Hallo,
wenn jemand über Internet & E-Mail bei einem Händler einen Neuwagen konfiguriert und bestellt, gilt dann das 14-tägig Rücktrittsrecht lt. BGB oder ist ein konfiguriertes KFZ eine "Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist"?
Oder andersgefragt:
Greift BGB § 312d Abs. 4
Punkt 1?
"(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind"
Grüße,
Sabine
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Neuwagenbestellung Internet - Rücktrittsrecht?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
oder ist ein konfiguriertes KFZ eine "Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist"?
Das kommt sicherlich auf den Einzelfall an, also ob das alles so einfach rückbaubar ist wie beim einem Komponenten-PC oder eher nicht wie bei einer Luxusyacht.
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Der Volksmund sagt zwar "wenn du mit einem neuen Auto vom Hof des Händlers fährst ist es nur noch halb soviel Wert", aber ganz so schlimm ist es nicht.
Zu beachten:
Nachdem das Auto zugelassen wurde, ist es ein Gebrauchtwagen und stellt somit eine Wertminderung dar, die der/die Besteller/in bei einem Widerruf zu tragen hat!
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ok, gehen wir davon aus, dass
1.) das KFZ noch nicht beim Händler ist (also noch nicht zugelassen, noch nicht an Käufer übergeben).
und
2.) die einzige bestellte "Sonderausstattung" das aufpreispflichtige Lederlenkrad des Herstellers ist (keine exotische Extrawurst).
Wie sieht's nun aus?
Neugierig,
Sabine
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Autofarbe, Motor, Schaltung (A/M)
Das alles ist doch von dir zusammegestellt worden, wer weiß, ob ein anderer dieses Modell in der Farbe mit dem Motor haben will?
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quote:
Nachdem das Auto zugelassen wurde, ist es ein Gebrauchtwagen und stellt somit eine Wertminderung dar, die der/die Besteller/in bei einem Widerruf zu tragen hat!
Eine Zulassung könnte sowieso unter "wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen" fallen, sodaß dann gar kein Widerrufsrecht mehr bestehen würde.
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Ein Computer besteht von Natur aus aus modularen Komponenten welche für den schnellen und einfachen Wechsel ohne großen Aufwand ausgelegt sind.
Deshalb wurde auch bei 'individuellen' Computern aus Standardkomponenten ein Widerrufsrecht bejaht.
Bei einem Auto, welches im Werk produziert wird, nachdem der Käufer Farbe, Motor, Getriebe, Türen, Schiebedach, ... nach seienn Bedrüfnissen/Wünschen ausgewählt hat, besteht zwar auch aus modularen Teilen.
Jedoch sind diese nur mit großem Aufwand bzw. gar nicht mehr zu trennen.
Deshalb dürfte hier - ordnungsgemäße Belehrung und Fernabsatz vorausgesetzt - kein Widerrufsrecht mehr bestehen.
Ein Kfz das bei Bestellung bereits 'auf Halde' steht oder bei einem Gebrauchtwagen hingegen würde - Fernabsatz vorausgesetzt - ein Widerrufsrecht bestehen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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