Motorschaden - Gewährleistung ?

22. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Melanie2004
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden - Gewährleistung ?

Hallo!

Wir haben vor 14 Tagen einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, der 8 Monate alt ist und einen Kilometerstand von 23.000 km hatte. Wir sind jetzt im Urlaub, und unser Wagen fährt nicht mehr. Die Werkstatt hier konnte den Schaden noch nicht genau herausfinden, es handelt sich aber auf jeden Fall um ein Motorproblem, wahrscheinlich muss der Motor ausgetauscht werden.
Ich habe bereits gelesen, dass es bei der Gewährleistung darauf ankommt, ob ein "Verschleissteil" kaputt gegangen ist, und dass innerhalb der ersten 6 Monate die Beweispflicht beim Händler liegt. Stimmt das?
Wir haben ausserdem versucht, den Händler zu informieren, wurden aber am Telefon nur beschimpft.

Was müssen wir tun, damit wir nicht mögliche Gewährleistung verlieren? Vor allem, da wir uns noch im Ausland befinden und das Auto für die Rückreise benötigen..
Wie gross können wir unsere Chancen einschätzen, nicht selbst zahlen zu müssen?

Für eine rasche Antwort wären wir sehr, sehr dankbar..

Melanie

-- Editiert von Melanie2004 am 22.03.2004 18:23:55

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

wenn der Wagen erst acht Monate alt und nur 23.000 km gelaufen hat greift normalerweise die Herstellergarantie. Egal ob gebraucht oder neu gekauft. Ich würde mich mit dem Markenhändler vor Ort zusammensetzen. Die Neuwagengarantien gelten europaweit. Schauen sie ggf. in ihre Kundendienstmappe, vielleicht hat der deutsche Importeur eine Hotline. Diese könnte ihnen schnell und unproblematisch sehr viel besser helfen als ihr unfreundlicher Händler.

Gruß doko

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#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
also wenn es sich wirklich um einen Neuwagen ( 8 Monate alten) handelt, unbedingt zu einem Markenhändler gehen, der diese Marke vertritt.
In der Regel wird der Schaden dort unter Gewährleistung kostenlos behoben.
Nichts von einer kleineren Werkstatt machen lassen, da Sie sonst evtl. die Gewährleistung verlieren können.
Und den Händler wo Sie ihn gekauft haben informieren, dass ein Schaden entstanden ist und Sie mehr als ...??ß Km von ihm entfernt sind. Am besten gleich schriftlich, per Einschreiben .

Gruß Spezi

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#3
 Von 
Melanie2004
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort! Leider hat das Auto den Service bei 15.000 km verpasst (wir haben es bei 23.000 gekauft). Deshalb wird der Markenhändler wahrscheinlich nicht zahlen - oder? Wir haben das beim Kauf leider irgendwie übersehen, der Händler hat so viel über die Herstellergarantie geredet, aber.. na ja. :-(
Die Gewährleistung sollte aber doch trotzdem greifen, oder?

Melanie

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#4
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

rufen sie trotzdem die Service-Hotline des deutschen Improteurs/ Herstellers an und schildern sie den Fall. Evtl. gibt können sie auf Kulanz hoffen. Welcher Hersteller ist es?

Gruß doko

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#5
 Von 
Melanie2004
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es ist ein Skoda; wir haben mit einer schwedischen Skoda-Werkstatt gesprochen, aber keine wirkliche Auskunft bekommen. Man muss auch auf jeden Fall zu einer Skoda- Werkstatt fahren, um auf Kulanz zu hoffen, oder? Die Skoda-Werkstatt hier in der Nähe scheint einen ziemlich schlechten Ruf zu haben..

Danke...
Melanie

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#6
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo,

ich kann es nur wiederholen: Rufen sie die deutsche Skoda-Hotline an. Die Telefonnummer finden sie in der Servicemappe. Lassen sie sich von Skoda-Deutschland helfen.
Hotline: 01805/756324636 ( 12 Cent p. Minute).

Gruß doko

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#7
 Von 
Melanie2004
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke, was ein Service :)

Melanie

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#8
 Von 
Melanie2004
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nach etlichen Telefonaten sieht es so aus, als wenn Skoda nicht bereit ist, zu bezahlen. Unser Händler ist immer "nicht da". Also müssen wir Ihn wohl schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass wir das Auto reparieren werden und das Geld hinterher zurück haben wollen. Was darf man dabei nicht vergessen zu schreiben? Reicht ein Fax aus?

Liebe Grüsse an alle, die bisher schon geholfen haben und danke,

Melanie

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