Guten Abend,
mein Gebrauchtwagenhändler in Berlin will eine Reparatur nur durchführen, wenn ich ihm nachweise, dass der defekte Klimaanlagenkompressor kein Verschleißteil ist. Der Wagen wurde Mitte April 2005 gekauft, ist 3 1/2 Jahre alt mit einer Laufleistung von damals 80.000 KM. Die Klimaanlage wurde bei der Übergabe nicht geprüft und auch aufgrund der langen kalten Monate bis Anfang Juni nicht genutzt (Außenkühlung reichte ja). Nun habe ich sie eingeschaltet und sie kühlt nicht. Nach Rücksprache mit der Mercedes-Werkstatt und dem ADAC ist es kein Verschleißteil. Keiner will dieses jedoch schriftlich bestätigen. Kennt jemand den richtigen "Weg" oder ein Urteil hierzu?
Herzlichen Dank für eure / Ihre Hilfe.
Klimaanlagenkompressor Verschleißteil?
29. Juni 2005
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Frage vom 29. Juni 2005 | 20:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klimaanlagenkompressor Verschleißteil?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2005 | 09:39
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 180x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nach Rücksprache mit der Mercedes-Werkstatt und dem ADAC ist es kein Verschleißteil. Keiner will dieses jedoch schriftlich bestätigen <hr size=1 noshade>
Warum wohl
Also der Händler hat nicht ganz unrecht. Ob ein Sachmangel vorliegt, müssen Sie zunächst darlegen u. beweisen ( § 363 BGB ). Dies kann ggfls. durch Sachverständigengutachten geschehen. Dann wird es davon abhängen, was ursächlich für den Defekt des Kompressors ist.
Ungewöhnlich ist es nicht, dass ein Klimakompressor nach 3 Jahren seine Funktion aufgibt. Falsche Bedienung kann auch eine Ursache hierfür sein, der Klimakompressor sollte auch in der kalten Jahreszeit mind. 1x im Monat laufen, da sonst die Dichtungen austrocknen können, was Undichtigkeiten zur Folge hat. Steht übrigens in jeder Bedienungsanleitung, als Hinweis zur Benutzung der Klimaanlage !
Die Frage wird sein, was ursächlich für den Ausfall des Kompressors war. Danach bestimmt sich das weitere vorgehen, wenn ansonsten keine Einigung auf kulantem Wege mit dem Verkäufer möglich sein sollte.
#2
Antwort vom 30. Juni 2005 | 12:57
Von
Status: Bachelor (3488 Beiträge, 684x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 30. Juni 2005 | 13:09
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 180x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>eine bestimmte Mindestlebensdauer haben, die nicht Nutzungsabhängig ist <hr size=1 noshade>
Mag ja sein, nur definiert sich der Sachmangel (§ 434 BGB )
nicht nach Verschleis oder nicht, sondern nach üblich resp. unüblich.
Das Dichtungen üblicherweise nicht ewig halten, ist ja bekannt, aber wie schon geschrieben, muß man zunächst ergründen, was für den Ausfall ursächlich ist.
DANACH bestimmt sich die weitere Vorgehensweise, alles andere sind nur Spekulationen und helfen nicht wirklich weiter.
#4
Antwort vom 30. Juni 2005 | 13:46
Von
Status: Lehrling (1311 Beiträge, 205x hilfreich)
@ Powerseller,
Nene... Ein Elektrogerät muss so und so lange
funktionieren, egal wie oft ich es benutze.
Nein, nein, je mehr und je öfter man es benutzt, desto schneller funktioniert es dann plötzlich nicht mehr!!!
Nur zum Unterschied, bei Neugeräten gibts es meist eine GARANTIE für einen bestimmten Zeitraum. Und wenn es innerhalb dieser Zeit defekt wird, wird es auf Garantie Repariert.
Anders als bei der sogenannten Gewährleistung, da kann es sein, das nach den 6 Monaten nicht mehr alles Repariert wird.
Insofern werden hier Äpfel mit Zitronen verglichen.
Gruß Spezi
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