Hallo Zusammen,
Ich bin auf dieses Forum gestoßen, nachdem ich im Internet nach Hilfe suchte.
Es geht um folgendes:
Meine Eltern haben letzten Sonntag ein Auto gekauft (BMW 318 e Baujahr 92) (von Privat zu Privat). Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, der unteranderem besagt: "wie gesehen, so gekauft". "Jegliche Gewährleistung aufgrund des Alters des Auto entfällt".
In dem Vertrag wurden geringe Mängel genannt welche zu beheben sind.
Bei einer Probefahrt lief das Auto noch einwandfrei. Diese Probefahrt ging aber nur 1,5 Km. Als wir das Auto gestern zulassen wollten, fing es an: Starke Motorgeräusche, Zylinderausfälle. Wir abends sofort in die Werkstatt gefahren, dort wurde festgestellt das der Kat kaputt ist (Reperatur rund 500 €). Zudem ist irgendwas am Motor kaputt. Der ganze obere Kopf des Motors müsste runter und der jeweilige Schaden muss auch noch repariert werden. Geschätzte Kosten des KFZ Meister: zwischen 800-1500 €. Der KFZ Meister hat eindeutig gesagt, das diese Schäden nicht von Heute auf Morgen auftreten können, sondern längerfristig entstehen! Somit wusste der Verkäufer eindeutig über die schwerwiegenden Schäden Bescheid, hat sie aber nicht im Kaufvertrag genannt!
Der Verkäufer sieht sich im Recht!
Sind wir im Recht? Was sollen wir nun genau tun?
MFG
-- Editiert von Manuelo Gonzales am 25.10.2007 00:45:49
-- Editiert von Manuelo Gonzales am 25.10.2007 00:49:17
-- Editiert von Manuelo Gonzales am 25.10.2007 00:51:17
-- Editiert von Manuelo Gonzales am 25.10.2007 01:01:31
Kauf eines Autos. Arglistige Täuschung. Käufer stur!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wenn der Verkäufer kein Kfz-Mechaniker war, kann man ihm wohl nichts unterstellen.
Der Wagen ist 15 Jahre alt, da muss man jeden Tag mit dem Ende rechnen
Außerdem steht ja im Vertrag keine Gewährleistung. Der Verkäufer ist leider im Recht.
also im endeffekt kann ich da nicht zustimmen.
der satz gekauft wie gesehen kann nicht wirksam vereinbart werden.
da sonst § 437 BGB
umgangen würde.
der gewährleistungsausschluss ist also weder durch allgemeine geschäftsbedingungen noch durch individualvereinbarungen möglich.
im endeffekt musst du den händler nachbesserung einräumen oder kannst eine minderung des kaufpreisen verlangen/ anbieten ect.
biete dem händler eine nachbesserungsmöglichkeit mit einer frist von x tagen an.verweigert er diese könntest unter umständen vom vertrag zurücktreten.
lg
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@dnm
Hallo,
Das Fahrzeug wurde von Privat gekauft.
oh. mein fehler.
soooorrrryyyy
bei privat verkauf kann man die gewährleistung aus dem bgb aufheben, indem sie im vertrag nicht vereinbart wird.
dies ist der fall bei euch, da wird nichts zu machen sein.
Und jetzt?
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