Motorschaden Motorrad

2. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
janet.b
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden Motorrad

Hallo,
habe da ein mega problem, habe vor nem knappen halben jahr ein gebrauchtes motorrad beim händler gekauft. auf das ich 1 jahr gewährleistung habe.
bei 160km/h ist mein motor geplatzt, worauf ich es in eine meisterfachwerkstatt abschleppen lies. hinterher viel mir erst ein das ich noch gewährleistung habe. allerdings hatte die fachwerkstatt festgestellt das der motor schon öfters repariert wurde. als ich mit der aussage und dem motor zu meinem händler hin bin meinte er nur, daß die gewährleistung nicht mehr gültig ist, da fremdeinwirken dritter stattgefunden hat.

meine frage ist das rechtens? habe gehört das wenn es eine werkstatt macht trotzdem der händler dafür im rahmen der gewährleistung aufkommen muss.... :(

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
Sie müssen dem Verkäufer schon vorher Gelegenheit geben, den Schaden zu begutachten, um festzustellen ob es evtl. ein Gewährleistungspflichtiger Schaden ist.

Eine Kostenübernahme im Nachhinein wird schwierig sein.

Gruß Spezi

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