Kaufvertrag rückgängig machen

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)
Kaufvertrag rückgängig machen

Liebe Forengemeinde,

hier mein Problem, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen:

Ich habe Ende Oktober einen gebrauchten Kombi, vermeindlich von privat, gekauft für 1.650,- €.
Der Verkäufer sagte, er verkaufe dieses Auto im Auftrag seiner Bekannten.

Folgende Mängel wurden besprochen: Ab und an würde das Auto während der Fahrt ausgehen (ASR/ESP-Störung) danach lässt er sich schnell wieder starten, liegt am Nockenwellensensor (den hat mir der Verkäufer als Ersatzteil mitgegeben) - ich solle zu einem Bekannten von ihm gehen, er baut mir diesen Sensor kostenfrei ein - Kontaktdaten habe ich erhalten.

Da ich zwei Wochen lang diesen Fehler nicht hatte, habe ich auch den Einbau dessen noch nicht vornehmen lassen. Eines morgens - ich wollte meinen Mann zur Arbeit bringen ließ sich das Auto nicht mehr starten - Wegfahrsperre ließ sich nicht lösen. ADAC gerufen, Auto in eine Vertragswerkstatt gebracht - diese sagten mir die Batterie wäre zu schwach müsste getauscht werden. Habe den Mangel, den mir der Verkäufer gesagt hatte (der aber nicht im Kaufvertrag steht) angesprochen - diese wäre völliger Blödsinn, das liegt nicht am Nockenwellensensor. Laut Werkstatt wurde die Batterie getauscht (was wohl auch nötig war) und die Massepunkte gereinigt.

Vier Wochen lief alles Problemlos. Dann der Samstag vor Weihnachten, ich bin auf dem Parkdeck eines großen Einkaufszentrums - wollte den Wagen starten und wieder das Problem: Wegfahrsperre ließ sich nicht ausschalten.

Lange Rede kurzer Sinn:
Das Motorsteuergerät ist defekt (nachweißlich durch Fehlerdiagnose seit über einem Jahr) Reparaturkosten neu: über 1.000,- € gebrauchtes und geprüftes Steuergerät 600 - 700,-€ inkl. Einbau und Programmierung.

Verkäufer will lediglich 200,- € zur Reparatur hinzugeben. Laut Werkstatt, wo das Auto früher zur Reparatur war habe ich erfahren, das er der Vorbesitzerin geraten hat, dieses Auto (wegen diesem Defekt) nicht mehr in Deutschland zu verkaufen - argliste Täuschung?

Verkäufer hat den Wagen nicht im Auftrag verkauft, sondern hat ihn selbst gekauft, aufbereitet und laut seiner Aussage 200,- € Gewinn bei gemacht - in dem Kaufvertrag stehen lediglich 2 Vorbesitzer - mit ihm sind es 3 Vorbesitzer!
Ebenfalls arglistige Täuschung?

Er besitzt rote Händlerkennzeichen (laut Aussage verkauft er jährlich 3-5 Autos) - wenn er es nun nicht im Auftrag verkauft hat, sondern selbstgekauft und verkauft ist es das ein Händlerverkauf und somit der Kaufvertrag von privat an privat nichtig?

Ich würde das Auto nun zurück geben, der Verkäufer blogt ab und sagt er habe soviel Geld eben nicht um es zurückzunehmen. Welche Chancen bestehen?

Ich hoffe auf eine Schnelle Antwort - viele Dank

Liebe Grüße
zaenraa

-- Editiert zaenraa am 03.01.2015 13:41

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Laut Werkstatt, wo das Auto früher zur Reparatur war habe ich erfahren, das er der Vorbesitzerin geraten hat, dieses Auto (wegen diesem Defekt)
<hr size=1 noshade>

Idealerweise bekommt man das schriftlich?


quote:<hr size=1 noshade>Verkäufer hat den Wagen nicht im Auftrag verkauft, sondern hat ihn selbst gekauft, aufbereitet und laut seiner Aussage 200,- € Gewinn bei gemacht
<hr size=1 noshade>

Dann war es kein "Verkauf im Auftrag"



quote:<hr size=1 noshade>in dem Kaufvertrag stehen lediglich 2 Vorbesitzer - mit ihm sind es 3 Vorbesitzer! <hr size=1 noshade>

Vermutlich wird da nicht "Besitzer" drinstehen sondern ein anderes Wort?



quote:<hr size=1 noshade>Ich würde das Auto nun zurück geben, der Verkäufer blogt ab und sagt er habe soviel Geld eben nicht um es zurückzunehmen. Welche Chancen bestehen? <hr size=1 noshade>

Dann verklagt man ihn halt und nach Prozessgewinn lässt man den Gerichtsvollzieher pfänden. Das würde ihn dann das unter Umständen doppelte kosten oder noch mehr...


Ich persönlich würde mit die Aussage der Werkstattschriftlich besoregen oder zuminest mit einem Zuegen mir das noch mal bestätigen lassen.

