Lackschäden-/fehler am Neuwagen, Nachbesserung (Wandel?)

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)
Lackschäden-/fehler am Neuwagen, Nachbesserung (Wandel?)

Hallo,

leider habe ich im Forum nichts explizietes darüber gefunden, deshalb eröffne ich hier mal das Thema.

Im März habe ich mir einen VW Polo als Neuwagen bestellt.
Als er im Mai geliefert wurde, fielen mir bereits eine Woche vor der Fahrzeugübergabe Kratzer an der Heckklappe auf.
Man versicherte mir, die wären weg, wenn ich den Wagen abhole.
Selbiges versicherte man mir ebenfalls einen Tag vor der geplanten Übergabe, als ich den Brief abholte um den Wagen am nächsten Tag zulassen und anschliessend abholen zu können.
Nach der Zulassung hätte ich meinen Wagen gern mitgenommen.
Leider war weder der von mir bereits mehr als eine Woche vorher angezeigte Kratzer entfernt, noch war der Wagen in einem einwandfreien Zustand.
Bei genauerer Betrachtung fand sich ein fingernagelgrosser Lackfehler Fahrerseite hintere Tür, die - noch immer - zerkratze Heckklappe, eine Delle im linken hinteren Kotflügel und eine gesplitterte Leiste an der Fahrertür (hatte wohl jemand beim Wagen waschen die Tür gegen die Wand gedonnert).

Diese Mängel veranlassten mich dazu, den Wagen so nicht zu übernehmen. Man sicherte mir zu, alles in Ordnung zu bringen, auch wenn man eigentlich nicht direkt zuständig sei, denn zuständig wäre wohl Wolfsburg.
Ich bat um schriftliche Bestätigung drüber, dass der Wagen nicht wie geplant übernommen werden konnte, um Bestätigung der Gründe und um schriftliche Auflistung, wo was zur Beseitigung der Schäden gemacht wurde.
Einen Tag später konnte ich den Wagen mitnehmen und bekam die schriftliche Bestätigung mit.

An einem schönen Sommertag habe ich den Wagen nun gewaschen. An den Stellen, an denen von VW "sachkundig" die Fehler behoben wurden, sind eine Art "Schlieren" zu erkennen.
Man kann genau die Kreisbewegungen von der geschehenen "Lackausbesserung" erkennen. Zumindest sind keine Kratzer seh- oder fühlbar.
Im Sonnenlicht sind diese Schlieren als breite weiss schimmernde Streifen zu sehen (Fläche jeweils ca. 50 - 70 cm), die aufgrund der Wagenfarbe extrem ins Auge stechen (mein Wagen ist dunkellila-metallic).

Als ich den Wagen nun nochmals bei VW vorstellte erklärte man mir, das wären Schlieren von der Lackpolitur (die sich nicht mehr auf dem Wagen befand! Habe sie bei der Wäsche komplett entfernt!) und so sähe jeder Wagen nach einer Politur aus.

Mein nächster Termin ist übermorgen, wo lediglich zur Behebung der deutlich sichtbaren Spuren eine Versiegelung aufgetragen werden soll.
Das wird nichts ändern, da die Lackveränderungen sich unter der Klarlackschicht befinden.
Im Prinzip, so bestätigte mir ein anderer VW-Händler, müsste der Wagen an den Stellen neu lackiert werden.
Leider kann ich dies nur bei dem Händler machen lassen, über den ich den Wagen bezogen habe.

Ich habe gehört, dass ich VW drei mal das Recht zur Nachbesserung geben muss und dann eine Wandlung des Vertrages möglich ist.

Wie steht es damit? Stimmt das und wenn ja, wie könnte eine solche Wandlung aussehen?

Ich habe eine Menge Geld für einen Neuwagen investiert.
Muss ich mich jetzt mit dummen Kommentaren und ohne neue Lackierung zufrieden geben? :(

Vielen Dank im voraus!



-- Editiert von SabrinaXS am 16.08.2004 18:17:43

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thodi
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 15x hilfreich)

Sorry, aber ich hätte den Wagen erst garnicht abgenommen. Wenn ich mir einen Neuwagen kaufe, soll er auch neu sein.

