Muss ich das Fahrzeug verkaufen?

27. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Spuggi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich das Fahrzeug verkaufen?

Hallo,

ich habe gestern ein Auto von meinem Vater in den Kleinanzeigen inseriert.
Dann hat mich ein Interessent nach meinem Mindestpreis gefragt, ich habe ihm diesen genannt, er hat gemeint, dass er das Auto nimmt.
Dann habe ich ihn gefragt wann er kommen würde, er hat mich nach den Papieren gefragt und nach der Adresse, habe ihm die Informationen gegeben.

Nach 2 Stunden habe ich ihm geschrieben, dass mein Vater das Auto anderweitig verkauft hat und ich ihm leider absagen muss.
Nun beharrt er aber drauf das Fahrzeug haben zu wollen und droht mir mit einer Anzeige.
Ist diese berechtigt?

In der Anzeige stand auch, dass ich mir vorbehalte, dass Auto anderweitig zu verkaufen.
Und für mich habe ich nur nach den Rahmenbedienungen gefragt, als ich fragte, wann er denn kommen würde und nie gesagt, dass ich sein Angebot annehme.

Ich würde mich über eine Auskunft freuen.

Viele Grüße

Problem nach Autokauf?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Dann hat mich ein Interessent nach meinem Mindestpreis gefragt, ich habe ihm diesen genannt, er hat gemeint, dass er das Auto nimmt.


1. Schritt für einen gültigen mündlichen Vertrag - der Käufer willigt das Kaufinteresse ein.

Zitat:
Dann habe ich ihn gefragt wann er kommen würde, er hat mich nach den Papieren gefragt und nach der Adresse, habe ihm die Informationen gegeben.


2. Schritt für einen gültigen Verrtrag - der Verkäufer widerspricht nicht UND setzt alles in Gang um den Kauf abzuwickeln.

Zitat:
Und für mich habe ich nur nach den Rahmenbedienungen gefragt, als ich fragte, wann er denn kommen würde und nie gesagt, dass ich sein Angebot annehme.


Das sehe ich hier ganz anders. So wie du den Ablauf schilderst muss der Käufer davon ausgehen dass du ihm den Wagen verkaufst.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Sehe ich auch so. Hier wird ein Kaufvertrag zustande gekommen sein.

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#3
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Mich würde interessieren was der Käufer mit einer Anzeige bewirken will? Und der Verkäufer ist ja überhaupt nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sondern hat ihn nur im Auftrag inseriert.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Tim_S):
Mich würde interessieren was der Käufer mit einer Anzeige bewirken will?

Eventuell verwechselt der Käufer Anzeige mit Klage - oder der Verkäufer meint es sei das selbe.
Oder der Käuferunterliegt dem häufigen Irrtum eine Anzeige würde ihm bei einen Schuldspruch auch das Auto zusprechen.



Zitat (von Spuggi):
Muss ich das Fahrzeug verkaufen?

Was man nicht (mehr) hat, kann man logischerweise nicht verkaufen.
Aber man müsste unter Umständen entsprechenden Schadenersatz leisten.



Zitat (von Spuggi):
Und für mich habe ich nur nach den Rahmenbedienungen gefragt, als ich fragte, wann er denn kommen würde

Mang sein oder auch nicht.
Ohen den genauen Wortlaut von Anzeige und Kommunikation wird man das nicht beurteilen können.



Zitat (von Spuggi):
und nie gesagt, dass ich sein Angebot annehme.

Das muss man nicht sagen, das kann auch konkludent (durch schlüssigesn handeln) passieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spuggi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für eure Antworten, dann habe ich wohl Pech gehabt, wenn da etwas kommen sollte.
Wie lange hat die gegnerische Seite eigentlich Zeit um an meine Daten zu kommen, ich meine bei den Kleinanzeigen ist nicht einmal die E-Mail sichtbar.

Und wäre eigentlich eher ich oder mein Dad der beschuldigte?

Wie kann der Schadensersatz aussehen? Das Auto hatte sogar einen Getriebeschaden, also nicht einmal fahrbereit.

Werde mal meine Rechtsschutzversicherung kontaktieren und fragen was mir "blühen" könnte. :-(

Wie sagt man so schön, nachher ist man immer schlauer.^^

Viele Grüße

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Spuggi):
Wie lange hat die gegnerische Seite eigentlich Zeit um an meine Daten zu kommen, ich meine bei den Kleinanzeigen ist nicht einmal die E-Mail sichtbar.


Also in Posting 1 hatten Sie dem Käufer noch Ihre Adresse gegeben.


Zitat (von Spuggi):
Und wäre eigentlich eher ich oder mein Dad der beschuldigte?


Es gibt keinen "Beschuldigten". Eine Straftat ist nicht ersichtlich.

Schadensersatzansprüche wird der Käufer gegen den Verkäufer geltend machen. Sie haben ja für Ihren Vater wohl gehandelt.


