wenn nichts von dem Defekt / Schaden bekannt war, bloß nicht einknicken. Dass der Käufer einen zweite Person (Fachmann?!) dabei hatte, lässt ja darauf schließen, dass der Schaden nicht bekannt war.
Höflich den Umtausch ablehnen, danach jegliche Kommunikation einstellen und schon gar nicht auf ein (mögliches) Anwaltschreiben antworten.
Sein Auto, sein Problem
Ich empfehle mich.
ZitatDamit hätte er ihnen das Recht auf Nachbesserung auch verwehrt und sie wären ebenfalls "fein raus". :
Das ist falsch! Sobald der VK eine Nachbesserung ablehnt und das tut er gerade, gibt es keine Vorwegnahme der Leistung mehr.
Dennoch: Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen, alles was vom Verkäufer nicht arglistig verschwiegen wurde ist jetzt das Problem des Verkäufers.
Stimmt auch wieder, hätte ich nicht bedacht.
Zitat:alles was vom Verkäufer nicht arglistig verschwiegen wurde ist jetzt das Problem des Verkäufers
Du meinst "des Käufers".
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