Hallo Gemeinde, habe im Februar ein Gebrauchtes Auto bei einem Händler in Bayern gekauft (wohne in Berlin).
Bei der Heim- und Probefahrt ca. 700KM war nichts auffälliges an der Kupplung. Zumal diese auf der Autobahn nicht wirklich beansprucht wird. Hier bei mir bin ich keine 200KM gefahren und mitten auf der Landstraße liegengeblieben weil das Kupplungspedal klemmte. Werkstatt stellte einen Kupplungsschaden fest ca. 850€.
Kann ich mich beim Händler auf die Beweislast berufen, da ja noch keine 6 Monate rum sind, trotz Kupplung (Verschleissteil)? Oder habe ich schlechte Karten?
By the way: der Wagen hat einen Heckspoiler, dieser ging nicht auszufahren, BMW musste ein Steuergerät erneuern (600euro), Scheinwerfer mussten beide getauscht werden, da die Halterungen gebrochen waren und somit die Scheinwerfer nicht eingestellt werden können. (hat beides der Händler gezahlt). Er wusste davon angeblich nichts. Mein Werkstattmeister sah den Schaden an den Scheinwerfern jedoch sofort beim öffnen der Motorhaube.
-- Editiert von fb489343-38 am 30.04.2018 18:33
-- Editiert von fb489343-38 am 30.04.2018 18:33
-- Editiert von fb489343-38 am 30.04.2018 18:34
Kupplung am Auto defekt - Gewährleistung, Beweislast?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Zitathabe im Februar ein Gebrauchtes Auto bei einem Händler in Bayern gekauft :
Also bei diesem Modell dieses Alters und mit der Laufleistung ist die Sache sonnenklar.
ZitatKann ich mich beim Händler auf die Beweislast berufen, da ja noch keine 6 Monate rum sind, trotz Kupplung (Verschleissteil)? :
Klar, die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt auch für Verschleissteile.
Möglicherweise ist bei einem Verschleissteil jedoch der Verschleiss eingetreten, das wäre dann Pech.
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Zitat:Zitathabe im Februar ein Gebrauchtes Auto bei einem Händler in Bayern gekauft :
Also bei diesem Modell dieses Alters und mit der Laufleistung ist die Sache sonnenklar.
BJ2012 72000km
Zitat:ZitatKann ich mich beim Händler auf die Beweislast berufen, da ja noch keine 6 Monate rum sind, trotz Kupplung (Verschleissteil)? :
Klar, die gesetzliche Sachmängelhaftung gilt auch für Verschleissteile.
Möglicherweise ist bei einem Verschleissteil jedoch der Verschleiss eingetreten, das wäre dann Pech.
Also was nun? Pech oder nicht Pech
ZitatBJ2012 72000km :
Bei diesen Daten kannst du versuchen, die Sachmangelhaftung beim Händler einzufordern.
Wenn der Händler darauf nicht eingehen möchte, kannst du in schriftlich eine Frist setzen, bis zu der die Reparatur erfolgt sein muss. Das Schreiben sollte auch die Ankündigung enthalten, dass du ansonsten die Reparatur bei einer Werkstatt deiner Wahl durchführen lässt, und dir vorbehältst die entstehenden Kosten bei ihm einzufordern. Die Zustellung des Schreibens muss gerichtsfest nachweisbar sein.
Eventuell gewährt BMW sogar noch Kulanz. Wenn der Händler die Reparatur nicht selber ausführen kann, so kannst du über eine BMW-Werkstatt einen Kulanzantrag stellen lassen. Sollte der Kulanzantrag Erfolg haben, wäre eine Option, dass du bei BMW den Wagen reparieren lässt und der Händler zahlt dann nur den Restbetrag, der nicht durch die Kulanz abgedeckt ist.
Gruß
Uwe
Da das Pedal geklemmt hat, tippe ich eher auf einen Defekt statt auf normalen Verschleiß. Normalerweise hält eine Kupplung länger
Zitatsie ist defekt, demnach muss sie ja verschlissen sein :
Nö, das kann auch ein Fertigungsfehler sein.
Zitatoder wie soll man das sehen? :
Aufmachen, reinschauen. Eventuell mit speziellem Equipement näher untersuchen.
Zitat:Zitatsie ist defekt, demnach muss sie ja verschlissen sein :
Nö, das kann auch ein Fertigungsfehler sein.
Zitatoder wie soll man das sehen? :
Aufmachen, reinschauen. Eventuell mit speziellem Equipement näher untersuchen.
quasi ein gutachten? was sehr teuer werden würde...
Zitat:
quasi ein gutachten? was sehr teuer werden würde...
Warum eine Kupplung nicht funktioniert kann jede halbwegs fähige Werkstatt herausfinden. Dazu brauch es kein Gutachten. Wenn das Pedal "klemmt" ist das idR. der Geber oder Nehmerzylinder der einen weg hat.
Die Kupplung selber sind seit langer Zeit schon als selbstnachstellende Kullung also SAC (Self Adjusting Clutch) ausgelegt. Es muß also generell nicht reiner Verschleiss der Reibscheibe sein ,auch diese Nachstelleinrichtung kann defekt gehn.
Zitat:Zitat:
quasi ein gutachten? was sehr teuer werden würde...
Warum eine Kupplung nicht funktioniert kann jede halbwegs fähige Werkstatt herausfinden. Dazu brauch es kein Gutachten. Wenn das Pedal "klemmt" ist das idR. der Geber oder Nehmerzylinder der einen weg hat.
Richtig und ich habe ja schon einen Lösungsweg aufgezeigt, wie eine andere Werkstatt eingeschaltet werden kann, ohne dass die Ansprüche an das Autohaus verloren gehen. Die Option später doch noch ein Gutachten erstellen zu lassen gehen bleibt ja erhalten, wenn die alten Teile aufgehoben werden.
Gruß
Uwe
Der Wagen ist bereits in der Werkstatt, Geber-Nehmer Zylinder sind nicht defekt. Als defekt wurde nur die Kupplung genannt.
Laut Kostenvoranschlag:
1x Kupplungssatz
1x Ausrückgabel
1x Druckbolzen
1x Führungshülse
In welcher Werkstatt? In der vom Händler, bei dem du den Wagen gekauft hast oder bei einer anderen?
Das Fahrzeug ist ja ein BMW, ist es eine BMW-Werkstatt? Wenn ja, wurde ein Kulanzantrag gestellt?
Gruß
Uwe
Genau genommen ist es ein Mini von BMW!
DIe Reparatur wird in einer freien Meisterwerkstatt durchgeführt. Bei BMW habe ich mir sagen lassen, hätte der Spaß mindestens das doppelte gekostet.
Kulanzantrag wird mit sicherheit abprallen laut diversen Foreneinträgen. Wird mit der Begründung "Verschleiss" abgelehnt. PS: Kulanz bei einem Auto aus 2012?
Zitatquasi ein gutachten? was sehr teuer werden würde... :
Ist innerhalb der ersten 6 Monate doch nicht Dein Problem.
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