Kaufabsicht per E-Mail

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
JR1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufabsicht per E-Mail

Hallo,
mein erster Beitrag! :)
Wie ist die Rechtslage, wenn jemand ein Fzg. im Internet anbietet und ein Interessent per E-Mail den Kauf, wie im Internet beschrieben, bestätigt, ohne das Fzg. gesehen zu haben.
Zudem auch schon ein Übernahmetag vereinbart wurde.
Meiner Meinung nach, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, liege ich da richtig?
Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich meine JA. Die Annahme eines Angebotes begründet einen Kaufvertrag.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Streng genommen schon.

Aber drauf verlassen würd ich mich nicht.

Und einen Rechtsstreit würd ich auch nicht riskieren.

Eine Email kann u.U. jeder schreiben, der Zugang zu dem PC hat.

Schwer zu beweisen.

Im übrigen unterliegen Käufe die Fernmündlich o.ä. abgeschlossen werden einen Rücktrittsrecht.

Gruß Spezi

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