Dann würdeich dem Verkäufer ein Einschreiben senden in dem ich die Rückabwicklung gegen Erstattung des Laufpreises bei Übergabe wegen arglistiger Täuschung mitteile. Mit Fristsetzung nach Datum, 14 Tage mindestens
Zusätzlich würde ich ihm mitteieln, das nach fruchtlosem Fristablauf das ganze ohne weitere Mahnung an einen Anwalt übergeben wird und man vor Gericht ziehen wird - und dabei seine Geschäfte zur Sprache kämen die ja hoffentlich alle bei den Behörden und dem Finazamt ordnungsgemäß angemeldet seien.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dnak für die Anwort.

Die schriftliche Bestättigung seitens der ehem. Werkstatt steht noch aus, wird aber nächste Woche zugesendet.

Bin ich verpflichtet selbst tätig zu werden oder kann ich auch direkt einen Anwalt beauftragen?

Darf das Auto abgemeldet werden? Wenn ich damit nicht fahren kann (weil ich immer davon ausgehen muss, er bleibt jeden Moment stehen und das sehr ungünstig ist, wenn ich meine Tochter (3) mit im Auto sitzen habe und mir das vielleicht auf einer großen Kreuzung passiert), kann ich es ja auch abmelden, oder?

Und im Kaufvertrag steht: "Das Fahrzeug hatte nach Kenntnis des Verkäufers 2 Vorbesitzer."
Mit ihm sind es aber dann 3, auch wenn er es nicht auf sich angemeldet hat oder? Er ist aber definitiv mit dem Aut und seinen eigenen roten Kennzeichen damit gefahren!

-- Editiert zaenraa am 03.01.2015 16:08

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Die schriftliche Bestättigung seitens der ehem. Werkstatt steht noch aus, wird aber nächste Woche zugesendet.

Bin ich verpflichtet selbst tätig zu werden oder kann ich auch direkt einen Anwalt beauftragen?



Sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung vorliegt, würde ich einen RA beauftragen.


quote:
Darf das Auto abgemeldet werden? Wenn ich damit nicht fahren kann (weil ich immer davon ausgehen muss, er bleibt jeden Moment stehen und das sehr ungünstig ist, wenn ich meine Tochter (3) mit im Auto sitzen habe und mir das vielleicht auf einer großen Kreuzung passiert), kann ich es ja auch abmelden, oder?


Sie können das Auto abmelden - dürfen dann aber nicht mehr auf öffentl. Flächen parken.

quote:
Und im Kaufvertrag steht: "Das Fahrzeug hatte nach Kenntnis des Verkäufers 2 Vorbesitzer."
Mit ihm sind es aber dann 3, auch wenn er es nicht auf sich angemeldet hat oder? Er ist aber definitiv mit dem Aut und seinen eigenen roten Kennzeichen damit gefahren!


Diese Formulierung ("... nach Kenntnis des Verkäufers ...") ist nicht glücklich gewählt (für Sie!).

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Warum ist das nicht glücklich gewählt? Wir haben ja auf dem alten Fahrzeugbrief zwei unterschiedliche Namen (Erst- und Zweitbesitzer) der Verkäufer hat den Wagen von der Zweitbesitzerin erworben - dementsprechend liegt es doch auf der Hand, das er der Drittbesitzer des Wagen ist, oder nicht?

Heißt auf dem alten Fahrzeugbrief stehen zwei Namen, sein Name ist der zwar darauf nicht enthalten, er hat es aber auch nicht auf seinen Namen angemeldet.

Habe meine Rechtschutz jetzt eingeschalten, da keine gütliche Einigung zu erzielen war - ich musste mich sogar nch am Telefon beleidigen lassen!

-- Editiert zaenraa am 03.01.2015 17:51

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Es handelt sich bei dieser Formulierung um eine Einschränkung.

Mit dieser Einschränkung ist er nur bei nachweisbarer Arglist in der Pflicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Ist die nachweisliche Arglist nicht das er erst behauptet es im Auftrag seiner Bekannten zu verkaufen (ein Arbeitskollege meines Mannes war damals Zeuge) und nun erzählt, dass er das Auto gekauft hatte, es hat aufbereiten lassen und damit 200,-€ Gewinn gemacht hat?

(nochmal mit einem Vertrag von Privat an Privat)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht mit Nebenkriegsschauplätzen beschäftigen.

Ich würde außerdem das zuständige Finanzamt über die gewerblichen Aktivitäten des Verkäufers informieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bin ich verpflichtet selbst tätig zu werden oder kann ich auch direkt einen Anwalt beauftragen? <hr size=1 noshade>

Den kann man auch direkt beauftragen, dann bleibt man aber in der Regel auf einem Teil der Kosten sitzen.



quote:<hr size=1 noshade>Das Motorsteuergerät ist defekt (nachweißlich durch Fehlerdiagnose seit über einem Jahr) <hr size=1 noshade>

Das bekommt/hat man auch schriftlich?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Warum bleibe ich auf einem Teil der Kosten sitzen? Ich habe eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Ja auch das werden wir noch schriftlich erhalten, jetzt über die Feiertage waren die einzelnen Werkstätten natürlich nicht immer erreichbar. Und durch Fehlerdiagnose ist zu sehen, wann der Fehler das erstemal aufgetreten ist - auch wenn dieser gelöscht wurde!

