Neuwagenauslieferung mit Delle in Tür

2. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
JoWei
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagenauslieferung mit Delle in Tür

Hallo Forum,

ich suche nach Antworten zu meinen Fragen, welche mir aktuell ziemlich unruhige Zeiten bescheren.

Ich habe einen Neuwagen bestellt. Endlich ist er da. Mein alter Wagen (umweltprämie) wurde verschrottet.

Als ich meinen neuen Wagen abgeholt habe, bin ich zu meinem Verkäufer gegangen, wir haben geplaudert und so meine Freude ausgedrückt.
Im Gespräch teilt mir der Verkäufer mit, daß es einen Wermutstropfen gibt. Der Wagen hat in der Werkstatt im Autohaus einen Schaden erlitten. Puh.
Wir sind zu dem Wagen gegangen und haben uns den Schaden angesehen. Ich war sprachlos. Ich wusste auch nicht was ich hier für Rechte habe. Ich glaube nur zu wissen, daß das Autohaus das Recht hat hier 2 mal nachzubessern. So wie ich es einschätze, kann die Beule nicht einfach so herausgezogen werden, da ein Kante der Türkontur (vorne aussen) ebenfalls eingedrückt ist. man sicht im Kantenverlauf eine gerade - nicht mehr geschwungene - Kante. Das kann sicherlich nicht ohne massiven Krafteinfluss zum Originalverlauf zurückversetzt werden.
Nun haben wir im Übernahmeverlauf notiert, daß das Autohaus den Schaden beseitigen wird (auf Eigenkosten - versteht sich), zudem ist bei Rost eine kostenfreie Reparatur notiert.
Wie verhalte ich mich am besten?
* Rückgabe - kann ich das überhaupt -
* es ist doch ein Neuwagen --- jetzt nicht mehr
* Bekomme ich bei Rückgabe mein ganzes Geld + die Umweltprämie zurück
* Reparatur abwarten (es kann doch früher Rosten als bei einem Neuwagen, da der Lack beim Zurückbeulen Risse bekommt)
* Welche Schadensminderung habe ich (wenn ich den "Neuwagen" verkaufen möchte" ist er doch jetzt weniger wert
* Welche Schadensminderung habe ich jetzt technisch
* Welche Schadensminderung habe ich nun optisch, der Originalzustand kann nicht mehr herbeigeführt werden, man sieht es auch nach der Reparatur
* Soll ich vor der Reparatur ein Gutachten einholen
* Soll ich nach der Reparatur ein Gutachten einholen
* Soll ich einen Anwalt einschalten

Kann mir hier jemand einen kurzen Rat geben? Gibt es jemand der ebenfalls diesen oder einen ähnlichen Fall erlebt hat.

Herzlichen Dank für eine eventuell Antwort im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von JoWei):
es ist doch ein Neuwagen --- jetzt nicht mehr

Ein Neuwagen ist es immer noch.
Nur weil er beschädigt ist, wird da kein Gebrauchtwagen draus.



Welche Form der Reparatur wird die Werkastt denn anwenden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich würde einen unbeschädigten Neuwagen verlangen. Ob das im Bereich des Möglichen ist, wissen andere hier.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von JoWei):
* Rückgabe - kann ich das überhaupt -
Wenn der VK zustimmt, dann kann man den Wagen natürlich zurückgeben.

Zitat (von JoWei):
* es ist doch ein Neuwagen --- jetzt nicht mehr
Natürlich war es da immer noch ein Neuwagen. Wenn du diesen zwischenzeitlich aber angemeldet hast, dann ist es jetzt aber ganz klar ein Gebrauchtwagen.

Zitat (von JoWei):
* Bekomme ich bei Rückgabe mein ganzes Geld + die Umweltprämie zurück
Bei einer freiwilligen Rücknahme wäre das alles Verhandlungssache.

Zitat (von JoWei):
* Reparatur abwarten (es kann doch früher Rosten als bei einem Neuwagen, da der Lack beim Zurückbeulen Risse bekommt)
Wenn noch keine Lackrisse vorhanden sind, dann sollte, bei vernünftiger Behandlung, auch keiner entstehen.

Zitat (von JoWei):
* Welche Schadensminderung habe ich (wenn ich den "Neuwagen" verkaufen möchte" ist er doch jetzt weniger wert
Klar wird er weniger wert sein nachdem du ihn gekauft hast, das ist nun mal so bei Neuwagen. Das sind Geldvernichtungsmaschinen.

Zitat (von JoWei):
* Welche Schadensminderung habe ich jetzt technisch
Diese Frage verstehe ich nicht. Was meinst du damit?

Zitat (von JoWei):
* Welche Schadensminderung habe ich nun optisch, der Originalzustand kann nicht mehr herbeigeführt werden, man sieht es auch nach der Reparatur
Das ist jetzt aber nur eine Vermutung von dir. Deiner Beschreibung nach sollte ein guter Beulendoktor damit keine Probleme haben.

Zitat (von JoWei):
* Soll ich vor der Reparatur ein Gutachten einholen
* Soll ich nach der Reparatur ein Gutachten einholen
* Soll ich einen Anwalt einschalten
Ernsthaft??? Kanonen und Spatzen. Klar kannst du das, aber ob das in dem speziellen Fall hier, Sinn macht??? Was soll der Anwalt denn machen? Das Autohaus hat doch einer Reparatur bereits zugestimmt.

Zitat (von JoWei):
So wie ich es einschätze, kann die Beule nicht einfach so herausgezogen werden, da ein Kante der Türkontur (vorne aussen) ebenfalls eingedrückt ist. man sicht im Kantenverlauf eine gerade - nicht mehr geschwungene - Kante. Das kann sicherlich nicht ohne massiven Krafteinfluss zum Originalverlauf zurückversetzt werden.
Das hört sich nach einem Kleinstschaden an der mit minimalem Aufwand behoben werden kann.

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