Kaufvertrag Kfz mit Unfallschaden - arglistige Täuschung über Ausmaß des Schadens

25. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)
Kaufvertrag Kfz mit Unfallschaden - arglistige Täuschung über Ausmaß des Schadens

Hallo,

ich habe mir bei einem kleinen Händler ein Ford gekauft (1Jahr alt, 5000km, €10.900).
Lt. Kaufvertrag Unfallschäden: "regulierter Unfallschaden vorne+Seitenschaden vorne links und rechts, Nachlackierungen ausgenommen".
Mir wurde vom Verkäufer versichert "die Stoßstange (Plastik) ist nachlackiert, die Kotflügel und die linke Tür ist neu"; auf meine Nachfrage, ob die Tür neu ist: "ja neue Tür".
Jetzt war ich beim Ford-Händler "linke Seite ist überspachtelt bis dort hinaus und ordentlich Farbe drüber - €2.000,00+ komplett".

Der VK hat beim heutigen Telefonat alles abgestritten, er hätte nie gesagt, die Kotflügel u. die Tür seien neu. Minderung bzw. Wandlung kommt für ihn nicht infrage.

Meine Frage: m.E. bedeutet 'Nachlackierungen ausgenommen', daß keine Nachlackierungen gemacht wurden, oder?
Wie stehen meine Chancen, den Kaufvertrag wg. arglistige Täuschung anzufechten, ggf. gerichtlich?

Vielen Dank für eine Antwort.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also für mich bedeuet das, dass der Unfall repariert wurde, ausgenommen Nachlackeirungen, die können noch anstehen, so interpretiere ich dies.

Zitat:
Mir wurde vom Verkäufer versichert "die Stoßstange (Plastik) ist nachlackiert, die Kotflügel und die linke Tür ist neu"; auf meine Nachfrage, ob die Tür neu ist: "ja neue Tür".
Was davon kannst du wie beweisen?

Zitat:
Wie stehen meine Chancen, den Kaufvertrag wg. arglistige Täuschung anzufechten, ggf. gerichtlich?
Jehnachdem was du beweisen kannst. Hängt alles von dieser Frage ab...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Was steht denn im Kaufvertrag?

War es jetzt im Kaufvertrag als neu drin, oder nur Reparierter Unfall?
Was genau bemängelt du jetzt? Was möchtest du anders haben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lanciatore
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 6x hilfreich)

Das steht im KV:

Zitat (von lanciatore):
Lt. Kaufvertrag Unfallschäden: "regulierter Unfallschaden vorne+Seitenschaden vorne links und rechts, Nachlackierungen ausgenommen".

Und das ist meine Frage; ob ich hier richtig liege:
Zitat (von lanciatore):
Meine Frage: m.E. bedeutet 'Nachlackierungen ausgenommen', daß keine Nachlackierungen gemacht wurden, oder?


Ganz neu nun: WIr haben entdeckt, daß die hinter der Fahertür liegende Schiebetür beim Schließen gegen die Fahrertür stößt.
An drei Stellen sind nun kleine (2-3mm) große Berührungspunkte, an denen der Lack abgeplatzt ist. DAS ist m.E. sicherlich ein Mangel (durch unsachgemäße Reparatur), der vom Verkäufer behoben werden muß. Ich habe ihn per Einschreiben aufgefordert, binnen 14 Tagen die Mängel zu beheben. Andernfalls würde ich den Mangel durch eine Fachwerkstatt beheben lassen ...

0x Hilfreiche Antwort

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