Kaufvertrag nicht eingehalten - und nun?

30. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
commander11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag nicht eingehalten - und nun?

hallo,


ich war am 05.07.2006 bei einer privatperson um mir das auto anzuschauen, welches er verkaufen wollte.

ich habe eine probefahrt gemacht und mich für den kauf entschieden.

kaufpreis 11500 eur.

ich leistete eine anzahlung von 400 eur und wir schrieben einen kaufvertrag in dem stand, das ich den restlichen betrag in ca. 2 - 3 wochen zu zahlen habe( bei übergabe).

am 26.07.(mittwoch) habe ich ihn angerufen und er fragte wer da sei, ich sagte ich sei der käufer von dem auto.

er sagte kurz: hää,kenn ich nicht.

am nächsten tag habe ich ihn erneut angerufen und er sagte er habe das auto an jemand anderen verkauft( er habe ja bis genau mittwoch ,12 uhr gewartet und dann den wagen verkauft,weil ich mich angeblich nicht gemeldet habe)

die 400 eur will er aber auch behalten, ohne begründung.

meine frage: hat er das recht das auto ab dem mittwoch (als die 2 - 3 wochen endeten) einfach zu verkaufen, obwohl im vertrag steht : ca. 2 - 3 wochen?

müsster er mir nicht die differenz erstatten wenn ich gezwungen wäre mir ein anderes gleichwertiges auto zu kaufen?

darf er überhaupt einfach so die 400 eur behalten?

vielen dank
commander11

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...nun, die Übergabe bzw Restzahlung ist etwas schwammig formuliert, aber gerade deswegen hätte er dich nach meiner Meinung schriftlich in Verzug setzen müssen.

Den Nachweis, dass du dich ihn angerufen hast, könntest du gegebenenfalls über die Telefonrechnung (Einzelnachweis) belegen?
Dennoch er kann nicht Punkt x das Fahrzeug anderweitig verkaufen.

Den Vertrag kann er ja vermutlich nicht mehr erfüllen, daher würde ich ihn per Einschreiben den Dialog mitteilen, dass er in den nächsten Tagen Post vom Anwalt erwarten kann, einschließlich dessen Rechnung und deinen gegebenenfalls Mehrkosten.

mfg

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#2
 Von 
creativman
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, da Sie einen Kaufvertrag mit dem VK abgeschlossen, muss der VK das Auto herausgeben.

Zuerst sollten Sie: 1. auf die Herausgabe (nach Par. 985 n. BGB) des Fahrzeugs fordern! Mit Fristsetzung einer angemessenen Zeit. Der Brief sollte persönlich oder per GV. Übergeben werden.

Sollte sich der VK weigern, das Auto herauszugeben, egal warum, können Sie einen Schadenersatzanspruch stellen. Das muss jedoch von einem Anwalt gemacht werden.
Durch den Schadenersatzanspruch haben Sie die Möglichkeit ein vergleichbares Auto zu kaufen und die Mehrkosten dem VK zu belasten. Selbstverständlich muss der VK die Anzahlung zurückgeben.


-- Editiert von creativman am 31.07.2006 13:31:33

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#3
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Genau so und nicht anders. Ich hätte es nicht besser schreiben creativman.
endlich mal jemand der Ahnung hat:-)

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