Mängel Neuwagen

12. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Roland Hammer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Mängel Neuwagen

Hallo !

Habe mir einen Neuwagen zugelegt, der am 27.05.2002 zugelassen wurde. Der Wagen hat leider einige kleine Mängel, bei denen sich meine Werkstatt allerdings sehr schwer tut sie zu beheben.
Bisher sind 3 Nachbesserungsversuche erfolgt, wobei folgende Mängel immer noch nicht behoben wurden:
- Fahrersitz knarrt
- Fenster knarrt im halboffenen Zustand
- Kopfstützen sind so lose, dass sie bei der Fahrt klappern
- Scheinwerfer beschlagen von innen
- Blinkerschalter defekt, d.h. bei Betätigen des Blinkers wird teilweise auch mit das Fernlicht ausgelöst

Das sind alles keine großen Dinge, nur, wie gesagt, mein Händler konnte sie nach bisher 3 Versuchen nicht lösen.
Sind das nun derart kleine Mängel, dass ich sie grundsätzlich hinnehmen muß ? Oder habe ich auch einen Anspruch auf Wandlung ? Wenn ja, wie gehe ich das am besten an ?
Danke für konkrete Hilfe.

MfG,
Roland Hammer

Problem nach Autokauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Hammer,

an Ihrer Stelle würde ich den Händler ein letztes Mal unter angemesserner Frist (14 Tage) zur Nacherüllung (Mängelbeseitigung bzw. Nachlieferung) auffordern.
Nach fruchtlosem Fristablauf hätten Sie dann die Möglichkeit zum Rücktritt, zur Minderung des Kaufpreises oder Anspruch auf Schadensersatz.

Es sei denn, die AGB des Kaufvertrages sehen eine andere Vorgehensweise vor. Hilfreich ist manchmal auch, den Hersteller direkt einzuschalten.
Im Falle des Rücktritts müßten Sie für die gefahrenen Kilometer eine angemesse Pauschale entrichten. Vorausgesetzt wird ebenfalls, das sich die genannten Mängel objetivieren lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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