Kaufvertrag, Anzahlung etc.

18. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
HSpecter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Kaufvertrag, Anzahlung etc.

Hallo,

ich habe vor einigen Tag mein Auto verkauft, der Käufer kam zu mir, machte eine Probefahrt, sah sich das Auto an, wir machten den Vertrag fertig, er zahlte 1000,- EUR an und möchte das Auto nach seinem Urlaub in ca. 2 Wochen abholen. Solange bleibt das Fahrzeug in meiner Garage, es wird kurz vorher abgemeldet und nicht mehr bewegt.

Nun sagte er, dass er bei der Abholung mit seinem "Fachmann" käme, der das Auto nochmal checken wolle. Alles schön und gut, jedoch ist der Vertrag bereits unterschrieben, die Anzahlung geleistet und das Auto wird exakt so wie bei der Besichtigung/Probefahrt sein.

Wenn jetzt vorort nochmal versucht wird nachzuverhandeln, weil ein Steinschlag vorhanden sei, der jedoch auch bereits vorher vorhanden war, dann hat dies doch keinerlei Auswirkungen mehr auf den Verkaufspreis, oder ?

Also gilt hier auch, Vertrag ist unterschrieben und muss so auch eingehalten werden ? Und falls nicht, bleibt die Anzahlung bei mir ?

Viele Grüße,
Alex

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von HSpecter am 18.06.2013 13:43

Wenn jetzt vorort nochmal versucht wird nachzuverhandeln, weil ein Steinschlag vorhanden sei, der jedoch auch bereits vorher vorhanden war, dann hat dies doch keinerlei Auswirkungen mehr auf den Verkaufspreis, oder ?

Richtig, außer du gehst drauf ein.

quote:
von HSpecter am 18.06.2013 13:43

Also gilt hier auch, Vertrag ist unterschrieben und muss so auch eingehalten werden ?

Ja

quote:
von HSpecter am 18.06.2013 13:43

Und falls nicht, bleibt die Anzahlung bei mir ?

Wenn der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst wird, dann wird der Zustand, wie er vor dem Vertrag war, zurückgesetzt. D.h. du musst die Knete rausrücken.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
Wenn der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst wird, dann wird der Zustand, wie er vor dem Vertrag war, zurückgesetzt. D.h. du musst die Knete rausrücken.

Was nicht unbedingt in voller Höhe sein muß.
Durch eine Anzahlung und Unterschrift, wie im Kaufvertrag vereinbart, geht der Käufer auf das Angebot ein. Die Sache
Auto steht also nur noch zur Aufbewahrung beim Verkäufer.
Falls der Käufer den Kauf rückgänging machen möchte, kann dem Verkäufer durchaus ein finanzieller Ausgleich zu stehen, da er in der Zeit bis zur Abholung keine weiteren Verkaufstätigkeiten unternommen hat die ihm eventuell ein höheren Verkaufspreis eingebracht hätten.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Also gilt hier auch, Vertrag ist unterschrieben und muss so auch eingehalten werden ?

Korrekt.

Unter Umständen ungünstig wenn nicht alle Mängel und Unfälle im Vertrag aufgezählt wurden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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