Hallo,
wir nehmen an, eine Dame bekommt ein Auto angeboten. Unter Zeugen wird vom Verkäufer gesagt, das Auto sei einwandfrei. 4 Wochen nach dem Kauf stellt sich raus, etwas ist kaputt, was bereits beim Vorbesitzer kaputt war. Dieser Mangel wurde allerdings verschwiegen, im Nachhinein aber behauptet, er wurde mündlich erwähnt. Der Vertrag läuft auf die eigene Firma, somit is rechtlich die Garantie ausgeschlossen. Da der Mangel aber schon vor dem Kauf bestand und im Vertrag nicht als Mangel festgehalten wird, würde dieser ja auch nicht in die Garantie fallen. Wenn dieser fiktive Fall eintreten würde, könnte man doch von arglistischer Täuschung oder Betrug reden? Wie könnte man darüber denken und welche Chancen hätte man da?
Liebe Grüße
Jessica
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Mangel nach Autokauf festgestellt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:
Dieser Mangel wurde allerdings verschwiegen
Kann man das beweisen? Dann gut.
quote:
im Nachhinein aber behauptet, er wurde mündlich erwähnt
Kann der VK das nicht beweisen? Dann (im Zusammenhang mit der ersten Frage) gut.
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Beweisen? Wie? Ich habe kein Dokument, auf dem steht "ich weiss von Mangel XY nichts" Nur einen Vertrag, auf dem KEINE Mängel aufgeführt sind. Er behauptet, es mir vor der Anmeldung gesagt zu haben. Dies ist aber nicht wahr. Man muss erwähnen, der Schaden beträgt über 1500€. Wie viele Chancen hat man, dass er wenigstens einen Teil erstattet? Und wie sollte man vorgehen? Mit einer Anzeige?
PS: Der Vorbesitzer hat diesen Mangel beim Verkauf angegeben.
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-- Editiert luckylukeeee am 18.12.2013 13:56
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"Der Vertrag läuft auf die eigene Firma, somit is rechtlich die Garantie ausgeschlossen."
Dieser Satz ergibt keinerlei Sinn.
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"Morgenstund ist ungesund."
Der Vertrag läuft auf meine eigene Firma. (Darf man "meine" verwenden? Jetzt hab ichs getan! )
Scheinbar ist bei Verträgen von Firma zu Firma die Garantie ausgeschlossen, wie mir mein Autohaus sagte, bei dem ich den Mangel feststellen ließ.
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Es kann die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden, die Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Ist bei arglistig verschwiegenen Mängeln aber unerheblich.
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