Nachlackierung beim Verkauf verschwiegen

2. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachlackierung beim Verkauf verschwiegen

Hallo Forum,
letztes Jahr kaufte ich einen Renault Scenic von privat. Alles wurde schriftlich im Kaufvertrag (ADAC-Vorlage) fixiert. Kein Unfall und auch keine sonstigen größeren Schäden wurden genannt (ich hatte wie üblich gezielt danach gefragt). Nach nun 10 Monaten stellt sich heraus das die rechte hintere Seitenwand lackiert wurde. Da es sich um einen Effekt Lack handelt habe ich das damals nicht gleich feststellen können. Eigenartigerweise hatte ich nach kurzer Zeit eine fehlende Tankdeckelverriegelung festgestellt. Diese befindet sich hinter der rechten hinteren Seitewand. Der Verkäufer meinte dies nicht bemerkt zu haben, da er den Wagen auch als gebraucht (vom Händler) gekauft hatte. Ihm sei nichts bekannt. Ich hab das mal so hingenommen und eine neue eingebaut. Doch nun drängt sich mir der Verdacht dass da ein massiverer Schaden stattgefunden haben muß. Doch bevor ich das Fahrzeug zu einem Gutachter bringe würde ich gerne wissen, wenn wirklich ein größerer Schaden stattgefunden hat, wie "groß" muss er sein dass er angegeben werden muss und hätte ich überhaupt nach 10 Monaten eine Chance diesen Kauf in irgendeiner Weise anzufechten. Wie verhält sich so ein Sachverhalt wenn der Vorbesitzer auch von seinem Verkäufer getäuscht wurde? Wer muss wem was nachweisen?

Ich weiß, viele Fragen auf einmal, bin aber für jeden Tip oder Hinweis dankbar. Habe eine sehr umfangreiche Rechtschutzversicherung und hätte kein Problem auch einen Anwalt damit zu beauftragen.
Aber erst mal sehen was das Forum dazu weiß.

Viele Grüße aus Tübingen



-- Editiert am 02.05.2009 17:33

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Zunächst sollte ein Fachmann mal prüfen, ob der Wagen wirklich einen Unfallschaden hatte oder ob nur ein optischer Schaden behoben wurde (zerkratzter Lack etc.).

Dann müßte man dem VK wohl nachweisen können, daß er einen solchen Schaden arglistig verschwiegen hat (er also etwa während seiner Besitzzeit aufgetreten ist).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Natürlich werde ich vorab einen Fachmann dies genauestens prüfen lassen. Meine Mutmaßung war, dass genau im nachlackierten Bereich wo der Veriegelungsmotor der Tankklappe hätte sein müssen dieser nicht vorhanden war. Evtl. durch Unfall mit kaputt gegangen und nicht ersetzt?! Im Nachhinein muss ich natürlich auch sagen dass die Verkäufer auch nicht ganz so mit Informationen rausrückten. Ein zwar mimimaler Hagelschaden hatte ich im Verlauf des Verkaufsgespräch auch noch entdeckt, der dann den VK auch wieder "eingefallen" ist. Hätte wohl ab da die Finger weg lassen sollen, aber im nachhinein ist man ja immer schlauer.
Falls ich nachweisen müsste dass der Schaden den letzten Besitzern bekannt war, sehe ich wohl alt. Denn die würden das ja wohl nie zugeben.
Aber ich habe auch noch das Autohaus von dem es ursprünglich gekauft wurde. Mal sehen ob die was wissen.

-- Editiert am 02.05.2009 20:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe heute einen Fachbetrieb das Fahrzeug vorgeführt. Daraufhin wurden bei einer Lack-Dickenmessung sogar erhebliche Verspachtelungen festgestellt. Daraus schließe ich dass es nicht nur ein Kratzer im Lack war.
Werde nun mal den Verkäufer mit der Tatsache konfrontieren. Weiß allerdings nicht welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe, besonders wenn der Vorbesitzer behauptet oder gar nachweisen kann von dem Schaden nichts gewußt zu haben.
Kann ich vom Vorbesitzer verlangen dies mit dem Vor-Vorbesitzer zu verhandeln? Oder muss er trotz Unkenntnis für diesen Schaden herhalten?
Was darf man da rechtlich erwarten?
Denn im Kaufvertrag steht: "Der Verkäufer erklärt dass das KFZ in der übrigen Zeit- soweit ihm bekannt- keinen Unfallschaden hatte" (ADAC Kaufvertrag Absatz 2.1).
Kann er sich somit der ganzen Sache entziehen?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Kann ich vom Vorbesitzer verlangen dies mit dem Vor-Vorbesitzer zu verhandeln?

Verlangen kann man viel, deswegen hat man noch keinen Anspruch darauf.

> Oder muss er trotz Unkenntnis für diesen Schaden herhalten?