Ich hätte keine Lust auf eine nachlackierte Karre.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

>>Ich hätte keine Lust auf eine nachlackierte Karre.<<

Hallo,

was glaubt ihr, wieviel Neuwagen beim Hersteller oder Händler nachgebessert werden oder mit kleinen Lackschäden einfach ausgeliefert werden ?

Gruß doko

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten!

Nun ja - so einfach ist das nicht, den Wagen "einfach" nicht nehmen.

Gott sei Dank musste anscheinend nichts nachlackiert werden.

Mittlerweile (nach der zweiten Nachbesserung) ist - anscheinend - nichts mehr zu sehen.

Falls doch, habe ich es noch immer schriftlich.

Wenn ich mir jetzt vorstelle, ich hätt mir frei genommen um den Wagen in Wolfsburg abzuholen und er hätte nicht ausgegeben werden können, wegen dem Lackfehler....

So war es schon ärgerlich genug.

Die Dellen und Kratzer sind sicherlich beim Verladen passiert.
Tja, die wirklich teuren Autos, wie der Touareg, werden komplett in eine Schutzhülle verpackt.
Aber ein Polo, na, der ist zu "billig" für sowas...

LG

Sabrina

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Sache mit dem Lack ist nun erledigt.
Kein Nachlackieren erforderlich - anscheinend wurde es "wegpoliert".

Dafür habe ich nun weitere Mängel entdeckt, weswegen mein Wagen heute wieder in der Werkstatt steht (km-Stand 4.500, Zulassung 05/2004) - auf unbestimmte Zeit:

- Knarzen beim Einfedern (bei VW bekanntes Problem, sollte mit dem 2004er BJ behoben sein. Mein Wagen ist BJ 2004 - und knarzt)

- Bremsbelagsverschleissanzeige leuchtet auf. Kabel verdreht, allerdings ist nie was an der Bremsanlage gemacht worden!

- Unidentifizierbare, nervtötende Quietschgeräusche bei der Fahrt (werden erstaunlicherweise von den VW Mechanikern nicht gehört)

- Feuchtigkeit im Wageninneren, beschlagen und vereisen der Frontscheibe von innen (ebenfalls ein verbreitetes und VW bekanntes Problem!)


Wieviel muss ich mir eigentlich gefallen lassen, bis ich wandeln oder gar vom Vertrag zurücktreten kann?

Vielen Dank im voraus!

-- Editiert von SabrinaXS am 10.01.2005 17:35:05

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

VW - da weiß man, was man hat :-)

Setzen Sie schriftlich eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Am besten mit Hilfe eines Anwalts. Zunächst müssen Sie dem Verkäufer schon die Gelegenheit geben, die Mängel zu beseitigen. Natürlich brauchen Sie nicht unbegrenzt Geduld zu zeigen. Doch über das richtige Vorgehen berät Sie, wie gesagt, am besten ein Anwalt unter Berücksichtigung der genauen Sachlage und aller Korrespondenz. Eventuell wird er einen Gutachter hinzuziehen (mit Schutzbrille, wegen der Farbe :-).

Gleichzeitig können Sie sich schriftlich an den Hersteller wenden. In Zeiten schlechter Autokonjunktur werden solche Beschwerden vielleicht sogar von deutschen Firmen ernstgenommen.

Bear

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Mein Problem dabei ist; ich habe ja ständig andere Mängel an dem Wagen.

Mir ist da sowas bekannt, dass ich der Werkstatt 3 mal das Recht geben sollte, einen bestehenden Mangel zu beheben. Dann die Fristsetzung und dann weitersehen.

Was aber, wenn immer andere, neue Mängel auftreten?
Und was im Falle des "Quietschen", was ja angeblich keiner der VWler hört? (Somit bin ich in der Beweislast - aber was soll ich tun? Wie soll ich das Geräusch nachweisen, was definitiv bei den Probefahrten auch da war, aber von VW nicht wahrgenommen wird?)

Schriftlich an den Hersteller wenden ist eine gute Idee.
Zwar zweifel ich ein wenig daran, dass daraufhin irgendwas passiert, aber Versuch macht ja bekanntlich klug.

Aber erstmal sollte ich das Ergebnis des derzeitigen Werkstattaufenthaltes abwarten...

