Motorrad "Werkstattgeprüft" verkauft

14. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
smanke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorrad "Werkstattgeprüft" verkauft

Hallo,
ich habe vorgestern eine Aprilia rs 125 gebraucht bei einem Privaten Verkäufer erstanden. Ich fuhr mit einem Freund, welcher sich gut mit Motorrädern auskennt, zu dem Verkäufer der auch schon vor der Garage wartete. Optisch hatte das Motorrad ein paar Kratzer und der Krümmer schien entrostet werden zu müssen. Nach starten des Motors war der unverhältnismäßig laut, wobei der Verkäufer dies als "normal"betitelte. Als ich das Motorrad nun für 900€ gekauft hatte und es mit, zu dem eben beschriebenen Freund, nahm, weil sein Vatern sich noch besser auskennt, haben wir eine ganze Menge weiterer Mängel entdeckt. Wenn man die Sitzbank abnahm konnte man sehen, aber auch nur dann, das die Befestigung des Tanks komplett abgerostet war und so hingeklemmt wurde das er ertsmal nicht wackelte. Ferner trat Öl aus und der Krümmer, welcher ungewöhnlich laut war, schien Löcher zu haben. Des Weiteren hat uns der Verkäufer über einen Kettenriss informiert der in der Werkstatt wohl behoben worden sei ( die Kette war neu). Was aber nicht der Fall war, da die Hinterradschwinge einen derartigen Schaden davon trug das man so keinen TüV mehr bekommt. Nun schrieb ich ihm das ich den Kauf gerne revidieren möchte aber er sagt er hätte nach seinem besten Gewissen Verkauft. Nun ist es doch aber so das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, er mir also diese Mängel hätte aufzeigen müssen, oder nicht. Wie gesagt er weigert sich das Motorrad zurück zu nehmen und möchte das wenn dann rechtlich klären. Meine Frage nun, darf der Verkäufer sagen er wusste nichts von den Mängel und deswegen mit gutem Gewissen verkaufen oder ist das auch eine Form von Betrug auch wenn er es nicht wusste. Schließlich hat er gesagt, er hätte in der Werkstatt alles machen lassen.
Ich danke schon mal falls sich das jemand durchliest und würde mich noch mehr über eine Antwort freuen.
MfG: Sören Manke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Ich fuhr mit einem Freund, welcher sich gut mit Motorrädern auskennt,


Aha, und dem ist das alles nicht aufgefallen?

Existiert ein Kaufvertrag?
Wenn ja, was steht drin?

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#2
 Von 
smanke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihm und uns ist nur aufgefallen das sie unverhältnismäßig laut ist was wir auf Vergasereinstellungen geschoben haben. Um sehen zu können das Öl ausläuft und der Tank abgebrochen ist musste man sie Sitzbank abnehmen.
Es gibt einen provisorischen Kaufvertrag wo nur drin steht das ich das Motorrad von ihm für 900€ gekauft habe.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>. Ich fuhr mit einem Freund, welcher sich gut mit Motorrädern auskennt <hr size=1 noshade>

Der Mängelschilderung nach wohl nur mit denen die im Spielzugladen stehen ...
:devil:



Offen sichtbare Mängel sind bei Gebrauchtwaren quasi "mitgekauft", selbst wenn man sie übersehen hat.

Andere Mängel müsste der Käufer hier beseitigen sofern es kein altersbedingter Verschleiß wäre und der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag.
Das Problem hierbei ist allderdings, das Du die volle Beweislast dafür trägst, das hier ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Des Weiteren hat uns der Verkäufer über einen Kettenriss informiert der in der Werkstatt wohl behoben worden sei ( die Kette war neu). Was aber nicht der Fall war, da die Hinterradschwinge einen derartigen Schaden davon trug das man so keinen TüV mehr bekommt.
...
Schließlich hat er gesagt, er hätte in der Werkstatt alles machen lassen.



Woher kommt denn das "Werkstattgeprüft"? Steht das im Vertrag?

Was den Kettenriss angeht, ist das jedenfalls arglistige Täuschung, eine fachgerechte Reparatur liegt ja ganz offensichtlich nicht vor.

Dein Freund steht als Zeuge für die Zusicherung zur Verfügung.

Zumindest das muss der Verkäufer nachbessern bzw. die Reparaturkostn übernehmen.

Das lehnt er ja offensichtlich ab:

quote:
Wie gesagt er weigert sich das Motorrad zurück zu nehmen und möchte das wenn dann rechtlich klären.


Dann kannst du unproblematisch wegen der arglistigen Täuschung den Rücktritt erklären.

Wenn er das nicht freiwillig macht, müsste man ihn dazu aber am besten per Anwalt zwingen.

