Preisänderung nach "Verbindlicher Bestellung"

6. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)
Preisänderung nach "Verbindlicher Bestellung"

Ich habe gestern in einem Autohaus ein Auto gekauft und einen Vertrag unterzeichnet auf dem das genaue Auto mit allen Zusatzsachen aufgelistet und der Preis vermerkt war. Es handelt sich dabei um einen Vertrag einer "Verbindlichen Bestellung".
Jetzt hat heute der Autoverkäufer mich telefonisch informiert dass ihm ein Fehler beim Rechnen passiert ist, er ein aufgeschriebenes Teil nicht mit berechnet hat (es steht ein zu niedriger Betrag auf dem Vertrag!

Ist der Vertrag nur für mich (Käufer) bindend oder bindet er jetzt schon den Verkäufer an den Preis?


mfg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Maßgeblich dürfte hier die Formulierung in den AGB's des Autohauses sein. Haben Sie hier schon nachgeschaut ?

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#2
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Jetzt hat heute der Autoverkäufer mich telefonisch informiert dass ihm ein Fehler beim Rechnen passiert ist, er ein aufgeschriebenes Teil nicht mit berechnet hat (es steht ein zu niedriger Betrag auf dem Vertrag!


Vertrag ist Vertrag und für beide Vertragspartner bindend!

quote:
Maßgeblich dürfte hier die Formulierung in den AGB's des Autohauses sein. Haben Sie hier schon nachgeschaut ?


Was sollen denn die AGB damit zu tun haben :???: Wenn jmd in seine AGB reinschreibt, der Preis ist nachträglich änderbar, dürfte das wohl kaum rechtswirksam sein. ;)

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#3
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

Sie sollten in die AGB´s schauen in welcher Frist das Autohaus die Bestellung annehmen muss. Wahrscheinlich finden Sie eine Klausel die besagt das die Bestellung erst mit Auftragsbestätigung innerhalb .. Woche(n) als angenommen gilt.

Gruß
DemIhm

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#4
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Sie sollten in die AGB´s schauen in welcher Frist das Autohaus die Bestellung annehmen muss.


Also ich hab das so verstanden, dass es sich um einen VERTRAG zur VERBINDLICHEN Bestellung handelt. Dieses "verbindlich" muß doch für beide Vertragspartner gelten.

Wenn so etwas durch AGB ausgehebelt werden könnte, wäre der ganze Vertrag ja ziemlich sinnlos.

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#5
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

die verbindliche Bestellung unterscheidet sich zu einem Vertrag.
Ein Kaufvertrag ist sofort bindend (Ausnahme Fernabsatz), eine verbindliche Bestellung hingegen muss seitens des Verkäufers innerhalb einer Frist angenommen werden.

Sinnlos ist wohl das richtige Wort dafür, ist aber in gösseren Autohäusern üblich.

Gruß
DemIhm

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