Lichtmaschine Defekt

17. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
BMW Fahrer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lichtmaschine Defekt

Guten Tag,

ich habe am Samstag den 12.12.2009 einen Gebrauchtwagen (160 000 km) von einem Händler gekauft. Mir wurde immer wieder gesagt, dass das Auto in einem super Zustand ist und alles in Ordnung sei. Auch im Vertrag steht, dass das Auto keinen Unfall oder jeglicher anderer Mängel hätte. Ich habe das Auto dann in meinen Heimatort gebracht.

Am 15.12. habe ich das Auto angemeldet und bin am selben Tag gleich zu einem Termin losgefahren. Nach ca 130. km ist mir der Motor ausgegangen. Er ist mir nicht mehr angesprungen und ich musste den ADAC anrufen. Zum Glück erhielt ich vom ADAC einen Leihwagen. Es war bereits 22.00 Uhr, sodass ich leider beim Händler nicht mehr anrufen konnte. Das Fahrzeug wurde in eine Werkstatt gebracht. Der ADAC Mitarbeiter sagte, dass es sich um die Lichtmaschine handle und diese innerhalb von 3 Tagen repariert werden könne.

Sogleich am nächsten Morgen habe ich den Händler angerufen und die Situation geschildert. Er sagte er müsse diesen Fall mit seinem Chef absprechen und würde sich bei mir melden. Leider meldet er sich nicht zu den vereinbarten Zeiten, stattdessen muss ich immer wieder hinterhertelefonieren.

Inzwischen ist der 17.12 und ich habe jetzt die Aussage vom Händler bekommen, dass er eine neue Lichtmaschine bestellt hat, diese jedoch erst am Montag geliefert wird. Sodass er die Lichtmaschine erst am Montag zu der Werkstatt, in der das Auto sich befindet bringen wird. Leider nutzt mir das nichts, da die Werkstatt mir telefonisch mitgeteilt hat, dass die keine Fremden Lichtmaschinen einbauen können, da sie nicht nur auf die Arbeit sondern auch auf die fremde Lichtmaschine eine Gewährleistung geben müssen. Darüber hinaus wurde bereits die Lichtmaschine in der Werkstatt untersucht und telefonisch bestätigt, dass die Lichtmaschine defekt ist...

Den Leihwagen erhielt ich kostenfrei nur für 3 Tage. Meinen Termin, den ich 200 km weiter habe, dauert jedoch 4 Tage an, somit müsste ich morgen den Leihwagen abgeben oder für einen weiteren Tag zahlen.

Ich weiß momentan nicht wie ich weiter vorgehen soll. Der Händler hat gemeint, dass er sich innerhalb einer Stunde melden wird, was ich jedoch bezweifle...

Nun weiß ich leider nicht weiter. Am liebsten würde ich das Fahrzeug reparieren lassen und es morgen abholen. Aber leider weiß ich nicht wie das rechltich aussieht. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Ich habe mich schon wegen einer Lichtmaschine erkundigt, sodass es eigentlich ein Verschleißteil ist und ich somit gar keine Ansprüche hätte. Aber das kann doch nicht sein, dass ich direkt bei der ersten Fahrt sofort einen Defekt habe und nicht mehr weiterfahren kann, obwohl mir ständig versichert wurde, dass das Fahrzeug in Ordnung sei. Sollte das Fahrzeug nicht wenigstens 2 Wochen fahrbei sein, bevor man jeglichen Anspruch verliert. Es waren bei mir gerade mal 4 Tage nach dem Kauf...


-- Editiert am 17.12.2009 11:24

-- Editiert am 17.12.2009 11:27

-- Editiert am 17.12.2009 11:28

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senatorman
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,

Sie sollten die Bedingungen des Kaufvertrages und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers lesen.

Der Verkäufer hat als Händler zwar die Sachmängelhaftung zu gewährleisten, vor der Reparatur muß aber meist mit dem Verkäufer abgeklärt werden, ob er selbst nachbessern will oder damit einverstanden ist, daß das Fahrzeug von einer anderen Werkstatt instandgesetzt wird.

Der Händler könnte also möglicherweise berechtigt sein, die Zahlung der Werkstattrechnung zu verweigern.

Der beschriebene Defekt ist sehr wahrscheinlich auf einen defekten Generator-Regler zurückzuführen, der zumindest bei Bosch-Generatoren einfach ausgetauscht werden kann. Eine "Luxus-Reparatur" mit dem neuen Komplettersatz eines Generators würde der Händler möglicherweise aus gutem Recht verweigern. Er wäre auch berechtigt, einen gebrauchten, aber funktionsfähigen Generator einzubauen.

Sprechen Sie also den Verkäufer an. Dann kennen Sie immerhin mal die Meinung des Verkäufers. Und seien Sie nicht allzu enttäuscht, wenn Sie nun die Reparatur doch selber zahlen müssen. Neuer Generator bei einem BMW? Herzlichen Glückwunsch! Kann inklusive Teile und Lohn locker mal € 800,-- - € 1.000,-- kosten...

Gruß Senatorman

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BMW Fahrer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,

ich habe mal mit dem Händler telefoniert.

Der Mitarbeiter, der mir das Auto verkauft hat und der mir ständig versprochen hat sich zu melden, hat sich immer noch nicht gemeldet. Dafür habe ich jedoch mit dem Chef telefoniert. Er hat sich bereiterklärt die Kosten für die Reparatur zu übernehmen. Im Kaufvertrag stand auch, dass ich im Reparaturfall das defekte Teil dem Händler übergeben muss...

Also alles super. Der Händler gut, Angestellter schlecht!

Beste Grüßer

BMW Fahrer

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