Hallo,
ich hätte gerne gewußt wie die Rechtslage beim Kauf eines gebrauchten KFZ (von Privat zu Privat) ist, wenn der Verkäufer einen ehemaligen Unfallschaden als geringfügig und einwandfrei repariert angibt, sich aber später herausstellt, dass der Schaden wesentlich größer war und er zudem nur stümperhaft repariert wurde.
Welchen Einfluss auf einen etwaigen Prozeß hätte in einem solchen Fall ein Kaufvertrag, in welchem zu Vorschäden lediglich "Unfallfahrzeug" steht und der Käufer einen Bekannten als Zeugen, bezüglich der Falschaussage zu der angeblich geringen Schadenshöhe, vorweisen kann?
Für etwaige Antworten im voraus schon mal herzlichen Dank!! :-)
Viele Grüße
Heinz Becker
Kauf eines KFZ mit Unfallschaden von Privat
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Im Kaufvertrag muß der gesammte Unfallschaden protokolliert und genau beschrieben werden. Ebenfalls die Reparaturen.
Ist dies nicht der Fall, so ist der Vertrag nichtig und als Arglist anzusehen.
Einigen sie sich mit dem Verkäufer, kommt es zu keiner Einigung.
Dann dicke Klage, der Verkäufer muß sich bewusst sein, das es ganz einfach auf Deutsch gesagt, eine *******erei ist.
DANKE für die schnelle Antwort!!! Sehe der Angelegenheit jetzt schon etwas beruhigter entgegen. Werde heute nacht wohl auch etwas ruhiger schlafen! ;-)
Viele Grüße
Heinz Becker
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Hallo,
ist denn die Angabe über denn behobenen Unfallschaden schriftlich gemacht worden, also das es nur ein geringer Schaden war, oder gab es dies nur mündlich??
Wenn im Vertrag nur Unfallfahrzeug steht und sonst keine näheren schriftlichen Angaben ist es schwer zu beweisen. Es sei denn der Käufer kann nachweisen das der Verkäufer den Unfall verursacht hat und diesen stümperhaft repariert hat.
Wenn das Auto noch aus 2. oder 3. Hand ist, wäre zu prüfen, ob der Verkäufer von Vorschäden gewusst hat.
Also soooo einfach isr das nicht.
Gruß Spezi
Wenn das ein Kauf aus 2.Hand ist, muß er trotzdem aus dem vorrigen Kaufvertrag, den Schaden mit angeben.
Zudem ist es unwahrscheinlich, das der Kauf aus 1. Hand mit den Mängeln einfach so hingenommen wurde
Hallo zusammen!
Danke für die Infos!! :-) Wollt nur kurz noch hinzufügen, daß im Kaufvertrag lediglich "Unfallwagen" steht und die Aussagen über die geringe Schadenshöhe (Bagatellschaden) nur mündlich gemacht wurden. Der Käufer hatte aber einen entfernten Bekannten als Zeugen dabei.
Viele Grüße
Heinz Becker
@ Dakusch,
Nur wenn im Vorvertrag ein Unfallschaden bekannt gegeben wurde.
Steht im Ankaufsvertrag des Verkäufers nichts darüber, kann der Unfall auch schon viel länger bestehen.
Wenn ein Unfallfahrzeug gekauft wird, sollte man sich immer vorher schlau machen.
Gruß Spezi
Nun sieht diese Sache so aus, das der Wagen aus erster Hand verkauft wurde.
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Spezi@
Bei schwerwiegenden Mängeln schließe ich das aus, das beim Kauf aus erster Hand die Mängel einfach so hingenommen wurden.
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Trotz des Bekannten als Zeuge, sieht die Sache nach Arglist aus, der Zeuge würde sich unter Eid vor Gericht strafbar machen.
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