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Eine gute Idee, erstmal den Reparaturversuch abzuwarten.

Wenn der Prolo 200 verschiedene Mängel hat, ist Ihnen das irgendwann auch nicht mehr zuzumuten. Doch wie gesagt, mit dem ganzen Zeug zu einem Anwalt, der sich damit auskennt, anders gehts kaum.

Wenn das Quietschen da ist, wird das eine vereidigter Gutachter auch feststellen, da ist es egal, was die Leute von der Markenwerkstatt hören oder nicht hören.

Bear

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mir ist da sowas bekannt, dass ich der Werkstatt 3 mal das Recht geben sollte, einen bestehenden Mangel zu beheben. <hr size=1 noshade>


2x mehr nicht, allerdings bei geringen Mängeln ist eine Rücknahme ausgeschlossen, urteilte das OLG Düsseldorf am 27.02.2004.(Az. 3 W 21/04 )

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

quote:
Unidentifizierbare, nervtötende Quietschgeräusche bei der Fahrt (werden erstaunlicherweise von den VW Mechanikern nicht gehört)


Sind Sie gemeinsam mit dem Mechaniker unterwegs gewesen? Wenn nicht, dann machen Sie das bitte. Geräuschlokalisierung ist ein Fall für sich und jeder Mensch selektiert mehr oder weniger verschiedene Sachen als akustische Störung oder nicht. Wenn Sie bei einer Probefahrt den Mechaniker/Meister darauf hinweisen, wenn das Geräusch auftritt, wird er es auch hören.

Gruß, Wolf.

-----------------
"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Also - Auto ist zurück.

Ja - ich bin mit mittlerweile 3 verschiedenen Mechanikern gefahren.
KEINER hat das Geräusch gehört.
Selbst, als es (für mich) deutlich zu hören war.

Anfangs gab es das Problem, dass keiner wusste, wann das Geräusch auftritt. Jetzt ist es einigermassen bekannt - und trotzdem hört es keiner.

Mir ist es soeben gelungen, das Geräusch (zwar in schlechter Qualität, aber immerhin) auf einem MP3-Player mit Aufnahmefunktion aufzunehmen.

Zum Thema Autorücknahme: Wie definieren sich "kleinere Mängel"?

Ich empfinde es nicht als kleinen Mangel, wenn meinem Auto von innen die Scheiben zufrieren.
Und wenn ich 15T€ für einen Neuwagen zahle, finde ich es auch nicht als "Kleinigkeit" immer wieder frei nehmen zu müssen, damit ich in die Werkstatt fahren kann.

Folgendes wurde behoben:

Quietschen - nichts feststellbar (Angebot von VW einen VW-Gutachter aus WOB kommen zu lassen)

Kontrollleuchte - Kombiinstrument defekt. Erst hiess es "Kurzschluss" - als ich dann laut vermutete aufgrund des Wassers im Innenraum hiess es dann; Bruch der Leiterplatte (befindlich innerhalb des Kombiinstruments). Auf Nachfragen ob ich diese Platte mal anschauen dürfe hiess es "nein, das Gerät darf nicht geöffnet werden, es geht direkt zur VDO". Wenn es nicht geöffnet ist - woher weiss man dann, dass eine Leiterplatte gebrochen ist??

Feuchtigkeit - planlos irgendwas irgendwo rund der Scheiben abgedichtet, da keine Stelle mit Wassereintritt gefunden werden konnte.

Knarzen beim Einfedern - behoben durch verbauen von Golf-Lagern.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

bezg. der Innengeräusche, die nur Sie hören, vermute ich mal das Sie Musikerin o.ä. sind ???

bzgl. einfriefern der Scheiben von innen, ist durchaus normal, bei bestimmten Witterungsbedingungen.
Durch Atemluft, und/oder feuchte Kleidung, gefriert diese innen an den Scheiben. Abhilfe schafft auch, wenn Sie beim einsteigen die HEizungsluft nicht auf die Scheiben richten, solange der Motor nicht richtig warmgefahren ist. Wird diese Luft sonst auf die Frontscheibe gerichtet, friert es noch mehr ein.

