PKW-Verwertung bereits vor Abmeldung rechtens?

28. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
dugross
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
PKW-Verwertung bereits vor Abmeldung rechtens?

Habe mein KFZ (nach Totaslschaden) einer Autoverwertung für 0,- € überlassen. Möchte den Wagen jetzt aber doch gerne wiederhaben. Die Firma hat bereits mit der Verwertung begonnen, das Auto ist aber immer noch auf mich zugelassen. Ist das rechtens?

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

in der Regel übernimmt der Verwerter die Abmeldung, sofern das so vereinbart ist und sie ihm die Fahrzeugpapiere übergeben haben.

Ansonsten müssen Sie das selber tun: Nummernschilder beim Verwerter abholen und dann mit den Fahrzeugpapieren selbst bei der Zulassungsstelle die Abmeldung veranlassen. Sollten Sie auch zügig machen, denn erst mit der Abmeldung endet die Steuer- und Versicherungspflicht des Fahrzeugs.

Davon abgesehen: wenn Sie dem Verwerter das Fahrzeug schon überlassen haben und dieser das Fahrzeug zerlegt hat, werden Sie das Auto wohl endgültig abschreiben können.

Gruß Senatorman

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen