Kaufvertrag rückgängig? Technischer Totalschaden

17. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Diana T
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag rückgängig? Technischer Totalschaden

Haben uns am 11.07.03 ein gebrauchtes Motorrad privat gekauft.
Tüv bzw. GTÜ wurde am 16.06.03 gemacht. Ohne erkennbare Mängel. Darauf haben wir uns verlassen.

Es war ein normaler Kaufvertrag. Es stand nichts von einem früheren Unfall drin.
Am 16.07.03 wurde dann das Fahrzeug in einem KFZ- Meisterbetrieb durchgecheckt.
Wir wurden dann angerufen und uns wurde mitgeteilt, dass das Fahrzeug ein technischer Totalschaden ist.
Der wesentlichste Punkt ist der geschweisste Rahmen. Das Fahrzeug darf so auf keinen Fall mehr auch nur einen Meter auf der Strasse bewegt werden. Zu hohes Unfallrisiko! Es muss ein erheblicher Unfall passiert und unsachgemäss geschweisst und lackiert worden sein was gesetzlich ohnehin verboten ist bei Alurahmen. (Fahrzeug-Ident-Nr. ebenfalls unsachgemäss eingeschlagen) kommen noch viele Mängel hinzu.
Einige hat der Verkäufer verharmlost oder Teile auf Anfrage als neuwertig und in Ordnung bezeichnet, die es im Nachhinein nicht waren.

Können wir vom Kauf zurücktreten und unser Geld wieder verlangen? Der Vorbesitzer hat angeblich kein Geld und ihm wurde das Fahrzeug auch als Unfallfrei verkauft. Er weiss von nichts.

Ausserdem hat die Maschine nicht 14.000.km sondern laut Meister und Tüv Prüfer bis zu 50.000km.

Wie stehen unsere Chancen ohne Rechtschutzversicherung?
Müssen uns wohl einen Anwalt nehmen!

Müssen wir warten bis der tatsächliche Verursacher herausgefunden ist bei 6 Vorbesitzern oder bekommen wir das Geld von unserem Verkäufer.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

P.S. Unser Verkäufer findet seinen Vertrag als er damals die Maschine gekauft hat nicht mehr. Bringt uns das was?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jokin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

wenn die Maschine als "unfallfrei" verkauft wurde, sie sich jedoch nachweislich nicht in diesem Zustand befindet, ist der Verkaufsvertrag ungültig und das Geld muss erstattet werden.

Das wird der Verkäufer jedoch nicht ohne weiteres tun, sondern da wird sicher ein Anwalt her müssen, der die Ansprüche des Käufers durchsetzt. Das kann vor's Gericht gehen -> Rechtsschutzversicherung sollte vorhanden sein.

Gruß, Jokin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...wenn sich u.a. der Verkäufer mit der Ausrede "weiß von nichts" herausreden kann/will und sich möglicherweise auch auf die TU-Prüfung beruft...

Denke bitte auch an daran:

Die TU fand 1 Monat vor dem Verkauf statt.
Der Prüfer hat eine Sichtprüfung ....
(Siehe Rückseite des TU-Berichts).

Wenn Deine Werkstatt die Mängel (Schweißung) durch Sichtprüfung festgestellt hat, hätte diese auch der Prüfer erkennen müssen. Durch seine unsachgem. durchgeführte Prüfung hast Du einen Vermögensschaden erlitten.
Ähnliches habe ich durch den Prüfer ersetzt bekommen.
Siehe Beitrag: Negatives in Positives gewandelt.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

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