Warten Sie die Rep. von VDO ab, ob es an Feuchtigkeit gelegen hat.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Gegen Feuchtigkeit im Innenraum hilft oft, das Fenster einen Spalt zu öffnen, wenn man das Auto (in Garage oder Carport) abstellt. Sonst kann die durch Kleidung und Atemluft der Besatzung eingebrachte Feuchtigkeit aus dem praktisch luftdichten Auto schlecht entweichen. Auch die Klimaanlage entfeuchtet, daher ist sie auch im Winter nützlich.

Bei dem Quietschen könnte es sich auch um ein "normales" Betriebsgeräusch (Turbolader oder anderes Nebenaggregat) handeln, das deswegen Fachleuten nicht als ungewöhnlich auffällt.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, das Vereisen der Scheiben von innen (vor allem, wenn der Wagen schon seit Tagen nicht mehr gefahren wurde) ist nicht normal (jedenfalls nicht bei einem Neuwagen).
Das bestätigte mir VW.
Man hat auf gut Glück diverse Stellen abgedichtet und beim letzten Frost fror die Frontscheibe nur von aussen und nicht von innen zu.
Was auch immer es war, es scheint behoben.
Das die Scheiben beschlagen, wenn ich einsteige ist klar, allein schon durch die Atemluft. Allerdings war es nicht normal, dass er auch extrem beschlagen war, wenn tagelang niemand den Wagen bewegt hat (wo neben meinem Wagen parkende Autos nicht beschlagen waren, obwohl genutzt - Abstellort: Strasse).

Bezüglich des Quietschens: Nein, ich bin nicht die einzige Person, die dieses Geräusch wahrnimmt und ich bin extrem weit davon entfernt, Musikerin zu sein ;-)
Lediglich VW scheint ein Problem mit der Wahrnehmung zu haben.
Mir ist es nun am Wochenende gelungen, dieses Geräusch, doch deutlicher hörbar als ich zunächst dachte, aufzunehmen.
Vielleicht, wenn ein Mechaniker es erstmal gehört hat und weiss, um was für einen Ton es sich handelt, ist er danach eher in der Lage, dieses Geräusch zu orten.
Man hat bereits alle möglichen Dinge (Achse, Motor, Reifen) überprüft auf "Schleifspuren" o.ä. die dieses Geräusch auslösen könnten.
Ohne Erfolg.
Ein Nebengeräusch eines Turbos kann ich ausschliessen - Turbo nicht vorhanden. ;-)

Jemand von einem anderen VW-Bereich meinte mal, es könne an der Abgasanlage liegen, dass die Lamellen die darin enthalten sind, bei einem für sie "kritischen Drehzahlbereich" anfangen könnten, Geräusche von sich zu geben.
Das würde erklären, warum sich dieses Geräuch nur bei bestimmten Drehzahlbereichen hören lässt...
Darauf wird in meiner derzeitigen Werkstatt nicht eingegangen.

btw. ich persönlich glaube nicht, dass man mir nach der Reparatur des Kombiinstruments von VDO das Ergebnis zuleiten wird (seitens VW). ;-)

Vielen Dank für die Antworten und die Tipps!

-- Editiert von SabrinaXS am 17.01.2005 11:45:03

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

News:

Das vereisen der Scheiben von innen ist mittlerweile behoben.
Dafür klemmt seit dem letzten Werkstattbesuch das Handschuhfach.

Mit dem Quietschen bin ich kein Stück weiter.

Ganz im Gegenteil.

Nicht nur, dass mir unterstellt wird, ich habe die Aufnahme des Geräusches "gefälscht" , nein - natürlich existiert auch dieses Geräusch nicht.

Mein Wagen war 4 Tage bei VW. Niemand hat dieses Geräusch gehört (angeblich).

Nun war er wieder einen Tag lang dort.
Nichts.

Dafür: Man hat den Wagen bei mir daheim abgeholt und mir auch wiedergebracht.
Fazit: Der Wagen wurde morgens von den Leuten freigekratzt und nun ist meine Frontscheibe und die Seitenscheiben völlig verkratzt.
(Ich selbst nutze keinen Eiskratzer, ich benutze diese Sprays und entferne den Rest auf den Scheiben immer mit der Gummiseite des Eisschabers).

