Neuwagen Garantie nicht wie angeboten

21. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
willy_fw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagen Garantie nicht wie angeboten

Hallo

wie sieht es in folgendem Fall aus?

Jemand findet in einem Internet-Autohaus ein Angebot für ein EU-Importfahrzeug mit Autogasanlage, welches ihm sehr zusagt.
Besonders wichtig ist ihm die dort angegebene Klausel: "ausgestattet mit... Autogasanlage ... und einer Garantie von 3 Jahren für Fahrzeug und bis 7 Jahre Motorschutz Garantie" ,da Probleme mit Ventilen bei Autogas ja bekannt sind

Er lässt sich daraufhin vom Autohaus ein Angebot machen.
Dieses enthält den Preis wie im Netz und die Klausel
"...und einer Garantie von 7 Jahren für Fahrzeug und Gasanlage"

Potentieller Käufer ist begeistert und fährt in besagtes Autohaus, das ca. 150km entfernt ist, da auch das alte KFZ in Zahlung gegeben werden soll

Dort unterschreibt Käufer eine verbindliche Bestellung die wiederun folgenden Satz enthält:
"... und einer Garantie von 3 Jahren für Fahrzeug und 5 Jahre Motorschutz Garantie"

Das aus den 7 Jahren inzwischen 5 geworden sind ist für Käufer zweitrangig, da er Vielfahrer ist und das Auto eh nicht 5 Jahre behält.

Das Auto wird geliefert. Bei der Abholung liegt die Garantieurkunde ( schließt Autohändler mit Versicherung ab) noch nicht vor. Auf dem Kaufvertrag wird vermerkt, dass Garantie noch zu liefern ist

Nach mehreren Mahnungen kommt Garantie. In der Police steht der Satz. " Die Garantiedauer entspricht der Restdauer der Fahrzeuggarantie, höchstens jedoch 60 Monate"

Da das Fahrzeug ein EU Import war, habe ich also keine 3 Jahre Fahrzeuggarantie mehr, da die schon vorher zu laufen begann, und die versprochenen 5 Jahre Motorschutzgarantie würde sich auch auf weniger als 3 Jahre verkürzen.

Auf Anfragen zu diesem Thema, reagiert Autohändler nicht mehr

Wie sollte man in diesem Falle vorgehen?

Einen schönen Tag
willy_fw

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Firmensitz des Verkäufer ist Deutschland?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
willy_fw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

ja der Verkaüfer hat seinen Sitz in Deutschland


Ein schönes WE
willy_fw

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
ja der Verkaüfer hat seinen Sitz in Deutschland

Sehr gut, das macht die Sache einfacher.



quote:
Auf dem Kaufvertrag wird vermerkt, dass Garantie noch zu liefern ist

Von wem? Ist es nachweisbar, das dies NUR der Händler gesesen sein kann der diesen Vermerk machte?



quote:
Nach mehreren Mahnungen kommt Garantie.

Kann der Händler den Zugang dieses Schreibens nachweisen?



quote:
In der Police steht der Satz. " Die Garantiedauer entspricht der Restdauer der Fahrzeuggarantie, höchstens jedoch 60 Monate"

Da dies nicht der Vertraglichen Vereinbarung entspricht, könnte man daraus durchaus etwas machen ...





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#4
 Von 
willy_fw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

na ja es war niemand dabei als er die Ergänzung auf dem Kaufvertrag machte. Andererseits wird ja auf der "verbindlichen Bestellung eines neuen KFZ", diese Versicherung aufgeführt und ich habe sie definitiv nicht bekommen

Ich habe auch Emails, wo mir der Verkäufer auf Anfrage mitteilt, das er die Zitat " 5 Jahres Garantie" nachliefern wird

Es hat keinen wirklichen Schriftverkehr in Papierform gegeben. Alles lief telefonisch oder per Mail.