Zitat (von Spuggi):
Wie kann der Schadensersatz aussehen? Das Auto hatte sogar einen Getriebeschaden, also nicht einmal fahrbereit.


Es kann um die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem Preis eines vergleichbaren Ersatzkaufes gehen.

Beispiel: Wenn Sie 1000 Euro vereinbart hätten, der Käufer ein vergleichbares Fahrzeug aber nicht unter 1500 Euro beschaffen könnte, könnte er 500 Euro Schadensersatz verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spuggi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihm nur die Adresse gennant wo das Auto stand.
Ist ca. 30km von meiner Anschrift entfernt.

Ich habe mich bei ihm auch entschuldigt, mehr kann ich nicht machen.

Was ist wenn er nichts gleichwertiges findet, ist ja recht schwer ähnliches Auto und noch dazu mit einem ähnlichen Schaden.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Spuggi):
Ich habe ihm nur die Adresse gennant wo das Auto stand.

Zufällig die Anschrift des Vaters?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spuggi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Spuggi):
Ich habe ihm nur die Adresse gennant wo das Auto stand.

Zufällig die Anschrift des Vaters?


Nene, Industriegebiet, da stand das Auto einfach. Wurde mal hingeschleppt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Schadensersatzansprüche wird der Käufer gegen den Verkäufer geltend machen. Sie haben ja für Ihren Vater wohl gehandelt.
Ich bin nicht sicher wie das gemeint war. Aber Schadenersatzanspruch hat der Käufer ausschließlich gegen den TS, der Vater ist außen vor (weil, er hat dem Verkäufer nichts versprochen).

Wenn im Innenverhältnis der Vater dem Sohn den Auftrag gegeben hat und dann trotzdem das Auto an einen Dritten verkauft hat, dann besteht auch ein Schadenersatzanspruch des Sohnes gegen seine Vater. Ob man das dann durchsetzen möchte ist eine andere Frage.

Zitat:
Ich habe ihm nur die Adresse gennant wo das Auto stand.
Damit hat er eigentlich nichts. Aber ob ein Richter dem Vater glauben wird, dass nicht er die Anzeige eingestellt hat?

Zitat:
Was ist wenn er nichts gleichwertiges findet, ist ja recht schwer ähnliches Auto und noch dazu mit einem ähnlichen Schaden.
Ein vergleichbares Fahrzeug ohne Getriebeschaden wird wohl relativ leicht zu finden sein. Davon dann den Preis eines gebrauchten Getriebes abziehen*, schon hat man ungefähr den gesuchten Marktwert.
Oder man ermittelt den Minderwert eines defekten Getriebes, indem man bei ähnlichen Fahrzeugen die jeweiligen Preise vergleicht (Massenmodelle wie einen VW Golf findet man sicher auch zigfach mit Getriebeschaden).

*die Kosten für den Getriebeumbau lasse ich mal bewusst außen vor, denn vielleicht wollte der Käufer das Auto ja nur ausschlachten (brauchte den Motor etc.), Getriebeschaden ist nämlich bei älteren Fahrzeugen meist schon ein wirtschaftlicher Totalschaden, womit der theoretische Wert sogar unter Null liegen könnte

Um was für ein Fahrzeug hat es sich denn gehandelt? Und um welche Preisklasse?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Glück im Unglück.
Dann würde ich die Kommunikation mit den Käufer einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Spuggi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal vielen Dank für Ihre zahlreichen Antworten.
Wer denkt, dass man durch so eine Leichtsinnigkeit in solch eine Bredouille geraten kann.
Ich war auch schon häufiger in der Lage des Interessenten, dann dachte ich mir nur: "Ohh du Sack."
Und habe es darauf beruhen lassen.

Der Interessent kennt auch keinen vollständigen Namen, die E-Mail Adresse ist auch unbekannt, außer ebay-Kleinanzeigen würde sie herausrücken. Er hätte unter Umständen noch die Handynummer.

Es ist auch ein Auto was in Top-Zustand, was es nicht ist ca. 5,5k wert wäre, hat aber auch schon knapp über 250.000km gelaufen und wurde als Bastlerfahrzeug deklariert.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

solche Autos bringen meisst in Einzelteilen mehr als das komplette Auto an sich.

Dein K kan einen Anwalt beauftragen sich deine Adresse von EBAY Kleinanzeigen zu holen, dürfte nicht schwer werden, die sind da auch meisst recht rausgabefreudig, zum Glück :) Kosten dafür gehen dann wenn du alles in allem verlierst auf dich.

Biete deinem K doch einen kleineren Betrag als Schadensersatz an, wie wäre das?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Biete deinem K doch einen kleineren Betrag als Schadensersatz an, wie wäre das?

Eine kaum zu überbietende Dummheit wäre das ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich würde die Füße stillhalten, die Kommunikation einstellen und der Dinge harren die nicht passieren werden. :-)

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