Motorrad verkauft abernicht abgeholt.

3. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Florian Diener
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Motorrad verkauft abernicht abgeholt.

Hi also ich habe atm folgendes Problem. Ich habe vor 3 Jahren meine Motorrad per Internet verkauft. Kaufvertrag (+schlüssel und papiere) wurde von mir ausgefüllt und per einschreiben an den Käufer gesendet, eine unterschriebene Kopie des Vertrages bekam ich dann wenige tage vom Käufer zurückgesandt. Der Kaufbetrag wurde mir daraufhin Überwiesen.

Telefonisch einigten wir uns, das der Käufer die Maschine per Spedition abholen lassen würde, dazu kam es allerdings nie, da der Käufer anscheinend unfähig war nen termin mit der spedition auszumachen. Nach 3 Monaten riss dann der Kontakt ab und ich hatte zu dem zeitpunkt auch keine zeit mich da großartig drum zu kümmern (war zu dem zeitpunkt in den abschlussprüfungen)

Jetzt steht das Motorrad schon knapp 3 Jahre bei mir in der garage rum und ich weiss nicht was ich machen soll... zu alledem kommt noch hinzu das ich die kopie des Kaufvertrages aufgrund meines auszugs von zuhause wohl oder über verloren habe und somit nicht mals mehr die Anschrift des Käufers besitze.

--> Sprich ich habe seid 3 Jahren ein verkauftes motorrad in meiner garage stehen und kann rein gar nix damit anfangen.

Jemand ne idee oder nen rat was ich jetzt tun soll???

kann ich die maschine irgendwie weiterverkaufen bzw neue papiere beantragen?

mfg

florian

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Anspruch des K auf Herausgabe ist prinzipiell erst nach 30 Jahren verjährt, §197 I (1) BGB .

Deswegen müßte man ihn wohl in Annahmeverzug setzen, bevor man die Ware entsorgen darf - nötigenfalls mit öffentlicher Zustellung, wenn keine Adresse beschaffbar ist.

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