Ich habe ca. 1 Woche nach dem Kauf telefonisch nachgefragt, wo die Police bleibt.
Da wurde mir gesagt, der Geschäftsführer, mit dem ich bis dahin verhandelt hatte, sei in Urlaub (stimmt)
Hab mir keine weiteren Gedanken gemacht.
Vielleicht zur Erklärung: Der Händler hat mir den KFZ Brief
per Post geschickt, damit ich das KFZ hier vor Ort zulassen kann. Er konnte natürlich nicht damit rechnen, dass meine Schwägerin in der Zulassungstelle arbeitet und ich innerhalb 2 Stunden nach Erhalt des Briefes bei ihm vor der Tür stehe :-)))
Insofern war ich erstmal nicht erstaunt, dass noch nicht alles fertig war

Nach Ende des Urlaubs mehrfach per Mail gemahnt.
Daraufhin erhielt ich irgendwann "vorab" eine eingescannte
Versicherungspolice. Die Lautet zwar auf mein Fahrzeug, dort ist aber auch die Klausel mit der Laufzeit bis Ende der Fahrze***ersicherung enthalten.
Wenn die Versicherung dann vorliegt, soll ich das Original erhalten.
Auf mehrere Nachfragen per Mail, nach den genauen Umständen
reagiert der Verkäufer nicht mehr

Nun glaube ich erstens nicht, dass die angeblich gescannte Police echt ist. Denn wenn er sie scannen konnte muss er sie ja auch haben und könnte sie mir ja eigentlich auch schicken. Ich denke mal das ist eine Fotomontage

Andererseits verkauft dieser Händler Autos quasi wie am Fließband. Ich hab es selber gesehen
Und ich habe nirgends im Web eine negative Aussage gefunden

Wie also weiter?

Ein schönes Wochenende
willy_fw

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
na ja es war niemand dabei als er die Ergänzung auf dem Kaufvertrag machte.


Wie wurde diese gemacht? Handschriftlich? Wurnde unterschrieben?



quote:
Andererseits wird ja auf der "verbindlichen Bestellung eines neuen KFZ", diese Versicherung aufgeführt


Hast du davon einen Durchschlag/Kopie?



quote:
und ich habe sie definitiv nicht bekommen

Den Nachweis das sie dir ausgehändigt wurde müssste der Verkäufer führen.



Du spricht immer von 'verbindliche Bestellung eines neuen KFZ' und Kaufvertrag.
Sind die Dokumente identisch?
Falls nicht, was steht imKaufvertrag zur Granatie?





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#6
 Von 
willy_fw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort

Ja eine Kopie der verbindlichen Bestellung habe ich, bzw. ich habe sogar das Original. Das ist ein Formular, welches im Autohaus gedruckt wurde. Ich habe es mit nach HAuse genommen und nach nochmaligem Überdenken unterschrieben und ans Autohaus gefaxt

Auf dem Kaufvertrag steht nichts von Garantie. Der Verkäufer hat auf meinen Wunsch hin den Satz "Garantie wird nachgeliefert" handschriftlich ergänzt.
Kaufvertrag wurde dann von beiden unterschrieben

Viele Grüße
willy_fw

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ja eine Kopie der verbindlichen Bestellung habe ich, bzw. ich habe sogar das Original.

Sehr gut ...



quote:
Der Verkäufer hat auf meinen Wunsch hin den Satz "Garantie wird nachgeliefert" handschriftlich ergänzt.
Kaufvertrag wurde dann von beiden unterschrieben

Noch besser ...



Ich würde nun ein Schreben aufsetzen in dem ich die Erfüllungn der vertraglichen Vereinbarung bezüglich der Garantie fordere. Kopie der verbindlichen Bestellung beilegen, Passus mit der Gartantie markieren.
Frist nach Datum setzen, per Einschreiben-Rückschein.

Die bereits erhaltene Police würde ich gar nicht erwähnen.





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#8
 Von 
willy_fw
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

na dann werd ich das mal so tun

Vielen Dank
willy_fw

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