Ich habe einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, den die Angabe "Vorbesitzer: 1" in seinem Angebot gemacht hatte.
Nun bekomme ich die Papiere und sehe, dass hier bereits zwei Halter eingetragen sind. Heißt das, der Händler hätte "Vorbesitzer: 2" angeben müssen oder verkauft er quasi aus Sicht des letzten Besitzers und sagt deshalb, es gebe einen Besitzer vor ihm?
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Lt. Händler "1 Vorbesitzer"; In Papieren 2 Halter
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zum einen ist der Besitzer eines Fahrzeuges nicht immer auch der Halter.
Es können also durchaus Situationen eintreten in denen es 1. Eigentümer gab, jedoch mehrere Besitzer/Halter.
Sofern der Händler Besitzer/Eigentümer war, war er zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht Vorbesitzer/Voreigentümer.
Interessant wäre daher zu wissen:
Wieviele Eigentümer gab es?
Wieviele Halter gab es?
Die Besitzer sind irrelevant.
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quote:
quote:Wieviele Halter gab es?
quote:dass hier bereits zwei Halter eingetragen sind.
Was man daran nicht verstehen kann, verstehe ich nicht!
Es sind also 2. Vorbesitzer nachweislich vorhanden, was bei den neuen Zulassungsbescheinigungen (Teil 2), nicht besonders aussagekräftig sind.
Genau.
Die neuen Zulassungsbescheinigungen sagen nichts über die Zahl der Voreigentümer aus und auch nichts über die Zahl der Halter.
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Und? Einer der Halter könnte ja der Verkäufer sein.
Da war der TE nicht ganz eindeutig in der Formulierung.
Im übrigen müssen Halter und Besitzer werder identisch sein, noch muss deren Zahl übereinstimmen.
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Im Fahrzeugbrief sind eben zwei Leute eingetragen. Als erstes eine Firma aus Bayern und ein knappes Jahr später ein Privatmann aus Köln.
Auf den Händler war der Wagen nie zugelassen. Er hat ihn, denke ich, in Zahlung genommen und nun wieder verkauft.
Wenn man dann im Angebot von 1 Vorbesitzer spricht, ist das rechtens?!?!
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-- Editiert am 13.05.2011 07:02
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