Motorrad - Formulierung "Unfallschaden behoben"

20. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)
Motorrad - Formulierung "Unfallschaden behoben"

Hallo,

folgenden Fall angenommen:

A verkauft ein Motorrad und gibt an, dass ein Schaden vorhanden war, der behoben wurde. B kauft das Motorrad und es stellt sich heraus, dass ein gravierender Mangel vorliegt (Rahmenschaden). Lässt die Formulierung "Unfallschaden behoben" den Käufer darauf schließen, dass eine Behebung auch nur teilweise vorliegen könnte, so dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag und die Geltendmachung entstandener Kosten ausgeschlossen sind?

Vielen Dank und viele Grüße!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ein Rahmenschaden ist immer offenbarungspflichtig.

Die Formulierung kann nur so ausgelegt werden, dass der komplette Schaden behoben wurde. Eine teilweise Behebung lässt sich daraus nicht interpretieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für diese schnelle und eindeutige Beantwortung meiner Frage.

Viele Grüße!



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1x Hilfreiche Antwort

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