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Anzahl der Besitzer ist absolut irrelevant.

Relevant wäre alleine die Anzahl der Voreigentümer bzw. der Halter.


Aber das ist eine Nebensache, die sollte man zwar nicht unerwähnt lassen, aber effektiver ist es sich auf die Hauptsache zu konzentrieren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum bleibe ich auf einem Teil der Kosten sitzen? Ich habe eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. <hr size=1 noshade>

In dem Falle ist man natürlich prima dran. Dann würde ich auch direkt zum Anwalt gehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
auch würde ich den Kontakt mit dem Verkäufer telefonisch einstellen,um sich Beleidigungen zu ersparen.
Alles über den Anwalt regeln.
Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Einen schonen guten Abend,

falls es interessant ist hier der Stand der Dinge:

Wir haben einen Anwalt genommen, das Auto ist abgemeldet und steht bei einem befreundeten Autohandel - der Verkäufer hat die gütliche Einigung abgelehnt - wir bzw unser Anwalt hat jetzt die gerichtliche Geltendmachung bei unserer Rechtsschutz beantragt.

Jetzt meine Frage: hat jemand eine Erfahrung, wie lange so so ein Verfahren hinziehen kann? Wir haben jetzt als Ersatzauto das alte meiner Mutter - haben einen Mietvertrag dafür abgeschlossen (50,- € monatl.)

Liebe Grüße
zaenraa

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>hat jemand eine Erfahrung, wie lange so so ein Verfahren hinziehen kann? <hr size=1 noshade>

Irgendwas zwischen 3 Monsten und 2 Jahren. Je nach Risikofreudigket der Parteien und Auslastung der örtlichen Gerichtsbarkeit.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Einen schönen guten Tag,

hier eine weitere Frage zu meinem Fall.

Wir haben den Kombi jetzt stilllegen lassen (abgemeldet) und aus dem öffentlichen Straßenverkehr "verbannt". Da uns nichts anderes übrig blieb, steht er ca. 100km entfernt im Gartengrundstück meiner Großeltern in einer Garage (wettertechnisch geschützt). Als Übergangsauto haben wir das alte Fahrzeug meiner Mutter bekommen - nicht gekauft, mehr überlassen. Dieses ist auf meinen Namen zugelassen und die Versicherung sowie KfZ-Steuer läuft ebenfalls auf meinen Namen. Eigentümerin ist aber immernoch meine Mutter (kein Kaufvertrag abgeschlossen und auch kein geld dafür bezahlt).

Wir wollen jetzt einen Mietvertrag abschließen für die Garage (50,-€ monatl.) sowie eine Art Überlassungsentgeld in Höhe von 50,- € für das Auto monatl. . Es soll aber nicht so sein, dass sich meine Mutter und auch meine Großeltern daran bereichern und dieses steuerlich geltend machen müssen. Es soll lediglich als eine Art Standgebühr (wie es auch in jeder Werkstatt/Autohandel üblich ist)

Wie setzt man solche "Verträge" auf und kann man das als "Schadensersatz" mit geltend machen? Selbstverständlich werden die Beträge auch per Dauerauftrag von mir gezahlt - es sind also keine Scheinverträge!

Die gerichtliche Kostenzusage seitens unserer Rechtschutzversicherungen haben wir am Wochenende erhalten - unser anwalt wird nun bald scharf schießen.

Viele grüße
zaenraa

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
das mit dem Mietvertag vom Auto deiner Mutter, frag am besten deinen Anwalt,wie man so etwas aufsetzt und ob der Betrag dann auch von der Gegenseite nach erfolgreichem Gerichtsurteil übernommen werden muß.
Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie setzt man solche "Verträge" auf <hr size=1 noshade>

Das soll der Anwalt übernehmen, dann ist das wenigstens rechtsicher.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Wir wollen jetzt einen Mietvertrag abschließen für die Garage (50,-€ monatl.) sowie eine Art Überlassungsentgeld in Höhe von 50,- € für das Auto monatl. . Es soll aber nicht so sein, dass sich meine Mutter und auch meine Großeltern daran bereichern und dieses steuerlich geltend machen müssen. Es soll lediglich als eine Art Standgebühr (wie es auch in jeder Werkstatt/Autohandel üblich ist)


Das ist unverständlich, entweder es wird tatsächlich was vermietet, mit Einnahmen und auch entsprechend versteuert, oder es fallen keine Kosten an.
Die Werkstätten müssen die Einnahmen auch versteuern.

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3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Lange hat es gedauert, wir haben unseren Prozess nun endlich gewonnen.

Ich danke euch allen für die Antworten :)

Liebe Grüße
zaenraa

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von zaenraa):
Lange hat es gedauert, wir haben unseren Prozess nun endlich gewonnen.

Glückwunsch und danke für die Rückmeldung.
Lag ich mit der Zeitschätzung ja nicht so weit weg ...


Geld vom Käufer auch schon in Sicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
zaenraa
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Geld ist bereits auf unserem Konto eingegangen - Auto wird übergeben! ;)

Ich bin froh das der Spuck endlich ein Ende hat.

0x Hilfreiche Antwort

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