Sehr geehrte Damen und Herren,
als ich vor 6 Monaten mein Auto gebraucht (privat) gekauft habe, wurden mir folgende Mängel verschwiegen:
A. Zum einen deaktiviert sich das ABS (ab einer Geschwindigkeit von ca. 118 km/h) bzw. ab und zu auch unter dieser Geschwindigkeit wenn ich stärker als normal einlenke.
B. Des Weiteren wurde das Kabel zur Erkennung ob der Fahrer angeschnallt ist, abgesteckt weil es kaputt ist.
Den Mangel A. habe ich schon kurz nach dem Kauf bemerkt, habe aber bis jetzt nichts unternommen.
Den Punkt B. habe ich vor ca. 1 Monat bemerkt bzw. hat mir das ein Werkstattmitarbeiter gesagt.
1. Kann ich die Mängel auf kosten des Verkäufers beheben lassen, oder ist jetzt zu viel Zeit vergangen? Im Handbuch des Autos steht, das man das Auto sofort abstellen sollte wenn die ABS-Kontrollleuchte während der Fahrt aktiv ist, also es handelt sich hier nicht gerade um einen kleinen Mangel?
2. Wer würde die Anwaltskosten übernehmen, wenn ich mir einen Anwalt aufsuchen würde? (Ich, der Verkäufer, Advocard?)
Mangel am Auto verschwiegen
14. Juni 2008
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Frage vom 14. Juni 2008 | 17:56
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mangel am Auto verschwiegen
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2008 | 08:31
Von
Status: Praktikant (866 Beiträge, 71x hilfreich)
quote:
Kann ich die Mängel auf kosten des Verkäufers beheben lassen
Nein, können Sie nicht. Der Verkäufer bestimmt im Fall der Nachbesserung die Werkstatt.
Wenn in dem Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, wie in fast allen privaten Verträgen, können Sie eh nichts gegen den Verkäufer unternehmen.
quote:
Den Mangel A. habe ich schon kurz nach dem Kauf bemerkt, habe aber bis jetzt nichts unternommen.
Im Handbuch des Autos steht, das man das Auto sofort abstellen sollte wenn die ABS-Kontrollleuchte während der Fahrt aktiv ist, also es handelt sich hier nicht gerade um einen kleinen Mangel
Wieso fahren Sie dann sechs Monate mit dem Wagen und erwarten jetzt erst eine Reparatur?
Daraus wird nichts ....
quote:
Resultat des ganzen war eine Summe von ca. 2100 € weil die Beifahrertür ausgetauscht werden müsste. Das entspricht einen Totalschaden, da der Anschaffungswert meines Fahrzeuges lediglich 1300 € betrug.
Das ist jetzt nicht der gleiche Wagen, oder
-- Editiert von armesocke am 15.06.2008 08:36:08
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