Kauf eines KFZ mit Unfallschaden von Privat

30. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Heinz Becker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Kauf eines KFZ mit Unfallschaden von Privat

Hallo,

ich hätte gerne gewußt wie die Rechtslage beim Kauf eines gebrauchten KFZ (von Privat zu Privat) ist, wenn der Verkäufer einen ehemaligen Unfallschaden als geringfügig und einwandfrei repariert angibt, sich aber später herausstellt, dass der Schaden wesentlich größer war und er zudem nur stümperhaft repariert wurde.

Welchen Einfluss auf einen etwaigen Prozeß hätte in einem solchen Fall ein Kaufvertrag, in welchem zu Vorschäden lediglich "Unfallfahrzeug" steht und der Käufer einen Bekannten als Zeugen, bezüglich der Falschaussage zu der angeblich geringen Schadenshöhe, vorweisen kann?

Für etwaige Antworten im voraus schon mal herzlichen Dank!! :-)

Viele Grüße


Heinz Becker

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Im Kaufvertrag muß der gesammte Unfallschaden protokolliert und genau beschrieben werden. Ebenfalls die Reparaturen.

Ist dies nicht der Fall, so ist der Vertrag nichtig und als Arglist anzusehen.

Einigen sie sich mit dem Verkäufer, kommt es zu keiner Einigung.

Dann dicke Klage, der Verkäufer muß sich bewusst sein, das es ganz einfach auf Deutsch gesagt, eine *******erei ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heinz Becker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

DANKE für die schnelle Antwort!!! Sehe der Angelegenheit jetzt schon etwas beruhigter entgegen. Werde heute nacht wohl auch etwas ruhiger schlafen! ;-)

Viele Grüße


Heinz Becker

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
ist denn die Angabe über denn behobenen Unfallschaden schriftlich gemacht worden, also das es nur ein geringer Schaden war, oder gab es dies nur mündlich??
Wenn im Vertrag nur Unfallfahrzeug steht und sonst keine näheren schriftlichen Angaben ist es schwer zu beweisen. Es sei denn der Käufer kann nachweisen das der Verkäufer den Unfall verursacht hat und diesen stümperhaft repariert hat.
Wenn das Auto noch aus 2. oder 3. Hand ist, wäre zu prüfen, ob der Verkäufer von Vorschäden gewusst hat.
Also soooo einfach isr das nicht.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn das ein Kauf aus 2.Hand ist, muß er trotzdem aus dem vorrigen Kaufvertrag, den Schaden mit angeben.

Zudem ist es unwahrscheinlich, das der Kauf aus 1. Hand mit den Mängeln einfach so hingenommen wurde

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heinz Becker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen!

Danke für die Infos!! :-) Wollt nur kurz noch hinzufügen, daß im Kaufvertrag lediglich "Unfallwagen" steht und die Aussagen über die geringe Schadenshöhe (Bagatellschaden) nur mündlich gemacht wurden. Der Käufer hatte aber einen entfernten Bekannten als Zeugen dabei.

Viele Grüße


Heinz Becker

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ Dakusch,

Nur wenn im Vorvertrag ein Unfallschaden bekannt gegeben wurde.
Steht im Ankaufsvertrag des Verkäufers nichts darüber, kann der Unfall auch schon viel länger bestehen.
Wenn ein Unfallfahrzeug gekauft wird, sollte man sich immer vorher schlau machen.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Nun sieht diese Sache so aus, das der Wagen aus erster Hand verkauft wurde.
---------------------------------------------
Spezi@
Bei schwerwiegenden Mängeln schließe ich das aus, das beim Kauf aus erster Hand die Mängel einfach so hingenommen wurden.
---------------------------------------------
Trotz des Bekannten als Zeuge, sieht die Sache nach Arglist aus, der Zeuge würde sich unter Eid vor Gericht strafbar machen.

HINWEIS:
Zeugen werden in der Regel immer vor Gericht unter Eid gestellt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.430 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen