Ich habe vor vier Wochen ein Auto von privat gekauft, da der Verkäufer selbstständlich ist kam es zu einem Vertrag Gewerbe-Privat, 2 Wochen später wollte der Verkäufer hinsichtlich der empfehlung durch seinen Steuerberater einen Vertrag Privat-Privat, da alles seriös schien, bin ich darauf eingegangen.
Letzendlich war der erste Vertrag zwischen meinem Mann und dem Verkäufer geschlossen worden und der zweite wurde auch so ausgestellt, nur unterschrieben habe ich (ich habe einfach nicht darauf geachtet, wer als Käufer aufgenommmen wurde).
Nach 3 Wochen hatte ich einen Motorschaden, die Kosten belaufen sich auf über 3000 €.
Welcher Vertrag hat nun Gültigkeit? Der erste indem mein Mann unterschrieben hat und auch als Käufer auftritt, indem ich noch Gewährleistung habe, da der Verkäufer als Gewerbetreibender aufgetreten ist oder der Vertrag indem ich unabsichtlich für meinen Mann unterschrieben habe.
Motorschaden nach Autokauf erst gewerblicher Vertrag-dann privat
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hallo,
erstmal ein paar andere Wichtige Fragen, du schreibst die Kosten belaufen sich auf 3000Euro, wurde denn schon etwas gemacht? Wieviele KM hat denn das Fhrzeug schon runter?
@Minimi123
In dem privaten Vertrag, wurde da die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nicht, hast du auch bei dem privaten Vertrag einen Gewährleistungsanspruch.
Gruß
Uwe
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Und wenn es normaler Verschleiß ist, dann greift die Gewährleistung gar nicht.
Aus genau dem Grund hatte ich nach der Laufleisstung gefragt.
Sollte die TE auch schon einen Motorwechsel vrgenommen haben, würde ihr eine Gewährleisstung ebenso nichts bringen...
Es handelt sich um einen Mini Cooper D clubman mit 142000 Laufleistung und Baujahr 2008. das Auto steht bei BMW und bis jetzt wurde nur Ermittelt welcher Schaden entstanden ist... Ein Motorschaden gehört nicht zu Verschleiß! Des Weiteren habe ich einen Kostwnvoranschlag erhalten,deshalb um die 3000!
Wichtiger ist ob der zweite Vertrag Gültigkeit hat oder der erste?
Der zweite Vertrag hat ja offensichtlich einvernehmlich den Ersten ersetzt und damit haben die dort festgesetzten Vertragsbedingungen Gültigkeit.
Die Frage, ob im 2. Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, ist noch nicht beantwortet. Wenn dem so wäre, hätte die TE jetzt die Beweislast, dass dieser Ausschluß nichtig ist, weil der Wagen tatsächlich eben nicht privat, sondern gewerblich verkauft wurde.
Wurde der Wagen aber ordnungsgemäß ins Privatvermögen überführt, was der Verkäufer vermutlich darlegen kann und die GW ausgeschlossen, hat die TE Pech gehabt.
Bevor ich übrigens bei BMW für viel Geld reparieren ließe, würde ich mir von einer freien Werkstatt ein Gegenangebot holen.
Und die Aussage ein Motorschaden sei kein Verschleiß, ist nicht richtig. Es kommt nämlich darauf an, was die Ursache für den Schaden ist und dabei kann es sich durchaus bei der Laufleistung um üblichen Verschleiß handeln.
Das stimmt so nicht. Auch der Motor an sich ist ein Verschleissteil, die Frage ist halt, gilt dieser schon als verschlissen oder nicht. Teils sehen deutsche Grichte Dieselmotoren schon bei einer Laufleisstung von 120TKm als verschlissen an.Zitat:Ein Motorschaden gehört nicht zu Verschleiß!
Und dann noch ganz unabhängig von der Frage welcher Vertrag gültig ist, noch etwas:
Solle Gewährleisstung bestehen, kannst du das mit dem Motorwechsel bei BMW schonmal Gedanklich abschreiben, 3000Euro würde das den Gewährleisstungsgeber nicht kosten. Die 3000Euro bei BMW sind für einen neuen Motor und dessen Einbau. Dies müsste der Gewhrleisstungsgebende aber nicht mitmachen. Du hättest dann nur Anspruchauf einen Motor im Austausch mit etwa gleicher Laufleisstung! Auch kannst dann nicht du vorschreiben wo der Austausch vorgenommen wird. Der gewährleisstungsgebende könnte sich dann ohne weiteres irgendeine Hinterhofwerkstatt aussuchen,die das dann für ihn erledigt! Nur mal noch so erwähnt bei dem Ganzen Thema...
Ein neuer Motor kostet um die 6000 €!
:-(
Ich habe mir natürlich auch ein Angebot von einer freien Werkstatt geben lassen, aber mit der Überführung bin ich bei der gleichen Summe. Vorerst warte ich u gebe dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfülling.
Hallo "Minimi123",
haben Sie zufällig auch einen gebrauchten PKW in Zahlung gegeben?
Zitat:Letzendlich war der erste Vertrag zwischen meinem Mann und dem Verkäufer geschlossen worden und der zweite wurde auch so ausgestellt, nur unterschrieben habe ich (ich habe einfach nicht darauf geachtet, wer als Käufer aufgenommmen wurde).
Das reicht ja an Kniffligkeit schon fast an eine Übungsaufgabe heran.
Strenggenommen wurden dann erst mal zwei Kaufverträge über dasselbe Kfz geschlossen (einer gewerblich/privat mit dem Mann, einer privat/privat mit der Frau - die Berechtigung des letzteren als "nicht gewerblich" kann erst mal dahingestellt sein).
Nun gibt es zwei mögliche Auflösungen:
1. Beide Verträge sind wirksam. Dann hat der VK ein Problem, weil er nur einen erfüllen kann, dann würde er der Frau Schadensersatz schulden.
2. Der zweite Vertrag ist so zu interpretieren, daß die Frau als Bevollmächtigte des Ehemanns gehandelt hat (wenn jetzt noch Familienrecht ins Spiel kommt, bin ich raus, da kenne ich mich nicht aus). In dem Fall gilt grundsätzlich das oben Gesagte, d.h. dann wäre es zu einer einvernehmlichen Änderung des Kaufvertrages gekommen.
Ich habe mit #2 aber noch aus einem anderen Grund meine Probleme: warum sollte ein K freiwillig ohne jede Gegenleistung auf die Vorteile aus Kauf von einem gewerblichen VK (Gewährleistung etc.) verzichten?
Das macht doch niemand, der klar bei Sinnen ist.
Da könnte man vielleicht argumentieren, die Frau sei mit der Vorgabe "wollte der Verkäufer hinsichtlich der empfehlung durch seinen Steuerberater einen Vertrag Privat-Privat" womöglich getäuscht worden. Dann könnte man den Vertrag womöglich noch wegen arglistiger Täuschung, hilfsweise wegen Irrtums, anfechten.
Wenn der Schaden erheblich ist, sollte man einen Anwalt die Sache prüfen lassen. Vielleicht lenkt der VK ja schon ein, wenn er auf die Konsequenzen der Interpretation #1 von oben hingewiesen wird.
Danke für die vielen Kommentare. Nein, ich habe kein Auto in Zahlung gegeben! Ja, es war dumm auf den privat-privat Vertrag einzugehen, jedoch hätte er auch da einen Irrtumsfehler des Vertrages machen können. Wenn es sich denn wirklich um eine private Nitzung handelt!
Ich weiß nicht so recht ob wir auf dem Klageweg wirklich eine Chance haben!
Nach derzeitiger Sachverhaltsschilderung ist eine Beurteilung der Umstände in Ermangelung weiterer Information wie z.B. der Auskunft, ob der Eheman zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung des zweiten Vertrages zugegen war und der Ehefrau überhaupt eine Vertretungsmacht erteilt hat, gar nicht möglich.
Ich empfehle hier die streitgegenständlichen Verträge und die Sachlage im Rahmen einer anwaltlichen Beratung zu erörtern, da eine Vielzahl an weiterer offener Fragen geklärt werden müssten, um hier zu einer (Risiko-)Einschätzung eines möglichen Prozesses und etwaiger bestehender Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung der eigenen Interessen zu gelangen.
ZitatIch habe mit #2 aber noch aus einem anderen Grund meine Probleme: warum sollte ein K freiwillig ohne jede Gegenleistung auf die Vorteile aus Kauf von einem gewerblichen VK (Gewährleistung etc.) verzichten? :
Es ist doch gar nicht gesagt, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Wenn der Gewährleistungsausschluss nicht explizit im privaten Vertrag erwähnt wird, hat man auch beim privaten Kauf Gewährleistung.
Es wurde jetzt diesbezüglich schon zweimal gefragt, was im Vertrag steht, aber die TE verweigert zu diesem Punkt jegliche Info. Es mag ja sein, dass es recht unwahrscheinlich ist, dass der Verkäufer im Vertrag den Gewährleistungsausschluss nicht reingeschrieben hat. Möglich ist es aber und warum sollen wir über ungelegte Eier diskutieren und nachher ist eventuell alles für die Katz.
Also sollte die TE doch erstmal Butter bei die Fische liefern und in den Vertrag nachschauen, ob da etwas über Gewährleistungsausschluss steht oder nicht.
Gruß
Uwe
Nun will der Verkäufer das wissen!
er hat sich angeblich bei MINI/BMW informiert.
"Aus dem Fehlerspeicher/Bordcomputer des Minis sind solche Fakten ablesbar: wann die Öllampe anging (Zeitpunkt?, km-Stand?) "
ich habe das Auto direkt stehenlassen, aber bis jetzt konnt ich nicht rausfinden ob es möglch ist, anhand des Protokolls über den Fehlerspeicher, den genauen Zeitpunkt des erstmaligen Leuchtens der Öldruckleuchte festzustellen.
Er will mir augenscheinlich unterstellen, das ich den Fehler selber versucht habe.
Entschuldigung....
Im privaten Vertrag steht: Das KFZ wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft....
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