VW streitet alles völlig ab, obwohl mein Freund deutlich gesehen hat, wie rabiat die mit dem Eiskratzer umgegangen sind.

In der nächsten Woche werde ich nun einen Anwalt konsultieren.

Der Wagen ist noch kein Jahr alt.
Langsam bin ich mit den Nerven am Ende.

Am kommenden Montag habe ich wieder einen Werkstattermin, wo ich wieder mit einem anderen Probefahren soll, der mit SICHERHEIT dieses Geräusch auch nicht hört...

Mittlerweile kommt mir schon der diabolische Gedanke, ich sollte meinen Wagen dem VW-Händler vielleicht zum Kauf anbieten - schliesslich ist er ja einwandfrei in Ordnung (lt. VW)...

Mir reicht es.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

...hoffentlich finden Sie ein Auto, das Ihren Ohren gerecht wird.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

So - es ist vollbracht :/

VW stimmt einer Wandlung zu.
Das Geräusch konnte nach x-Werkstattaufenthalten nun von einem bestimmten Servicecenter identifiziert werden:
es ist das Abgasrückführungsventil.
Bei seiner normalen Arbeit presst dieses Ventil Luft wieder raus - und macht dabei diese nervtötenden Geräusche.

Anscheinend hat das jeder Polo mit der 1.2er Motorisierung dieses Geräusch.

Fakt: Es ist nicht behebbar (VW).

Nun hab ich nur ein Problem: Mein Wagen war ein Sondermodell - mit einem Preisvorteil von knapp 2.300 Euro.
Gegen Ende April bringt VW eine neuere Variante des Polos auf den Markt - mit anderen Ausstattungen - ohne diesen Preisvorteil.

Mir wurde nun angeboten, eine Wandlung vorzunehmen und diesen neuen Wagen zu bestellen, gegen Bezahlung der gefahrenen KM.

Nur: wenn ich mir dieses modifizierte Modell bestellen will mit der Ausstattung, die mein Wagen momentan hat, ist es wesentlich teurer, als meiner ursprünglich war (Sondermodell hatte ja Preisvorteil).

Nun gehe ich davon aus, dass ich diese Extras wieder teuer bezahlen muss.
Plus wieder den neuen Wagen anmelden und die Überführungskosten.
Liege ich da richtig?

VW versucht es so ein wenig nach Kulanz aussehen zu lassen, dass ich ein sehr empfindliches Gehör habe und das ja nun jeder 1.2er Polo das Geräusch habe, wie festgestellt wurde.
Fakt ist aber auch: Das Geräusch dürfte eigentlich nicht sein - es ist kein normales Geräusch. Es ist ein "ungewolltes und bei anderen Autos nicht vorkommendes Nebengeräusch".

Wie ist meine Verhandlungsposition nun?

Kann ich ganz vom Vertrag zurücktreten?
Es gab bereits mehrfach (nachweisliche) Werkstattaufenthalte.
Der Wagen wird nächsten Monat 1 Jahr alt und war als Neuwagen von mir bestellt worden. Seit letztem Sommer - kurz nach Kauf - und seit Herbst extrem, bin ich mehr als 10 mal mit dem Wagen in der Werkstatt gewesen (auch, u.a. mit anderen Mängeln, die behoben werden mussten).
Darunter waren mindestens 6 oder 7 Besuche nur allein wegen diesem Geräusch.

Was nun? Wandlung? Rücktritt?

Dank im voraus!

P.S. Es besteht die "Gefahr", dass in dem modifizierten Polo, den ich mir dann bestellen müsste, dergleiche Motor ist, wie in meinem jetzigen...
Zudem ist nicht bekannt, ob das Geräusch bei anderen Motorisierungen ausserhalb des 1.2er auch vorkommt...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
V-Mann
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 23x hilfreich)

Warum denn nur wieder ein VW?

Sie schreiben: "VW stimmt einer Wandlung zu."

Dann seien Sie doch froh, von dieser Marke "entbunden" zu sein....

Man sollte aus den geschilderten Erfahrungen Lehren ziehen!

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Sabrina,

Sie können den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen in Form des Minderwertes.

