Neuwagen Rücktritt?

18. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Stefan Blattner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen Rücktritt?

Hallo,

Mitte April habe ich ein Neufahrzeug für 25.000 EUR gekauft, die Hälfte durch Hereingabe meines Gebrauchtwagens, die andere Hälfte günstig finanziert. Nach vier Tagen bereits habe ich eine starke Unwucht beim Fahren und Bremsen bei höheren Geschwindigkeiten bemängelt. Mir wurde gesagt, daß sich das legt, auf alle Fälle erst mal 1500 km fahren.

Der Mangel bestand nach wie vor, darauf hin wurde gewuchtet-ohne Erfolg, darauf hin feingewuchtet, ohne Erfolg. Hierbei wurde festgestellt, daß das Auto Geräusche aus dem Getriebe macht und ich damit nicht in den Urlaub fahren könnte. Nach Absprache blieb der Wagen in der Werkstatt und solölte bis 3.6. fertiggestellt werden. Am 3.6. war er immer noch mangelhaft, nach weiterem Versuch am 6.6. ebenso. Ich bat nun per Fax um die Lieferung eines neuen Autos bis 12.6. (Auto blieb in Wekstatt) Am 12.6. fuhr der Geschäftsführer mit mir. Er wollte den Mangel bis 13.6. beheben. Auch am 13.6. nicht i.O. Weitere Frist bis 17.6. Gestern FZ immer noch nicht i.O. Gewechselt wurden bisher dreimal die Reifen und zweimal die Bremsscheiben. Der Geschäftsführer behauptet, der Mangel sei nicht schlimm und will, daß ich einen Gutachter beauftrage, den er bezahlt. Er weigert sich deshalb auch, sich an den Hersteller zu wenden.


Heute mittag soll ich das Auto einwandfrei erhalten.

Was soll ich jetzt tun wenn es immer noch nicht 100% in Ordnung ist? Das Auto zurückgeben? Gibt er mir dann den Gebrauchtwagen zurück? Was ist, wenn er den schon verkauft hat? Was passiert mit der Finanzierung?

Vielen vielen Dank für die Hilfe und mit ziemlich verzweifelten Grüßen

SB

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
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#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Blattner,

ersteinmal sollten Sie dem Händler eine letzte Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf könnten Sie sodann die Wandlung (Rückabwicklung) bzw. Minderung (Preisreduzierung) erklären. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang ob es noch wirksame Beschränkungen (z.B. Nachbesserung) in den AGB zu Kaufvertrag gíbt.

Praktikabel erscheint ehrlich gesagt wohl nur der Weg der Nachbesserung bzw. Nachlieferung. Ihren ursprünglich Gebrauchten werden Sie wohl kaum zurückerhalten können.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan Blattner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort und Hilfe. Eine mögliche Nachlieferung halte ich für annähernd ausgeschlossen, da es sich bei diesem Fahrzeug um ein Auslaufmodell (Saab 9-3) handelt und das Nachfolgemodell bereits vorgestellt ist. Da, wie ich vermutete, der Mangel zwar gebessert gleichwohl immer noch vorhanden ist (nach dem sechsten Versuch) gehe ich davon aus, daß hier die Symptome nicht aber die Ursache(n) behoben wurden.

Der Kaufvertrag sagt lediglich, daß ich Anspruch auf "Beseitigung von Fehlern und...Schäden (Nachbesserung)" habe.

Nun ist die Nachbesserung sechsmal fehlgeschlagen und ich bezweifle, daß nachgeliefert werden kann.

Kann ich nicht doch nun die Wandlung/Rückabwicklung verlangen? Muß ich mich noch auf einen Gutachter einlassen?

Vielen Dank und viele Grüße

Stefan Blattner

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Blattner,

Zufälle gibt es. Der Unterzeichner selbst fährt ebenfalls einen Saab 9-3 (2.0 Bj. 99) mit dem ich seither absolut keine Probleme hatte und sehr zufrieden bin. Allerdings war der Vertragshändler hier in Hannover derart "grottenschlecht", daß ich bei den Inspektionen und bei der Beseitigung eines Unfallschadens nichts als Scherereien hatte.
Mittlerweile wurde dem Händler der Vertragshändler-Status entzogen und nach kurzer Unterbrechung ein neuer Vertragshändler eröffnet.

Seinerzeit bin auch in Übergehung des Händlers direkt an den Customer Service von Saab Deutschland in Bad Homburg herangetreten, woraufhin sich unverzüglich der für Niedersachsen zuständige Gebietsleiter bei mir vorstellte und für einen ordnungsgemäßen Service sorgte.

Wenn Sie in Ihrem Fall den Wandlungsanspruch durchziehen wollen, so wären Sie zunächsteinmal dafür beweispflichtig, das der Mangel (Unwucht der Vorderachse) nach wie vor existiert. Gegebenenfalls muß dieser Nachweis durch einen Gutachter erfolgen, am besten im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens (später im Prozeß verwertbar).
Auch wenn schon diverse Nachbesserungsversuche stattfanden, sollten dennoch auf Nummer sicher gehen und eine letzte Beseitigung unter Fristsetzung von 14-Tagen fordern.

Soweit mir Bekannt soll das Nachfolgemodell erst ab Herbst 2002 zur Verfügung stehen, erfahrungsgemäß wohl erst Ende des Jahres. Zudem wird das alte Modell noch für den skandinavischen Markt parallel weiterproduziert.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
Stefan Blattner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,

in der Tat, Zufälle gibt es vor allem wie in diesm Falle leidlich erfreuliche. Da auch mir von der rühmlichen Qualität Saab`s berichtet wurde, habe ich mich schließlich und endlich, nachdem ich zuvor sechs Jahre zwei verschiedene Volvo fuhr, für diese Marke entschieden.

Vor diesem Hintergrund wundert mich das ja auch ausgesprochen, zumal sich gestern noch eine Schwingung des Wagens bei rd.2800 U/min im Stand gezeigt haben. Deswegen ist der Wagen heute wieder in der Werkstatt, die jetzt versuchen will, die Lage des Motors im Motorraum solange zu verändern (?), bis diese Resonanzen weg sind.

Ich besitze das Dieselmodell und bin mittlerweile der Ansicht, daß die Mechanik und Konstruktion einfach nicht für das höhere Gewicht und da höhere Drehmoment konzipiert ist. Aber das ist wie gesagt nur eine Vermutung, ich bin diesbezüglich Laie.

Völlig unabhängig davon danke ich Ihnen nochmals ganz recht herzlich für die Tips, obschon ich mir überlege, ob ich nicht schon nächste Woche diesen Schritt tun werde, da mittlerweile (nach dem nunmehr achten Nachbesserungsversuch) meine Hoffnung, die ja, so sagt man, zuletzt stirbt, verschwunden ist. Oder halten Sie dies für schädlich?

Saab customer services war übrigens ein Reinfall; die sagten sie könnten nichts tun, ohne daß die Werkstatt von sich aus bei ihnen vorstellig wird.

Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe!

Stefan Blattner

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