Onlinekauf Roller

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
weilichbloedbin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Onlinekauf Roller

Hallo,

ich habe mir online einen 50 ccm Retro Roller gekauft.
Auf einer Seite waren alle verschiedenen Modelle abgebildet. Ganz am Ende der Seite stand folgender Satz:

Alle Nostalgie Roller bei uns sind schon in Serie mit einer Alarmanlage, Fernstart usw. ausgestattet

Als dann mein Roller kam, war keine Alarmanlage und kein Fernstart dran. Auf Nachfrage hieß es, dass das natürlich nicht dabei ist, weil es nicht in der Artikelbeschreibung meines Rollers steht.
Stehe ich jetzt echt auf der Leitung? Ich habe einen dieser Nostalgieroller auf dieser Seite gekauft und es steht doch extra geschrieben: Alle Nostalgieroller

Danke für die Hilfe :)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Klingt erst mal so als wärst du im Recht. Beweise sichern! (Screenshots ausdrucken und vom Zeugen unterschreiben lassen, daß sie mit dem Inhalt der Seite übereinstimmen.)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Link?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weilichbloedbin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke schon einmal für die Antwort.
Ich war mir nicht sicher, ob ich den Link einstellen darf hier.

http://www.burnout-trade.de/Retro-Motorroller-50-ccm/

Wenn man ganz runter scrollt, kommt der Text. Ich habe mir den Classic Cruiser gekauft.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Nun es ist geschickt definiert:

Zitat:
Alle Nostalgie Roller bei uns sind schon in Serie mit einer Alarmanlage, Fernstart usw. ausgestattet

Was ist Nostalgie und was ist Retro?
Hier kann man sehr viel hinein interpretieren, oder auch alles weglassen. Es wird erst beim lesen der Beschreibungen ersichtlich, was der Anbieter meint.
Gar nichts, denn in jedem Produkt schreibt er von Lieferumfang und Ausstattung, welcher nicht einheitlich sind.
Genau genommen sind solche Anbieter wenig seriös, jedoch wird er leider unter Umständen mit der Definition vielleicht sogar durchkommen.
Man kann es versuchen vor Gericht zu gehen, mit ungewissem Ausgang. Zumal es mir nicht einleuchtet, was soll ein Fernstart eigentlich sein, per FB einen Fahrzeug zu starten?
Wie ist das mit der StVZO vereinbar?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
weilichbloedbin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Vor Gericht werde ich sicher nicht gehen wegen einer Alarmanlage und einer Fernzündung, die ich eh nicht brauche.
Nur als der Roller ankam hatte ich einige Überraschungen und bin mit der Kommunikation mit dem Händler mehr als unzufrieden. Es gibt für mich auch noch eine Unklarheit wegen der Inspektionstermine. Da hat sich so viel angesammelt, was nicht passt, da denke ich, hätte ich ein Anrecht auf die Sachen, möchte ich sie auch haben. Auf dem Garantiezertifikat steht sogar die Anleitung zur Bedienung der Alarmanlage :/
Deshalb bin ich am Überlegen, evtl. eine Beratung bei der Verbraucherzentrale aufzusuchen. Ich möchte nur nicht, dass ich glasklar mit meinen Ansichten danebenliege und wollte vorher ein paar Meinungen einholen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
es steht doch extra geschrieben: Alle Nostalgieroller
Nee, genau das steht dort nicht. Da steht nur etwas von Retro-Rollern. Die Produktkategorie "Nostalgie-Roller" findet man aber auch nirgendwo auf dieser Homepage. Der einzige andere Satz, in dem das Wort "Nostalgie nochmal vorkommt, ist der Satz direkt vor dem von Ihnen zitierten. Da heißt es:
Mit unseren Retro Motorroller erleben Sie Nostalgie pur. Alle Nostalgie Roller bei uns sind schon in Serie mit einer Alarmanlage, Fernstart usw. ausgestattet .

Meiner Meinung nach werden durch diesen Satz Nostalgie und Retro gleichgesetzt. Wenn man da in der Suche das Wort "Nostalgie eingibt, dann werden da auch nur die Retros ausgespuckt. Ich würde also sagen, dass man es eigentlich gar nicht anders verstehen kann, als Sie das getan haben. Auf eine vollständige Argumentation durch den Verkäufer wäre ich gespannt.

Ich würde diese Argumentation letztmalig anbringen und dabei unter Fristsetzung die Forderung stellen, die Sie jetzt gerade im Kopf haben. Was beabsichtigen Sie jetzt eigentlich genau?
Haben Sie eigentlich den Helm dazu bekommen?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass die Gerichte in den letzten Jahren SEHR verbraucherfreundlich argumentieren und urteilen, so dass bei einer zweifelhaften Beschreibung i.d.R. zugunsten des Verbrauchers entschieden wird.
Da aber sowieso keine Klage angestrebt wird, ist das eher irrelevant.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
weilichbloedbin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Den Helm habe ich bekommen, allerdings nicht in schwarz wie gewünscht, sondern in weiß. Ich weiß schon, dass geschrieben steht, dass man die Wunschfarbe nur nach Verfügbarkeit bekommt. Aber: Ich hatte mir auch eine schwarze Sitzbank gewünscht und ich bekam die braune. Im Vorfeld habe ich mich erkundigt, ob ich eine schwarze Sitzbank haben könnte und was dies Aufpreis kosten würde. Zur Antwort bekam ich, dass dies nichts extra kostet, ich sollte lediglich nach dem Kauf den Wunsch schreiben. Nach dem Kauf teilte ich dann dummerweise meinen Sitzbankfarben- und Helmfarbenwunsch über das Formular auf der Homepage mit. Somit habe ich natürlich keinen Beweis, es jemals abgeschickt zu haben. Bekommen haben sie es, weil in einer Mail die Bestätigung der Helmfarbe stand. Somit war für mich klar, dass meine Wünsche angekommen sind. Und bis dahin war die Kommunikation prima. Wie gesagt, auf Nachfrage hieß es dann, ich hätte niemals eine Wunschfarbe angegeben. Ein weiteres Nachhaken blieb unbeantwortet.