Ein Rücktritt oder die Rückgabe des KfZ in Form des Schadensersatzes ist nur möglich, wenn der Mangel des Geräusches als erheblich einzustufen ist. Dieses kann man von hier nicht bewerten, sondern ist dann Aufgabe Ihres Rechtsanwaltes.

Die Kosten der Nachbesserung (Benzinkosten für Fahrten zur Werkstatt) können Sie dem Verkäufer in Rechnung stellen. Die Nachbesserung darf Ihnen keine Kosten verursacht haben.

Den Begriff der "Wandlung" existiert seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 nicht mehr.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 19.04.2005 17:40:17

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Wenn würde ich das Anmelden des neuen Wagens auch über die Werkstatt laufen lassen, ist eigentlich eine Serviceleistung, jedenfalls bei den Händlern die ich kenne. Die machen das eh fast täglich, bzw kennen da ihre Pappenheimer.

Mich hat damals das Ummelden meines gebrauchten Wagens (und der war wirklich gebraucht) nicht einen Cent gekostet, das wurde so gemacht. Mit neuem Tüv und AU. Und, ich konnte den Wagen direkt so mitnehmen, fix und fertig.

Etwas Verhandlungspielraum hat ja jeder Händler beim verkauf von Wagen, halt nur mal probieren bzw besser mal nachfragen.

beste Grüße

Dany

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der Prolo ist ein überteuerter häßlicher deutscher Kleinwagen mit mäßiger Qualität, verkauft von unfreundlichen arroganten Händlern. Wenn sie nicht zufrieden sind, warum gleich wieder so einen?

Suchen Sie sich lieber ein Fahrzeug einer anderen Marke zum gleichen Preis, das Ihre empfindlichen Ohren nicht belästigt, oder ein wesentlich günstigeres Auto gleicher Größe, dessen Preis Sie über Mängel leichter hinwegsehen läßt.

Diesen VW-Glauben versteh ich nicht so recht. Bekannte, deren zehn Jahre alter Golf mit garnicht so vielen Kilometern dauernd für teure Reparaturen in der Werkstatt ist, verschulden sich für einen neuen VW, denn VWs sind ja so "solide und zuverlässig".

Geben Sie die Nuckelpinne zurück, Ihr Anwalt sollte dafür sorgen, daß Sie möglichst viel von Ihrem Geld wiederbekommen, und dann machen Sie am besten mit spitzen Ohren Probefahrten bei Toyota, Mazda, Renault usw.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo und danke für die zahlreichen Antworten!

Mein Problem ist:

Der Mangel ist nicht als erheblich einzustufen - und VW ist lediglich bereit, mir einen anderen Wagen hinzustellen.

Nichts wäre mir lieber, mein Geld zu nehmen und mir eine andere Marke zuzulegen!
Bisher habe ich für die diversen Mangelbeseitigungen nichts bezahlen müssen, ausser halt Sprit, Zeit und Nerven.

Zum Thema anmelden des neuen Wagens: logisch macht die Werkstatt das mit, gegen eine "geringe Gebühr" von ca. 120€ - ohne, dass ich mein Wunschkennzeichen bekomme - .
Nein danke - da liege ich ja tatsächlich mit Wunschkennzeichen selbst günstiger.

Serviceleistung davon hat VW in diesen Tagen nicht mehr viel gehört.

Es geht auch nicht darum, dass ich weiter erpicht darauf bin einen VW zu fahren.
Fakt ist: der Mangel ist nicht erheblich genug vom Vertrag zurücktreten zu können.

Somit gewährt VW mir ja "kulanzhalber" ein neues, hoffentlich einigermaßen fehlerfreies Fahrzeug.

Zum Thema wandeln (oder auch nicht): Was nutzt es mir, wenn ich Schadenersatz verlangen kann oder eine Preisminderung?
Die "quietschende Kiste" hab ich damit nach wie vor am Hintern...
Und dieses Gefährt möchte ich, da ein Beseitigen diese Geräusches nicht möglich ist, eben wegen dem Geräusch loswerden.

Eventuelle Rückerstattung von ein paar (meinetwegen von ein paar hundert Euro) werden das Geräusch auch nicht beseitigen...

So bleibt mir leider nicht so sehr viel Handlungsspielraum - oder sehe ich das komplett falsch?

Dank & Gruß

2x Hilfreiche Antwort

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