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#5
 Von 
smanke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die vielen hilfreichen Antworten. Ich bin mir nun jetzt nicht mehr sicher was ich genau tun soll, mit der Schwinge bekommt man so leider keinen TÜV mehr und was ich gerade eben gesehen habe ist, dass die Befestigung des Tanks nicht nur gerissen sonder auch mit einer gerissenen Schweißnaht versehen wurde. Nun ist es so, dass er sagt er wüsste davon nichts, mir aber eine zweite Sitzbank mitgegeben hat die er tauschte. Das heißt er hat schon einmal die Sitzbank abgenommen und muss gewusst haben, dass die Befestigung des Tanks geschweißt bzw. gerissen ist. Kann ich ihn dafür noch irgendwie drankriegen weil er mir das verschwiegen hat oder ist das alles aussichtslos?! Das Problem bei der Schwinge ist, dass es von außen sichtbar ist und erst später entdeckt wurde, die Kratzer an der Verkleidung sind mir egal.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Und nochmals vielen Dank für die Antworten, n super Forum

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#6
 Von 
smanke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tschuldigung für den nachpost, aber er hat gesagt das er das Motorrad indie Werkstatt gegeben hat und das alles relevante gemacht wurde, dafür habe ich auch einen Zeugen. Hilft das?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

Zitat:
aber er hat gesagt das er das Motorrad indie Werkstatt gegeben hat und das alles relevante gemacht wurde, dafür habe ich auch einen Zeugen. Hilft das?


Ja, das hilft.

Oft kann man das nicht beweisen, was mündlich zugesichert wurde. Du kannst es.

Rechtlich ist das dann klar, du kannst den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder den Rücktritt erklären.

Zug um Zug Geld zurück, Motorrad zurück. Einziges Problem ist, den Verkäufer dazu zu bringen. Du kannst ihm ja mit dem Anwalt drohen, vielleicht hilft das. Sonst müsstest du deine Drohung wahr machen.

-- Editiert asap am 14.06.2014 19:24

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#8
 Von 
smanke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank für die Antwort, mit nem Anwalt hab ich schin gedroht, jetzt ist das nur eine Frage des Geldes, den Anwalt müsste ich dann warscheinlich ja selber bezahlen oder nicht? Oder muss er das bezahlen wenn ich Recht habe?!

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Oder muss er das bezahlen wenn ich Recht habe?!




Ja, du musst zwar vorfinanzieren, bekommst aber die Kosten erstattet.

Aber das muss man natürlich auch immer bedenken, wenn der Gegner mittellos ist, kann es mühsam sein zu seinem Geld zu kommen, auch wenn man im Recht ist.

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#11
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

quote:
Es gibt einen provisorischen Kaufvertrag wo nur drin steht das ich das Motorrad von ihm für 900€ gekauft habe.


u. da steht nichts von wegen "ohne Gewährleistung"?

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
smanke
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kaufvertrag ist wie gesagt sehr provisorisch mit Kugelschreiber geschrieben worden und beinhaltet nur das
Datum und den Preis.
Ich habe ihm nun diesen Text geschrieben:
Ich habe mich nun beraten lassen und da du nicht an dein handy gehst schreibe ich dir einfach was du für Möglichkeiten hast und warum.
Du hast mir gesagt, dass du vor nicht all zu langer Zeit alles in einer Werkstatt hast reparieren lassen, damit das Motorrad Straßensicher wird. Das hast du mir versichert und dafür habe ich einen Zeugen. Da sich nun aber herausgestellt hat, dass die Schwinge und der Krümmer ,so ,alles andere als Straßensicher sind, kommt die Frage auf ob du es tatsächlich in einer Werkstatt hast reparieren lassen oder nicht, da diese ein nicht verkehrstaugliches Motorrad nicht rausgeben dürfen weil sie sonst, im Falle eine Unfalls haften würden.
Also war das Motorrad entweder nicht in einer Werkstatt oder die Werkstatt hat riesen Fehler gemacht.
Nun hast du drei Möglichkeiten, entweder du gibst mir 200 € damit ich die Schwinge und den Krümmer reparieren kann, du nimmst das Motorrad ganz zurück ( ein wiederverkauf dürfte für dich ja kein Problem darstellen weil es ja verkehrssicher ist) oder ich gehe Morgen zu einem Anwalt und ziehe das komplette Programm durch mit Beweissicherungsverfahren und co. Wo du letztendlich draufzahlst und das Motorrad doch zurück nimmst.

Wenn ich bis morgen 18 uhr keine Antwort erhalten habe, werte ich das als Verweigerung und werde einen Anwalt konsultieren und mit ihm die nötigen rechtlichen Schritte einleiten. Um sicher zu gehen das du die Nachrichten bekommen hast werde ich dir noch eine e-mail, facebook nachricht, sowie eine sms von einer anderen Nummer schicken.

Wie stehen meine Chancen wenn es tatsächlich zum äußersten kommt? Ich schätze sie ganz gut ein, habe jedoch keinerlei Erfahrung.
Danke für die Antworten

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