In der Beschreibung stand auch, dass der Roller anfangs mit etwa 1l Benzin betankt ist, damit man sofort losfahren kann und auf alle Fälle bis zur nächsten Tankstelle kommt. Der Roller soll sehr sparsam sein und auf 100km 3,5l verbrauchen. Wenn man dann mal das Benutzerhandbuch liest, stimmt das mit dem sofort Losfahren sicher nicht. Ich bin dann auch nicht bis zur nächsten Tankstelle gekommen, obwohl ich gerade mal knapp 2km gefahren bin. Natürlich bin ich zur Tankstelle gekommen, aber gefahren bin ich dabei nicht. Als ich dann getankt habe, ist der Roller natürlich nicht angesprungen. es wird ja auch im Benutzerhandbuch davor gewarnt, den Tank leer zu fahren. Es war dann schon zu spät um dort anzurufen, also schreib ich eine Mail. Darin habe ich dann auch die ganzen Unklarheiten aufgeführt. Einzig auf das unansehnliche Topcase, das fehlende Borwerkzeug und den nichtanspringenden Roller gingen sie ein. Sie meinten, das dürfte nicht so schwer sein, den wieder zum Laufen zu bringen und haben mir die Nummer ihres Mechanikers gegeben. Zum Glück fand ich anderweitig Hilfe. Aber mit einer Entschuldigung durfte ich wohl nicht rechnen, dass ich den Roller schieben durfte und danach noch nachhause laufen.

Das von mir dazugekaufte Topcase sah schon gebraucht aus. Viele schwarze Schlieren außenrum und oben mittig ist ein runder Aufkleber in einen dazugehörigen Feld, der schon locker war. Daneben war eine runde Fläche mit Kleberückständen, auf welcher der Aufkleber scheinbar einmal geklebt hatte. Dort war mittlerweile Schmutz festgeklebt. Das in der Beschreibung erwähnte Bordwerkzeug fehlte auch. Hier bekam ich recht schnell Ersatz geschickt. Das Topcase hat wieder schwarze Schlieren und der Aufkleber ist wieder lose. Aber ich mag mit denen nicht mehr diskutieren.

Jo, und dann ist da noch die Sache mit der Inspektion. Auf der Homepage steht unter Fragen und Antworten:

5.2. Wann muss ich zur Inspektion?

Die Inspektionsintervalle richten sich nach dem Kilometerstand Ihres Fahrzeuges oder falls ein Jahr seit der letzten Inspektion vergangen ist. Die erste Inspektion müssen Sie nach Erreichen der 500 km Marke ausführen lassen. Die zweite Inspektion folgt bei einem Kilometerstand von 2000 km. Danach müssen Sie alle 2000 km erneut zur Inspektion.

Und im Benutzerhandbuch, wo ich auch die Inspektionen eintragen muss, steht nun folgendes:

1. Wartung bei 300 km oder 1 Monat (was zuerst eintrifft)
2. Wartung bei 1500 km oder nach 6 Monaten (was zuerst eintrifft)
Bis zum 3. Jahr sind die Inspektionen halbjährlich.

Das ist für mich schon eine Kostenfrage. Natürlich habe ich gemailt und gefragt, was denn nun stimmt. Eine Antwort bekam ich keine. Wenn die von mir verlangen, nach 4 Wochen zur ersten Inspektion zu fahren, kann ich auch nicht zu lange auf Antwort warten.

Die schicken die Leute echt im tiefsten Winter zur Inspektion. Das man da aber Winterreifen benötigt, schreiben sie nicht. Dafür schreiben sie andere tolle Sachen. Wie z.B.: Die Wintermonate sollten zur Inspektion genutzt werden, denn zum Frühjahr sind die Werkstätten meist voll ausgelastet! Kennen die ihre eigenen Inspektionsintervalle nicht...?

Ich habe die Seite jetzt ein paar Mal durchgelesen. Vielleicht steht das mit der Inspaktion vom Classic Cruiser anderswo. Aber für mich schien das mal wieder für alle Roller Gültigkeit zu haben. ich bin halt auch eine Frau, die sich lieber die Bilder anguckt, als technische Sachen zu lesen. Aber ich habe nichts gefunden.

Zum Anwalt, denke ich, möchte ich nicht gehen. Sicher habe ich auch 1000 Fristen versäumt und was sonst noch. Aber wenn ihr mir hier sagt, dass ihr das auch ähnlich wie ich gelesen habt, möchte ich gerne zur Verbraucherzentrale gehen. Das ist mein Plan :)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Die Verbraucherzentrale nutzt Ihnen gar nichts.

Bemängeln Sie schriftlich alle vorkommenden Fehler und nicht korrekte Ausführungen und verlangen Sie entsprechende,bestellte Ausführung und einen neuen Koffer oder treten Sie vom Kauf zurück, wenn das noch geht. Das wäre vermutlich das Beste.

Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen, sie haben gutes Geld bezahlt, dann können Sie auch gute Ware verlangen.

2x Hilfreiche Antwort

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