Nein, solange er nicht Gegenteiliges ausdrücklich zugesichert hat.

> "Der Verkäufer erklärt dass das KFZ in der übrigen Zeit- soweit ihm bekannt- keinen Unfallschaden hatte"

Damit dürfte der VK wohl für Schäden, die vor seiner Besitzzeit lagen, aus dem Schneider sein, solange man ihm nicht nachweisen kann, daß er während seiner Besitzzeit davon Kenntnis erlangt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe nun den Verkäufer mit ausführlicher Beschreibung des Sachverhalts und Bildern angeschrieben. Außerdem habe ich ihn um Kontrolle seines Kaufvertrages vom Erstbesitzer (ob da ein Unfall angegeben wurde oder nicht) gebeten. Leider reagiert er einfach nicht.
Kann ich fordern dass er zumindest Stellungsnahme bezieht oder gar gleich anzeigen (dann muss er ja reagieren)? Darf ich ihn anschreiben und des Betruges verdächtigen, oder mach ich mich da strafbar?
Leider habe ich keine Daten über den Erstbesitzer dass ich diesen kontaktieren könnte. Darf das Autohaus in dem das Fahrzeug erstmalig verkauft wurde Namen und Anschrift des Erstbesitzers mir mitteilen, oder kommt da der Datenschutz zum Zuge?

Danke für jeden Tip.

Viele Grüße



-- Editiert am 17.05.2009 16:40

-- Editiert am 17.05.2009 16:41

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Kann ich fordern dass er zumindest Stellungsnahme bezieht

Können Sie schon, aber wenn er lieber schweigt, werden Sie ihn zu nichts zwingen können, wenn Sie nicht beweisen können, im recht zu sein.

> oder gar gleich anzeigen (dann muss er ja reagieren)

Muß er nicht. Auch bei einer Anzeige kann man als Beschuldigter schweigen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

ich sehe Sie hier in der Beweispflicht das dem Verkäufer der Schaden bekannt gewesen sein muss. Sollte er das Fahrzeug ohne Hinweis auf frühere Unfälle gekauft haben und in seiner Zeit kein Schaden entstanden sein sollte, sehe ich hier kaum Chancen für Sie.

Gruß
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bersti
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, erstmals Danke für alle unterstützenden Antworten.

Ich bin nun einen deutlichen Schritt weiter. Ich habe das Autohaus ausfindig machen können, in dem der Zweitbesitzer dieses Fahrzeug gekauft hat. Zu dumm wenn man auch alte Werkstattaufträge im Auto liegen lässt. Dieses Autohaus bestätigte mir, ohne explizit Bezug auf den Käufer (Datenschutz) zu nehmen, dass bei ihnen Fahrzeuge als unfallfrei oder mit Nennung der Vorschäden im Kaufvertrag verkauft werden. Weiter noch: die Fahrzeuge würden beim Ankauf auf (Unfall)schäden hin untersucht.
Telefonisch habe ich dann den Verkäufer angesprochen, wo er doch sehr widerwillig und unverschämt zugab dieses Fahrzeug in einem Autohaus gekauft zu haben. Auf weiteres wollte er nicht eingehen und brach das Telefonat ab.
Die Kernfrage ist nun: muss er sich, da es nun offensichtlich ist dass er das Fahrzeug als unfallfrei oder mit Angabe des Schadens gekauft hat, bei einer Anzeige diesbezüglich offenbaren? Ich gehe nicht davon aus dass das Fahrzeug im Autohaus ohne Kaufvertrag verkauft wurde.
Reicht der Kauf von einem Autohaus als Indiz aus?
Ich weiß auch nicht ob dann das KBA Auskunft über die Halter gibt, da es sich ja nicht um ein verkehrsrechtliches "Delikt" handelt. Mir gegenüber haben sie nur einen Auszug über Stilllegungen und Anmeldungen ohne persönliche Daten geschickt. Demnach war das Fahrzeug vor dem zweiten Verkauf über neun Monate stillgelegt, was meines Erachtens auch auf ein Autohaus hinweist.

Gruß,
Bersti


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> muss er sich, da es nun offensichtlich ist dass er das Fahrzeug als unfallfrei oder mit Angabe des Schadens gekauft hat, bei einer Anzeige diesbezüglich offenbaren

Wie schon gesagt, als Beschuldigter muß man nirgendwo aussagen.

Eine Strafanzeige hilft Ihnen da also für den zivilrechtlichen Teil erst mal nicht.

> Reicht der Kauf von einem Autohaus als Indiz aus?

Vielleicht, vielleicht auch nicht. Je mehr Beweise Sie haben, desto besser. Das sollten Sie direkt mit Ihrem Anwalt abklären, ob es sich anhand der Sachlage lohnt, Klage zu erheben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen